Nur wegen Medienberichten verweigerte das Auswärtige Amt 25 Afghanen die Einreise

vor etwa 2 Monaten

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Bildquelle: Apollo News

Die Einreiseflüge von Hunderten Afghanen werfen Fragen auf. Am Mittwochmorgen landeten 132 Afghanen in Berlin – darunter laut Bild nur noch eine Ortskraft, die die deutschen Behörden während des Einsatzes der Bundeswehr in Afghanistan unterstützt hatte. Fünf weitere Passagiere sind Familienangehörige – über die restlichen 126 fehlen den Sicherheitsbehörden teilweise wichtige Hintergrundinformationen.

Aus diesem Grund hat eine Anwaltskanzlei aus Baden-Württemberg jetzt Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin gegen Olaf Scholz gestellt. Demnach bestehe der Verdacht des Einschleusens von Ausländern sowie einer Gefährdung der Bevölkerung.

„Es gibt keinerlei belastbare Rechtsgrundlagen, wonach diese Personen einfach so – und noch dazu auf Kosten der Bundesrepublik – nach Deutschland gebracht werden“, zitiert die B.Z. aus dem Schreiben an die Staatsanwaltschaft. Auch gegen Annalena Baerbock als Leiterin des zuständigen Auswärtigen Amtes wurde Anzeige gestellt.

Ursprünglich sollten sogar insgesamt 157 Afghanen am Mittwoch evakuiert werden – 25 Personen, die in den vergangenen Monaten von den deutschen Behörden durchleuchtet und eigentlich für die Einreise zugelassen wurden, erfuhren kurz vor dem Abflug jedoch von ihrer plötzlichen Ablehnung. Die Hintergründe blieben zunächst unklar, vermutlich handelt es sich um mehrere Personen, deren Dokumente durch Medienberichte in Zweifel gezogen wurden.

Laut der Bild wurde zuvor mehreren Afghanen, bei denen es zumindest fragwürdige Auffälligkeiten gab, die Einreise genehmigt. So gaben sich ein Mann und eine Frau als Ehepaar aus, legten auf Aufforderung aber lediglich eine gefälschte Heiratsurkunde vor. Ein hochrangiger Regierungsbeamter sagte gegenüber der B.Z., dass das Auswärtige Amt anstatt der Eheurkunde schließlich „eine chronologisch sortierte Fotosammlung“ akzeptierte.

Des Weiteren wurde eine neunköpfige Familie trotz fragwürdiger Papiere ursprünglich für den Flug zugelassen. Die Geburtsdaten der Passagiere seien in den Dokumenten „von den afghanischen Behörden vollkommen willkürlich eingetragen worden“, so der Regierungsbeamte weiter. Erst nach den Berichten über die zweifelhaften Dokumente leitete das Außenministerium den Ablehnungsprozess der in Rede stehenden und weiterer Personen, darunter auch einer zuvor deklarierten Ortskraft, ein, so die B.Z.

Doch dieses Vorgehen entspricht nicht dem normalen Protokoll. Denn im Normalfall müssen Afghanen, die nach Deutschland evakuiert werden möchten, einen dementsprechenden Antrag bei der zuständigen Botschaft in Islamabad stellen. Das dortige Personal sollte darauf vorbereitet sein, falsche oder minderwertige Dokumente zu erkennen und die deutschen Sicherheitsbehörden über mögliche Sicherheitsbedenken aufzuklären.

Sie sollen anschließend die Antragsteller durchleuchten, um eine Gefahr für die öffentliche Ordnung in Deutschland auszuschließen. Dafür müssen auch die Hintergründe der betroffenen Afghanen überprüft werden. Die Bedenken hätten also schon zuvor auffallen müssen, und die betreffenden Personen hätten nicht für die Einreise zugelassen werden dürfen.

Das eigentlich gängige Vorgehen des Botschaftspersonals stand bereits in den letzten Monaten in der Kritik. Vor allem die Einreise von angeblich afghanischen Staatsangehörigen mit Proxy-Pässen sorgte für einen Skandal im Auswärtigen Amt. Denn für Proxy-Pässe müssen Antragsteller nicht persönlich bei der ausstellenden Behörde erscheinen – sie können von Dritten beantragt und abgeholt werden. Derartig ausgestellte Pässe sind daher in Deutschland nicht gültig.

Dennoch waren bei dem ersten von zwei Einreiseflügen aus Afghanistan in der vergangenen Woche erneut drei Personen mit Proxy-Pässen an Bord (Apollo News berichtete). Dabei hatten die minderwertigen Dokumente bereits im vergangenen Juni für Aufsehen gesorgt, als der Focus über fragwürdige interne Mails berichtet hatte. Demnach habe ein Beamter in der Behörde von Annalena Baerbock geschrieben, „falscher Pass hin oder her“ und damit die Sicherheitsbedenken eines Antragstellers komplett vernachlässigt (Apollo News berichtete).

Mittlerweile befinden sich etwa 35.000 Afghanen, die seit 2021 über das Bundesaufnahmeprogramm oder ähnliche Angebote evakuiert worden waren, in Deutschland. Rund 21.000 von ihnen sind als Ortskräfte registriert. Weitere Anträge liegen der Botschaft in Islamabad vor – doch die Wartezeit beträgt mittlerweile fast ein Jahr. Daher wird jetzt eine andere Botschaft von ausreisewilligen Afghanen anvisiert: das dafür nicht zuständige Konsulat in der tadschikischen Hauptstadt Duschanbe.

Das warnte erst Ende Februar vor steigenden Einreiseanträgen. Denn: Der Grenzübertritt zwischen Afghanistan und Tadschikistan ist oft ohne Pass möglich, eine Überprüfung der Identität ist somit kaum möglich. Viele Afghanen würden daher gezielt sechs Monate in Tadschikistan verbringen, um sich dann auf ihren „gewöhnlichen Aufenthalt“ in dem Land zu berufen und so eine Ausreise rechtlich rechtfertigen zu können (Apollo News berichtete).

Hier fällt die Bearbeitungszeit momentan wegen weniger Anträgen noch geringer aus. Wegen der Sorge vor einer Flut von neuen Anträgen und fehlendem Personal forderte die Botschaft in Duschanbe das Auswärtige Amt jedoch auf, Visa-Anträge von Afghanen grundsätzlich nicht mehr in Duschanbe zuzulassen. Doch das Ministerium von Baerbock lehnte eine solche Weisung ab – trotz der bekannten Lücken bei der Sicherheitsüberprüfung afghanischer Antragsteller.

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