Die Ministerin, die eine Schande für das Amt war

vor etwa 6 Stunden

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Bildquelle: Tichys Einblick

Der eine ruinierte die Wirtschaft, die andere den demokratischen Rechtsstaat. Nancy Faeser, die gescheiterte Ministerpräsidentenkandidatin von Hessen, hatte als Bundesinnenministerin und mithin eben auch als Verfassungsministerin gegen das Grundgesetz agiert, als sie ihre vorrangige Aufgabe darin sah, gegen „Rechts“ zu kämpfen. Da sie in ihrem politischen Inquisitorenglauben meinte, dass der demokratische Rechtsstaat von rechts gefährdet wird, wurde sie selbst zu einer Gefahr für den demokratischen Rechtsstaat, weil sie rechtsextremes Handeln nicht von rechtem Denken, letztlich nicht einmal von konservativem und liberalem Denken auseinanderzuhalten vermochte. Was ihrer Gesinnung widersprach, galt für sie als rechts und rechts musste im Grunde nach der alten Klassenkampftheorie der Marxisten erbarmungslos bekämpft werden. Im Kampf gegen die Opposition gelang es ihr,, „überall eine Schippe“ draufzulegen.

Grotewohl kämpfte schließlich gegen rechts: „Die provisorische Regierung der Deutschen Demokratischen Republik ist sich dabei dessen bewusst, daß sie ihre Aufgabe nur erfüllen kann, wenn sie einen neuen Weg, den Weg des Friedens und der Demokratie beschreitet.“ Am 2. September 1950 berichtete das Neue Deutschland über eine Rede des DDR-Innenministers Karl Steinhoff in der Volkskammer, des Juristen, der ebenfalls aus der SPD zur SED kam: „Wem eine wirklich glückliche Zukunft unseres Volkes am Herzen liegt“, sagte Innenminister Steinhoff bei der Begründung des Gesetzes zur Schaffung eines Ministeriums für die staatliche Sicherheit, „muss diesem Gesetz vorbehaltlos zustimmen. Aufgabe des Gesetzes ist es, einen rücksichtslosen Kampf gegen alle Schädlinge, Saboteure und Banditen zu führen und damit unsere demokratische Entwicklung, unsere Friedenswirtschaft und unseren Wirtschaftsplan zu sichern.“

Dabei wurde rechts und rechtsextrem synonym gebraucht und das Urteil, was rechts oder rechtsextrem war, lag allein in der politischen Gesinnung Faesers und der Inkompetenz ihrer auf Linie getrimmten Adlaten, wie das veröffentlichte Geheimgutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, das die AfD als „gesichert extremistisch“, sogar staatsgesichert einschätzte, zeigt. Weder Faeser, noch die vielen hochbezahlten Schlapphüte, die unter Faeser ihre Leidenschaft für Gesinnungsschnüffelei entdeckten, hatten Böckenfördes Warnung je verstanden, wonach der „freiheitliche, säkularisierte Staat von Voraussetzungen“ lebt, „die er selbst nicht garantieren kann. Das ist das große Wagnis, das er, um der Freiheit willen, eingegangen ist.“ Wenn aber der „freiheitliche, säkularisierte Staat“ die Voraussetzungen, von denen er lebt, zu garantieren trachtet, wie man Faesers Wirken in einem unverständlichen Anfall von wohlwollendsten Wohlwollen unterstellen könnte, wenn also der „freiheitliche, säkularisierte Staat“ die Voraussetzungen, von denen er lebt, garantieren will, dann zerstört er die Voraussetzungen, von denen er lebt und die Freiheit. Fatina Keilani warnte in ihrem Kommentar zum Urteil von Hassfurt in der NZZ: „Wer überall Faschismus wittert, läuft Gefahr, selbst zu faschistischen Methoden zu greifen.“

Faesers eifriger Verfassungsschutzchef Haldenwang dilettierte auf politischem, auf historischem, auf philosophischem und sogar auf linguistischem Gebiet, wenn er sprachpolizeilich sich aufblähte: „Wir müssen aufpassen, dass sich entsprechende Denk- und Sprachmuster nicht in unserer Sprache einnisten.“ Die Sprache als Staatsfeind, die Sprache als Delegitimierer des Staates und der Verfassungsschutz als Wahrheitsministerium. Doch wer gegen die Freiheit der Sprache kämpft, die wahrlich keine Angelegenheit der Mächtigen, ihrer NGO-Garden oder der Geheimpolizei ist, denn wäre sie es, würde die deutsche Sprache zu einer Lingua Quartii Imperii, wie Victor Klemperer nach 1945 warnte, verkennt, dass die Sprache denjenigen gehört, die sie sprechen.

Die Öffentlichkeit sollte wie in Diktaturen conditio sine qua non rückhaltlos dem Urteil der führenden Genossen vertrauen. Wer nicht wie ein Glaubensbekenntnis uneingeschränktes Vertrauen zur Regierung und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk wie eine Monstranz vor sich herträgt, der macht sich verdächtig, ein Demokratiefeind zu sein. Als das „Gutachten“ doch öffentlich bekannt wurde, gewann man den Eindruck, als hätten diese „Gutachten ein paar Jungs und Mädels der Grünen Jugend und von den Jusos unter Cannabis-Genuss verfertigt. Das, was Faeser noch an ihrem letzten Amtstag in großer Eile lostrat, war eine Peinlichkeit, die jetzt und für alle Zeit belegt, wie sehr in ihrer Amtszeit der Verfassungsschutz auf den Abweg geriet, eine politische Polizei zu werden, die nicht mehr die Feinde der Verfassung, sondern die Opposition, die Kritiker der Regierung verfolgte.

Schaut man sich die lange Liste von Faesers Verfehlungen an, dann fällt die Besetzung von acht hohen Stellen im Bundesinnenministerium nach Gutsherrenart ohne Ausschreibung ins Auge. Laut Bild bestätigte im Grunde diesen Vorwurf der Parlamentarische Staatssekretär Johann Saathoff (SPD) in seinem Schreiben vom Mai 2023: „Im BMI erfolgte in acht besonderen Einzelfällen aus Gründen der Personalplanung und des Personaleinsatzes die Besetzung ohne Ausschreibung, davon in vier Fällen auf Ebene der Unterabteilungsleitung (Besoldungsgruppe B 6), in drei Fällen auf Ebene der Referatsleitung (A 15) und in einem Fall auf Referentenebene (A14).“ Im Faeser-Ministerium glaubt man, dass „in bestimmten Fällen die Besetzung von Stellen ohne vorherige Ausschreibung zulässig“ wäre.

Die Neutralitätspflicht des Staates schien für die Verfassungsministerin offensichtlich ein Fremdwort zu sein, denn es machte sie „besorgt“, „dass nicht gesehen wird, dass auch die AfD für diesen Rechtsextremismus steht und in Parlamenten den Boden dafür bereitet“, wie sie der Taz in einem Interview zwischen jeder Menge Eigenlob mitteilt.

Dass der Hinweis auf den Vereinigungsparteitag von KPD und SPD zur SED nicht so kabarettistisch ist, wie man meinen könnte, bewies Faser, als sie im traulichen Gespräch mit Friedman im Jahr 2022 in den Margot Honecker Sound verfiel und von der Indoktrination der Kinder schwärmte, als hätte GEW und ideologisch gestählte Fachdidaktiker nicht schon erhebliches geleistet: „Man muss früher anfangen. Ich würde immer schon in Kindertagesstätten anfangen. Demokratieerziehung…Man muss früh ansetzen. Demokratieerziehung. In der Kindertagestätte muss man schon dafür sorgen, weil man merkt doch…., was von Eltern vermittelt wird. Das kommt doch bei den Kindern an. Das Kind alleine ist nicht rassistisch, das Kind alleine würde niemals ein anderes Kind ausschließen, weil es völlig normal findet, dass mal ein Kind vielleicht keine rote Brille auf hat, sondern ein grüne. …

Aber die ausgrenzende Meinung kommt durch die Eltern. Und deswegen finde ich es wichtig, dass in unseren Institutionen das frühzeitig schon abgestellt wird. Frühzeitig. Und in Schulen, wie gesagt, flächendeckende Schulsozialarbeit ist aus meiner Sicht das wichtigste, um sehr früh Präventionsarbeit machen zu können.“ Vielleicht verstand Nancy Faeser auch den instruktiven Artikel von Lukas Hermsmeier in der ZEIT unter dem Titel „Die elternlose Gesellschaft“ aus dem Jahre 2019 als Handlungsanleitung, in dem der Autor jubelnd eine gewisse Bini Adamczak zitiert: „Wenn Kinder von großen demokratischen und antiautoritären Institutionen aufgezogen werden, Essen nicht mehr in Kleinküchen, sondern öffentlichen Kantinen zubereitet wird, Alte und Kranke nicht länger von sogenannten Angehörigen gepflegt werden und die Reinigung der Wohnungen nicht mehr privat organisiert wird, dann ist die Familie gänzlich überflüssig.“ Queere Theoretikerinnen wie Sophie Lewis, erfahren wir aus Hermsmeiers Artikel, wollen Mechanismen durchsetzen, um „der Exklusivität und Vormachtstellung „biologischer“ Eltern im Leben von Kindern entgegenzuwirken.“ Im Klartext: Es müssen Wege gefunden werden, um Eltern ihre Kinder – wohl auch mit Zwang – wegnehmen zu können. Oder sie zumindest durch „Demokratieerziehung“ ihren Eltern zu entfremden.

Nun entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Faesers Verbot des Magazins Compact rechtswidrig war. Weil Faeser Presse nicht als Presse verbieten konnte, wählte sie damals den abstrusen Umweg über das Verwaltungsrecht, das sie nur anwenden konnte, nachdem vorher spitzfindig unterstellt wurde, dass auch eine GmbH ein Verein sei. Das Gericht urteilte, dass bei aller Abneigung gegen Compact und obwohl sich die Compact-Medien teilweise gegen die Verfassung äußern würden, die verfassungswidrigen Aktivitäten nicht als „prägend“ anzusehen wären, woraus es einzig ankommen würde. Ein Verbot ist nicht zu rechtfertigen, weil: „Das Grundgesetz garantiert im Vertrauen auf die Kraft der freien gesellschaftlichen Auseinandersetzung selbst den Feinden der Freiheit die Meinungs- und Pressefreiheit. Es vertraut mit der Vereinigungsfreiheit grundsätzlich auf die freie gesellschaftliche Gruppenbildung und die Kraft des bürgerschaftlichen Engagements im freien und offenen politischen Diskurs.“ Schließlich sei ein Vereinsverbot „nur gerechtfertigt, wenn sich die verfassungswidrigen Aktivitäten für die Vereinigung als prägend erweisen. In der Gesamtwürdigung erreichen die verbotsrelevanten Äußerungen und Aktivitäten noch nicht die Schwelle der Prägung.“

Von Faesers Amtszeit bleibt ein politisiertes Bundesamt für Verfassungsschutz, das selbst zur Gefahr für die Demokratie geworden ist und als Inlandsgeheimdienst in der Abwehr gegen islamistischen Terror, gegen Linksextremismus und Antisemitismus versagt hat und dessen Existenz einer gründlichen Reform bedarf. Aber auch eine bedenkliche Verschiebung in der Rechtsprechung hat das Urteil gegen den Rentner in Hassfurt gezeigt, dass es von nun an dem persönlichen Empfinden des Richters obliegt, zu entscheiden, ob man es mit Hass oder Satire zu tun hat. Satirische Meme, die der Rentner Stefan Niehoff lediglich weitergepostet hat, empfand der Richter als „zu krass“. Skandalös und dem Wesen des Rechtsstaates fremd ist es, wenn die Grundlage nicht objektivierbares Recht, sondern subjektives Empfinden des Richters ist. Wenn das subjektive Empfinden eines Richters Grundlage seines Urteils ist, was geschieht dann, wenn das subjektiv begründete Urteil von anderen subjektiv als falsch empfunden wird? Dann delegitimiert sich Rechtsprechung, weil sie ihre objektive Voraussetzung verloren hat. Doch wer Hass verbietet, hasst, wer Hass verfolgt, verfolgt aus Hass.

Man müsste nicht über Nancy Faeser schreiben, wenn sie nicht der Demokratie in Deutschland wie kein Innenminister vor ihr geschadet, die Institutionen des Staates zur Durchsetzung ihrer Ideologie missbraucht und dadurch deren Legitimität im Handeln in Frage gestellt hätte, weil ihr der wichtigste Begriff der bürgerlichen Gesellschaft fremd ist. Nämlich die Freiheit, die in einem freiheitlichen Verständnis auch die Freiheit zu Hass und Hetze einschließt. Von Nancy Faeser bleibt, dass man in Deutschland wieder einmal für die Freiheit wird kämpfen müssen.

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