OB-Wahl in Ludwigshafen ohne AfD-Bewerber?
Nächste Instanz bestätigt Wahlausschluss von Joachim Paul

vor etwa 22 Stunden

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Auch die nächsthöhere Gerichtsinstanz verweigert dem AfD-Politiker Joachim Paul die Teilnahme an der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hat Pauls Beschwerde gegen eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt abgewiesen. Damit bleibt der in den Umfragen aussichtsreichste Bewerber von der OB-Wahl in der rheinland-pfälzischen Industriestadt am 21. September voraussichtlich ausgeschlossen.

Die noch amtierende Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck (parteilos, früher SPD) hatte Anfang August im Namen des Wahlausschusses beim SPD-geführten Landesinnenministerium „Erkenntnisse“ über den Oppositionskandidaten angefordert. Ein daraufhin übersandtes „Gutachten“ des Landesverfassungsschutzes in Form einer fragwürdigen Zitaten- und Kontaktsammlung hatte der von Steinruck geführte Wahlausschuss zum Anlass genommen, den AfD-Landtagsabgeordneten wegen angeblicher „Zweifel an der Verfassungstreue“ nicht zur OB-Wahl zuzulassen.

Paul hatte dagegen, vertreten durch den Rechtsanwalt Christian Wirth, beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße einen Eilantrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt, der jedoch keinen Erfolg hatte. Das Oberverwaltungsgericht hat jetzt auch die Beschwerde gegen diese Entscheidung abgelehnt. Namhafte Staatsrechtler hatten den Wahlauschluss als Praxis kritisiert, die man „nur aus autoritären Staaten“ kenne.

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