„Öffnet die Grenzen weit nach Rechtsaußen“ – die Reaktionen auf die Aufhebung des Compact-Verbots im Überblick

vor etwa 10 Stunden

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Das Compact-Magazin von Jürgen Elsässer wird nicht verboten: Diese Entscheidung verkündete das Bundesverwaltungsgericht am Dienstagvormittag. Die krachende Niederlage für Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die das Verbot im vergangenen Sommer erlassen hatte, löste bundesweit Reaktionen aus – die einen feierten einen Sieg für die Pressefreiheit, die anderen kritisierten eine Grenzverschiebung nach „Rechtsaußen“.

Vor Ort feierten Compact-Chefredakteur Jürgen Elsässer gemeinsam mit seiner Ehefrau Stephanie Elsässer und anderen Mitarbeitern des Magazins den Sieg vor Gericht. Elsässer trug dazu ein T-Shirt mit der Aufschrift „Bundesregierungsbesieger“. Begleitet wurde die Feier vor dem Gerichtsgebäude von rund zehn Gegendemonstranten, die „es gibt kein Recht auf Nazi-Propaganda“ skandierten.

Eine Reaktion von der heutigen Bundestagsabgeordneten und ehemaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser bleibt derweil aus – ebenso vom Bundesinnenministerium, das im Prozess der Gegner von Compact war. Auch von führenden Bundespolitikern der Regierungsparteien gibt es bislang keine Stellungnahme.

Aus anderen Parteien kamen jedoch durchaus kritische Stimmen: Der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki schrieb auf X: „Nancy Faeser hat großen Schaden angerichtet. Sie zeigte kein Gespür für die Tragweite der Meinungsfreiheit und deren fundamentale Bedeutung für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung.“ Das Gericht hätte Faeser einen Verfassungsbruch attestiert. „Gut, dass sie nicht mehr im Amt ist“, kommentiert der ehemalige Bundestagsvizepräsident weiter. Auch die FDP-Politikerin Linda Teuteberg schrieb auf X: „Die Meinungsfreiheit ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“

Auch einige AfD-Politiker zeigten sich über die Aufhebung des Verbots erfreut. Der Bundestagsabgeordnete Maximilian Krah schrieb auf X: „Das Compact-Verbot ist gekippt! Ein guter Tag, Glückwunsch an Jürgen Elsässer! Es zeigt sich, dass die Justiz trotz aller politischer Beeinflussung noch einen eigenen Spielraum hat und nutzt. Wir müssen jetzt die Urteilsgründe auswerten, um die Grenzen zu kennen.“

Die hessische Landtagsabgeordnete Anna Nguyen schrieb auf X über die Urteilsbegründung, wonach die von Compact getätigten Aussagen nicht für ein Verbot ausreichen würden: „Das sollte auch einem geplanten AfD-Verbot die letzte Argumentationsgrundlage entziehen.“

Bei den Öffentlich-Rechtlichen fallen die Reaktionen auf die Entscheidung des Gerichts gemischt aus. Die Tagesschau schrieb dazu bereits im Vorfeld in einer Analyse: „Verliert hingegen der Staat, öffnet dies die Grenzen des medial Sagbaren weit nach Rechtsaußen.“ In anderen Medien, etwa bei n-tv, wurde Faeser für das Verbot weiter kritisiert. Bei n-tv kommentierte Hendrik Wieduwilt: „Wäre Faeser noch im Amt, dann wäre jetzt ein Rücktritt fällig.“

ARD-Korrespondent Gabor Halasz schrieb auf X: „Bundesverwaltungsgericht hebt Compact Verbot auf. Eine Niederlage für die ehemalige Innenministerin. Ist das diese weisungsgebundene Justiz und Deutschland auf dem Weg in die Diktatur? Wird schwer, das weiter zu erzählen.“

Die Aufhebung des Compact-Verbots könnte für den Steuerzahler derweil noch teuer werden. Nach der „Grundsatzentscheidung“ gab Elsässer gegenüber Apollo News an, dass nun eine Schadensersatzklage im Raum stehen würde. Ähnliches hatte Elsässer bereits nach der ersten Aufhebung des Verbots gefordert – laut ihm habe der Schaden, der durch das Verbot entstanden war, 320.000 Euro betragen (Apollo News berichtete).

Grundsätzlich zeigte sich das Anwaltsteam von Elsässer erfreut: Die Entscheidung sei mit „bemerkenswerter Klarheit“ getroffen worden – das Verbot sei „krachend gescheitert“. Nun bleibt abzuwarten, welche politischen Konsequenzen die Aufhebung des Compact-Verbots entfalten wird. So oder so bedeutet die Aufhebung des Compact-Verbots eine weitere schwere Niederlage für Faeser.

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