
Dem Dichter des Deutschlandliedes Hoffmann von Fallersleben (1798 – 1874) wird folgender Vers zugeschrieben: »Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant.« Und 1884 erschienen im Satireblatt »Der Wahre Jakob« die Verse: »Verpestet ist ein ganzes Land, wo schleicht herum der Denunziant … Der Menschheit Schandfleck wird genannt der niederträchtige Denunziant.«
Denunzianten und Kollaborateure: In allen Kulturen, Ländern und Gesellschaften der Welt gab und gibt es sie, natürlich auch Deutschland. Um eines Judaslohns, der eigenen Ego-Politur und/oder der eigenen Karriere wegen. Besonders degoutant sind diese selbst ernannten Saubermänner, wenn sie sich gut getarnt oder gar öffentlich-rechtlich alimentiert als Kollaborateure auch noch in den Dienst irgendwelcher Ermittlungsbehörden stellen. Wie Rauchmelder melden sie dann Fälle von Nazi-, Rassismus-, Sexismus-, Klimaleugner-, Coronaleugner-Verdacht. Denn: Ohne diese Rauchmelder, als „Institutionen mittlerweile sogar „trusted flagger“ genannt und staatlich geadelt, gäbe es keine Zivilgesellschaft! Gell! Und ohne die mit Zwangsgebühren gut gepamperten „Faktenchecker“ und „Investigativjournalisten“ stünde Deutschland längst vor einem neuen Ermächtigungsgesetz wie 1933.
TE hat ausführlich darüber berichtet, wie Böhmermann den damaligen Chef des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, mit einer angeblichen „Satire“-Sendung vom 7. Oktober 2022 ans Messer lieferte. Die damalige Binneninnenministerin Nance Faeser (SPD) ließ sich von Böhmermanns Geraune, Schönbohm pflege zwielichtige Kontakte zu Russen, inspirieren und verpasste Schönbohm umgehend eine Strafversetzung. Zum 1. Januar 2023 wurde er auf den weitaus weniger bedeutenden Posten des Präsidenten der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung versetzt. Später stellte sich heraus, dass es zwischen der Böhmermann-Redaktion und dem Faeser-Ministerium einen lebhaften Austausch gegeben hatte. Spiel über Bande nennt man so etwas im Billardspiel. Ende Dezember 2025 schließlich hat das Landgericht München I über das entsprechende ZDF-/Böhmermann-Machwerk vom 7. Oktober 2022 dem ZDF und Böhmermann die weitere Verbreitung von vier „Fake News“ über den Arne Schönbohm, untersagt.
Bundespolizisten Manuel Ostermann, zugleich Vizechef der Deutschen Polizei-Gewerkschaft (DPolG), zieht gegen Böhmermann vor Gericht – wie Schönbohm vor das Landgericht München I. Böhmermann, so der Bundespolizist, verbreite laut Klage, die WELT exklusiv vorliegt, Beleidigungen und Halbwahrheiten. Der ZDF-Mann hatte Ostermann am 28. März 2025 unter dem Titel „Wer ist hier das Sicherheitsrisiko?“ im „ZDF Magazin Royal“ als „Herrenmensch im Skoda“, „dreiviertel gefüllten Boxsack mit Blitzkriegfrisur“ und „selbstradikalisierten Michel“ verspottet. Ostermann sieht in diesen Aussagen keine zulässige Satire, sondern eine diffamierende Schmähkritik; er verlangt Unterlassung und im Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro.
Heiko Teggatz, DPolG-Vorsitzender, springt Ostermann zur Seite: „Böhmermann versucht Hass und Hetze unter dem Deckmantel der Satire zu verstecken. Dabei scheint es auch keine Rolle zu spielen, dass durch mögliche Falschbehauptungen ein ganzer Berufsstand, nämlich meine Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei, diffamiert wird.“ Seriöser und neutraler Journalismus, wie in den Programmrichtlinien des ZDF niedergeschrieben, gehe anders.
Das ZDF teilte auf Anfrage mit, dass zu der Sendung über Ostermann bereits im Mai eine Eingabe beim Fernsehrat erfolgt sei. Derzeit läuft das dafür vorgesehene, mehrstufige Verfahren für Programmbeschwerden. Wie immer also: Hinausschieben und warten, bis Gras über den Skandal gewachsen ist.
Nach 44 Verhandlungstagen, in denen vor dem Landgericht Stuttgart 80 Zeugen vernommen und 2200 Urkunden-Seiten verlesen worden sind, und nach neun Monaten Untersuchungshaft in Stammheim wurde am 31. Juli 2025 das Urteil im Strafverfahren gegen Michael Ballweg, den Kopf der Stuttgarter Protestbewegung gegen die Corona-Politik der Jahre 2020 bis 2022 („Querdenken 711“), verkündet: Ballweg wurde vom Vorwurf des Spendenbetrugs freigesprochen. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte auf Spendenbetrug sowie auf Steuerhinterziehung im sechsstelligen Bereich gelautet.
Auslöser war vermutlich ein Anwalt, der sich als Anti-Querdenker profilieren wollte. Rechtsanwalt Chan-jo Jun, der 2022 von den Grünen als ehrenamtlicher Richter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof benannt wurde, machte regelmäßig mit Kritik an den Kritikern der Corona-Maßnahmen auf sich aufmerksam. An das Finanzamt „Stuttgart I – Abteilung für Steuerfahndung“ wandte er sich im Oktober 2020 mit einem zweiseitigen Schreiben, das zeigen Apollo News vorliegende Unterlagen. Jun wies darin auf Medienberichte über „die erheblichen Einnahmen“ der von Michael Ballweg gegründeten Organisation „Querdenken – 711“ hin und warf die Frage auf, ob Ballweg das von Unterstützern eingeworbene Geld nicht versteuern müsse.
Juns Brief an die Stuttgarter Steuerfahnder bekam auch die Böhmermann-Redaktion in die Hand. Sie recherchierte damals mit einem Journalisten von Netzpolitik.org zur rasant wachsenden Querdenken-Bewegung. In den Landesregierungen und der Bundesregierung wurde man nervös. Am 9. Dezember 2020 erklärte das Landesamt für Verfassungsschutz in Baden-Württemberg die „Querdenken“-Bewegung zum Beobachtungsobjekt. Am 11. Dezember 2020 schrieb der Netzpolitik.org-Journalist, der für Böhmermann recherchierte, eine kurze E-Mail an den Leiter des Finanzamts Stuttgart I: „Anbei das Schreiben, das an Sie ergangen sein soll – können Sie bestätigen, dass dieses bei Ihnen einging?“ Der Chef des für Ballweg zuständigen Finanzamts Stuttgart I leitete die E-Mail des Journalisten sofort an Mitarbeiter seiner Behörde und an die übergeordnete Oberfinanzdirektion (OFD) weiter.
Offizielle Auskünfte zum Fall Ballweg hätte damals kein Journalist bekommen dürfen. Dennoch suggerierte Böhmermann im „ZDF Magazin Royale“ vom 18. Dezember 2020, dass sich Ballweg an Spenden bereichere. „Ey Michael Ballweg“, beendete Böhmermann den Beitrag. „Das Finanzamt Stuttgart II lässt ausrichten: Du sollst bitte mal zurückrufen. Dringend. Es geht um was Ernstes.“
Die Frage bleibt: Haben hier staatliche Stellen Journalisten mit Informationen gefüttert? Ballwegs Anwälte hatten versucht, dieser Frage nachzugehen. Sie stellten während des endlos langen Strafprozesses am Landgericht Stuttgart den Antrag, Jan Böhmermann als Zeugen zu laden. Doch das Gericht habe den Beweisantrag abgelehnt, sagte Ballwegs Strafverteidiger Ralf Ludwig – „mit der Begründung, dass Böhmermanns Aussage satirisch zu verstehen sei.“
Erneut stellt sich die Frage: Wie lange kann es sich ZDF-Intendant Norbert Himmler, wie lang kann es sich der 12-köpfige ZDF-Verwaltungsrat (darunter drei amtierende Ministerpräsidenten und eine Ex-Ministerpräsidentin) noch leisten, an Böhmermann festzuhalten? Es wird Zeit, dass hier die Reißleine gezogen wird. Böhmermann kann sich dann ja ins „Dschungelcamp“ einbringen. Das würde besser passen.