
Das Oberlandesgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 19. Juni 2025 (Az. 7 W 248/25, n.rk.) mehreren Verbreitern einer Dokumentation über das sogenannte Potsdamer Treffen untersagt, eine zentrale Aussage über Dr. Ulrich Vosgerau weiterhin zu verbreiten. Die betroffenen Parteien sind die öffentlich-rechtlichen Sender NDR und SWR, die Produktionsfirma zero one GmbH sowie Regisseur Volker Heise.
Konkret geht es um eine Dokumentation, die den Entstehungsprozess des hochumstrittenen Correctiv-Wannsee-Plots nachzeichnet. In einer entscheidenden Passage des Films wird Vosgerau so dargestellt, als habe er behauptet, der Verfassungsschutz selbst habe Correctiv über Inhalte des Treffens informiert. Diese Darstellung beruht auf einem irreführenden Zusammenschnitt.
Tatsächlich hatte Vosgerau im Interview mit den Filmemachern geäußert, Correctiv habe selbst versucht, das Treffen mit Richtmikrofonen zu belauschen. Dass die gezeigte Filmsequenz den Kontext verfälscht und eine andere Aussage suggeriert, wurde von den Produzenten im Gerichtsverfahren eingeräumt – gleichwohl wollten sie die Szene beibehalten. Das OLG Hamburg kam jedoch zu dem Ergebnis, dass durch die Montage eine Tatsachenbehauptung suggeriert wird, die in dieser Form nicht gefallen ist und das Persönlichkeitsrecht von Dr. Vosgerau verletzt. Die entsprechende Passage ist damit unzulässig und darf nicht weiterverbreitet werden.
Bemerkenswert ist, dass NDR und SWR schon in vorangegangenen Verfahren Unterlassungen hinnehmen mussten. Auch damals ging es um Aussagen im Zusammenhang mit dem Correctiv-Bericht, die sich als unzulässig herausstellten. Das Gericht stellt damit erneut fest, dass journalistische Sorgfaltspflichten in diesem Kontext verletzt wurden.
Kritik an dem Correctiv-Dramolett wird in der fraglichen Dokumentation nur marginal angedeutet, während die Positionen von Correctiv selbst ausführlich und unwidersprochen dargestellt werden. Stimmen von Medienkritikern wie Felix Zimmermann oder Steffen Niggemeier wirken sich dagegen vergleichsweise schmal aus.
Die Produktion folgt damit dem bekannten Muster einer sehr weit einseitigen Darstellung, in der der journalistische Anspruch der Ausgewogenheit durch eine medienstrategische Rehabilitierung von Correctiv ersetzt wird.
„Die Dokumentation ist bereits journalistisch fragwürdig: Sie ist nach dem ‚Strickmuster‘ aufgebaut, dass die zahlreichen Einwände, die gegen den Correctiv-Text erhoben werden, allenfalls kurz und skizzenhaft erwähnt werden. Sodann kommen die in Kritik geratenen sog. ‚Journalisten‘ von Correctiv als ‚Letztentscheidende in eigener Sache‘ zu Wort und erhalten die Gelegenheit, in unwidersprochenen einseitigen Statements die Kritik am Correctiv-Bericht zum Potsdam-Treffen wegzuwischen“, so Kanzlei-Höcker-Anwalt Carsten Brennecke auf X.
Diese Entwicklung ist das neueste Kapitel in einer Geschichte, die am 10. Januar 2024 begann – mit einem Text von Correctiv, der sich mit einem angeblichen „Geheimplan gegen Deutschland“ befasste. Was darauf folgte, war keine journalistische Aufarbeitung, sondern eine orchestrierte Reaktionskette aus Medien, Parteien und Zivilgesellschaft.
Nur vier Tage nach Veröffentlichung marschierten der Bundeskanzler, die Außenministerin und weitere Mitglieder des politischen Spitzenpersonals in Potsdam auf, mit Slogans gegen Rechts, flankiert von Sendern und Redaktionen, die das Framing von „Deportationen“ und „Remigration deutscher Staatsbürger“ längst übernommen hatten. Und zusammen mit hunderttausenden zumeist Rot-Rot-Grün zusammengesetzten Demonstrations-Teilnehmern der „Zivilgesellschaft“.
Dabei stellte sich rasch heraus: Das Wort „Deportation“ fiel nie, der angebliche Plan war keiner, und mehrere Gerichte untersagten zentralen Medien die Weiterverbreitung dieser Falschbehauptungen. Der Correctiv-Plot entpuppte sich immer mehr und immer schneller als nicht belastbares Konstrukt, getragen von Unterstellungen, Auslassungen und aktivistischer Suggestion.
Hinzu kamen immer mehr offene Fragen: Wer hatte Correctiv das Treffen überhaupt gesteckt? Warum war Correctiv-Reporter Jean Peters mit falschem Namen vor Ort, Wochen bevor das Treffen stattfand? Weshalb blockierte das Kanzleramt jede Auskunft darüber, wann Olaf Scholz von der Sache erfuhr?
Statt Recherche herrschte Gefolgschaft. Der Spiegel fabulierte vom „Deportationsgipfel“, die Tagesschau verstieg sich in narrative Tatsachenbehauptungen, obwohl Correctiv selbst keine belastbare Quelle vorlegen konnte. SWR und NDR räumten später ein, über keine eigenen Informationen zu verfügen.
Erst als Gerichte das Kartenhaus zum Einsturz brachten, begannen einzelne Medien zurückzurudern. Doch die späte Selbstkorrektur kam nicht aus Einsicht, sondern aus Not. Die ZEIT, Süddeutsche und andere versuchten sich im Februar 2025 an milder Revision, ohne allerdings eigene Versäumnisse aufzuarbeiten.
Dass ausgerechnet NDR und SWR – die juristisch bereits gerügt worden waren – nun auch die filmische Nachbereitung mit einem verfälschten Zitat anreichern, offenbart die innere Verbohrtheit eines Milieus, das sich selbst längst nicht mehr prüft. Es produziert für die Durchsetzung von Narrativen.