
Der syrische Messer-Attentäter von Solingen ist wegen dreifachen Mordes und zehnfachen versuchten Mordes sowie wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) vom Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) zu einer lebenslangen Haftstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt worden. Trotz eines ermittelten niedrigen IQs von 71 gilt der 27-Jährige als voll schuldfähig.
Am 23. August 2024 hatte der Syrer Issa al-Hasan im nordrhein-westfälischen Solingen mit einem Messer wahllos auf mehrere feiernde Besucher des Stadtfestes eingestochen. Drei Menschen wurden getötet, acht verletzt, davon fünf schwer. Im Anschluss hatte sich der sogenannte „Islamische Staat“ (IS) zu dem Terrorakt bekannt. Das Gericht sprach den Syrer wegen dreifachen Mordes, zehnfachen Mordversuchs und als Mitglied der Terrormiliz Islamischer Staat schuldig. Der Richter kam bereits nach 18, anstatt der ursprünglich veranschlagten 24 Prozesstage zu seinem Urteil. Die zuständige Bundesanwaltschaft und sämtliche Nebenklägeranwälte hatten zuvor die jetzt ausgesprochene Höchststrafe für den islamistischen Messer-Attentäter beantragt.
Wieder ein Abgrund von Staatsversagen
Eigentlich hätte der Syrer zum Tatzeitpunkt längstens abgeschoben werden müssen – und zwar nach Bulgarien. Denn den sogenannten Dublin-Regeln zufolge ist der EU-Staat für den Asylantrag zuständig, wo der Schutzsuchende zuerst europäischen Boden betreten hat. Im Falle des Solingen-Attentäters war das Bulgarien. Dort wurde 2022 seine Einreise registriert, dort hätte sein Asylverfahren abgewickelt werden müssen.
Allerdings reiste Issa al-Hasan nach Deutschland weiter, wo er am Weihnachten 2022 ankam und in Bielefeld Antrag auf Asyl stellte.