„Nutzer vor illegalen Inhalten schützen“: Präsident der Bundesnetzagentur erklärt seinen Kampf gegen Desinformation

vor 2 Monaten

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Am Montagnachmittag war Klaus Müller, der Präsident der Bundesnetzagentur, bei einer Sitzung des Sonderausschusses „Europäisches Schutzschild für Demokratie“ zu Gast. Die Bundesnetzagentur ist der Digital Services Coordinator (DSC) in Deutschland. Das heißt, sie ist für die Umsetzung des Digital Services Act (DSA) in Deutschland zuständig. Müller betonte in seiner Rede mehrfach, dass die Bundesnetzagentur als DSC vor allem die Zusammenarbeit verschiedener Behörden wie Sicherheitsbehörden oder Geheimdienste koordiniert.

Weiter führte er aus, dass es beim DSA nicht um Zensur gehe, sondern darum, die „Nutzer vor illegalen Inhalten zu schützen“. Solange der Wahlkampf noch läuft, könne man noch keine endgültigen Aussagen treffen, ob eine „Beeinflussung“ durch ausländische oder inländische Akteure vorliege. Nach der Bundestagswahl wird die Bundesnetzagentur einen Bericht dazu vorlegen. Auch Geheimdienste sollen Erkenntnisse liefern, ob es bei der Bundestagswahl eine Beeinflussung durch große Internetplattformen wie TikTok oder X gab.

„Es wird die Aufgabe der Europäischen Kommission sein, zu sagen, ob ein systemisches Risiko bei der Wahl vorlag, was bestimmte große Internetplattformen angeht“, sagte Müller. „Wir müssen achtsam bleiben, was Versuche der bösartigen Beeinflussung bei Wahlen angeht, aber zugleich dürfen wir nicht alarmistisch sein.“ Der DSA biete einen „vielversprechenden Rahmen“, um gegen vermeintliche Beeinflussung vorzugehen.

Nach seinen Ausführungen hatte jede Fraktion des EU-Parlaments jeweils zwei Minuten Zeit, um Fragen an den Präsident der Bundesnetzagentur zu stellen. Ein Abgeordneter der Fraktion Patrioten für Europa fragte, was die gesetzliche Definition in Deutschland für den Begriff „Beeinflussung“ sei und welche technischen Merkmale erfüllt sein müssen. Außerdem fragte er, wo die Grenze sei, ob eine Äußerung eine Meinung sei, die auszuhalten sei, oder eine Beeinflussung, die bekämpft werden müsse.

Klaus Müller sagte: „Ich denke, Sie können diese Fragen der EU-Kommission stellen. Denn wir alle stimmen standardisierten Definitionen zu.“ Nicht nur blieb der Präsident der Bundesnetzagentur damit selbst eine Antwort schuldig. Der DSA selbst gibt keine gesetzliche Definition vor, was als Desinformation der Wahlbeeinflussung gilt. Auf die anderen Fragen bezüglich der Grenze zwischen Meinungsfreiheit und unzulässiger Beeinflussung ging er nicht ein.

Die Politikerin Alexandra Geese, die der Grünen-Fraktion im EU-Parlament angehört, behauptete, dass ein „systemisches Risiko“ bei den Algorithmen von Internetplattformen wie TikTok oder X bestehe, weil sie Desinformation anstatt Informationen bevorzugen würden. Damit sei die Gefahr eines „systemischen Risikos“ nach Artikel 34 DSA erfüllt. Sie fragte Müller, ob die EU-Kommission nicht eine Untersuchung einleiten müsste, um herauszufinden, wie die Algorithmen funktionieren. Klaus Müller antwortete daraufhin, dass die EU-Kommission untersuchen solle, ob es ein „systemisches Risiko“ gebe oder nicht.

Über den Stresstest, der vor zwei Wochen mit großen Internetplattformen wie Facebook und X anlässlich der Bundestagswahl durchgeführt wurde, sagte er nur, dass es darum gegangen sei, zu testen, wie schnell die Plattformen reagieren und ob sie die richtigen Ansprechpartner innerhalb deutscher Behörden kontaktieren. Die EU-Kommission habe der Bundesnetzagentur ein Booklet gegeben, das bei der Umsetzung des Stresstests helfen sollte.

Der Präsident der Bundesnetzagentur sagte, dass man Bildungsveranstaltungen mit Bundestagsabgeordneten durchgeführt habe, um sie über das Thema Overblocking zu informieren und Fragen auszuräumen. Overblocking bedeutet, dass Online-Plattformen zu viele Inhalte vorsichtshalber löschen oder sperren — auch solche, die eigentlich legal und unproblematisch sind. Das passiert oft, weil Plattformen Angst vor Strafen haben oder automatisch arbeitende Filtersysteme zu streng eingestellt sind.

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