Nur zwölf von 433 Anträgen auf Anerkennung eines Corona-Impfschadens bewilligt

vor 4 Monaten

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In Thüringen haben bis August 2024 insgesamt 433 Personen Anträge auf Anerkennung eines Corona-Impfschadens gestellt. Dies teilte das Thüringer Landesverwaltungsamt auf Anfrage der Thüringer Allgemeinen mit. Die Anerkennungsquote ist jedoch auffallend niedrig: Bislang wurden lediglich zwölf Anträge bewilligt.

Unter den bewilligten Anträgen sind fünf Fälle von Impfschäden sowie jeweils fünf Anträge auf Waisen- und zwei auf Witwenversorgung – für Hinterbliebene. Ein weiterer Antrag auf Witwenversorgung wurde abgelehnt, während ein Waisenversorgungsantrag noch bearbeitet wird.

Die Bearbeitung solcher Anträge erfordert laut den Behörden eine detaillierte Prüfung jedes Einzelfalls. „Deshalb hat eine durchschnittliche Bearbeitungszeit keine Aussagekraft“, erklärte ein Sprecher des Landesverwaltungsamts gegenüber der Thüringer Allgemeinen. Ärzte müssten konsultiert und Behandlungsunterlagen gesichtet werden, um den kausalen Zusammenhang zwischen Impfung und Schaden nach den versorgungsmedizinischen Grundsätzen zu bewerten.

Im Jahr 2023 zahlte das Landesverwaltungsamt insgesamt rund 2,6 Millionen Euro für 90 Menschen für gesundheitliche und wirtschaftliche Schäden, die auf Impfungen zurückzuführen sind. Dazu zählen nicht nur Schäden durch Corona-Impfungen, sondern auch durch Impfstoffe gegen Pocken, Poliomyelitis und Tuberkulose, dies teilte das Landesverwaltungsamt Thüringen in einer Pressemitteilung mit.

Die sogenannten „Grundrenten“, die monatlich zwischen 171 und 891 Euro betragen, bilden dabei den Hauptteil der Zahlungen in Thüringen. Diese Rente ist eine gesetzliche Leistung, die auf dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) basiert, das auch für Opfer von Kriegsschäden oder Gewalt gilt, und vom Versorgungsamt verwaltet wird. Zusätzliche Leistungen wie Pflege- und Heimkosten, die allein 927.000 Euro ausmachten, werden vollständig vom Land Thüringen getragen.

Neben den Corona-Impfschäden gingen bis August auch 24 Anträge auf Schäden durch andere Impfungen ein. Voraussetzung für eine Entschädigung ist der Nachweis eines gesundheitlichen Schadens, der direkt durch die Impfung verursacht wurde. Dieser wird durch einen sogenannten „Grad der Schädigungsfolgen“ bewertet.

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