Österreichs inhaftierter Ex-Finanzminister Grasser: Lebensgefahr und Not-OP

vor 7 Tagen

Blog Image
Bildquelle: Tichys Einblick

„Es musste sofort gehandelt werden“, erklärte der Strafverteidiger Karl-Heinz Grassers. Die Operation, die Anfang der Woche durchgeführt wurde, verlief erfolgreich. Grasser befindet sich nun auf dem Weg der Besserung, wenngleich sein Zustand weiterhin als ernst beschrieben wird. „Es geht ihm noch nicht sehr gut, aber die Lebensgefahr ist gebannt“, so Ainedter.

Der ehemalige Finanzminister sitzt derzeit in der Justizanstalt Innsbruck eine rechtskräftige Freiheitsstrafe ab. Grasser wurde im Rahmen der BUWOG-Affäre zu acht Jahren Haft verurteilt – das Urteil wurde später vom Obersten Gerichtshof teilweise aufgehoben und in Teilen reduziert. Endgültig blieb eine vierjährige Strafe wegen Untreue und Bestechlichkeit.

Der Skandal, der Grasser zu Fall brachte, gilt als einer der größten Korruptionsfälle der Zweiten Republik. Im Zentrum stand der milliardenschwere Verkauf der staatlichen Wohnungsgesellschaft BUWOG. Laut den Ermittlungen und späteren Gerichtsurteilen soll Grasser über Mittelsmänner Schmiergeldzahlungen in Millionenhöhe angenommen haben. Insgesamt ging es um 9,6 Millionen Euro, die im Zuge der Privatisierung geflossen sein sollen.

Grasser selbst bestritt stets, persönlich profitiert zu haben. Über Jahre hinweg inszenierte er sich als Opfer einer politisch motivierten Justiz. Dennoch sahen es die Gerichte als erwiesen an, dass er von den unlauteren Zahlungen wusste und sie zumindest billigend in Kauf nahm.

Seine Haftstrafe trat der Ex-Minister erst kürzlich an. Schon zuvor war bekannt geworden, dass die Haftbedingungen für Grasser aufgrund seines Prominentenstatus sensibel gehandhabt werden mussten.

Ainedter bat nun eindringlich um Zurückhaltung in der Berichterstattung. „Die Gesundheit meines Mandanten ist keine öffentliche Angelegenheit. Ich appelliere, die Privatsphäre von Herrn Grasser und seiner Familie zu respektieren“, erklärte er.

Wie lange Grasser im Krankenhaus bleiben muss, ist derzeit unklar.

Publisher Logo

Dieser Artikel ist von Tichys Einblick

Klicke den folgenden Button, um den Artikel auf der Website von Tichys Einblick zu lesen.

Weitere Artikel