
Das Verbot von Oppositionsparteien ist das deutlichste Kennzeichen totalitärer Zustände. In demokratischen Rechtsstaaten Kontinentaleuropas ist ein Parteiverbot zumeist nur vorstellbar, wenn es sich um den politischen Arm einer terroristischen Organisation handelt, wie dies 2003 bei der baskischen Partei Batasuna der Fall war. In den angelsächsischen Demokratien, allen voran in Großbritannien und den USA, ist ein Parteiverbot sogar völlig undenkbar, da dort die Freiheit der Meinungsäußerung über allem steht.
Angesichts dieser verbreiteten Ächtung von Parteiverboten sind ausländische Beobachter zunehmend besorgt, wie nonchalant eine linke Regierungspartei derzeit mit Forderungen nach einem Verbot einer konservativen Oppositionspartei umgeht, für die derzeit immerhin rund ein Viertel der deutschen Wähler stimmen würde.
Als die NSDAP 1933 mit dem Ermächtigungsgesetz die parlamentarische Opposition ausschaltete, hatte sie in den letzten halbswegs freien Wahlen vom November 1932 33,1 Prozent der Stimmen erhalten. Die SPD will sich nun mit einem Stimmenanteil von nur 16,4 Prozent der Oppositionspartei AfD, die nach aktueller Umfrage mit 25 Prozent Stimmenanteil doppelt so viele Wählerstimmen erhielte wie die SPD, entledigen.
Das Hauptargument der Verbotsfanatiker, die AfD stelle einen Wiedergänger der NSDAP dar und müsse daher „präventiv“ ausgeschaltet werden, ist verlogen und absurd. Bereits der schiere Vergleich der AfD mit der monströsen Hitler-Partei verharmlost den Nationalsozialismus in unerträglicher Weise.
Wenn überhaupt sich heute historische Vergleiche aufdrängen, dann sind es die verblüffenden Parallelen zwischen der SED-Diktatur und den drei heutigen Bundestagsparteien im Umgang mit konservativem und bürgerlich-liberalem Gedankengut. Der von Rot-Rot-Grün inzwischen auf allen gesellschaftlichen Ebenen proklamierte „Widerstand“ gegen alles, was sich der rot-grünen Transformation der Gesellschaft entgegenstellt, ist auf derselben elenden Ebene angekommen wie der inszenierte „Widerstand“ der SED-Parteigänger gegen die „faschistischen Elemente“, die es wagten, gegen die DDR-Diktatur aufzustehen.
Im übrigen gibt es offensichtlich weder im Programm der AfD noch in den Aussagen führender AfD-Politiker, wie sie im „Gutachten“ des Verfassungsschutzes zusammengetragen wurden, irgendwelche Anhaltspunkte dafür, dass die AfD Demokratieprinzip, Rechtsstaatsgebot oder Menschenwürdegarantie aktiv beseitigen wollte und dass dadurch die Voraussetzungen für ein Parteiverbot erfüllt sein könnten.
Daher ist bereits das anhaltende Gerede in Regierungskreisen und deren medialen Sprachrohren über die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die größte parlamentarische Oppositionspartei mit einer funktionierenden Demokratie nicht vereinbar, da in diesem Verhalten die klare Absicht erkennbar wird, den Wähler davon abzuschrecken, sein Kreuz bei der AfD zu machen. Eine „wehrhafte Demokratie“, die sich mit fadenscheinigen Begründungen der Opposition zu entledigen versucht, mag „wehrhaft“ sein, aber sie ist keine Demokratie mehr.
Trotz dieses anhaltenden politisch-medialen Trommelfeuers befürworten nur 27 Prozent der Deutschen ein Verbot der AfD. Wahrscheinlich würden inzwischen deutlich mehr Bürger ein Verbot der Grünen oder der Linken begrüßen, wenn eine solche Frage überhaupt gestellt werden dürfte.
Gleichwohl sind die Effekte der staatlich orchestrierten Einschüchterungsversuche desaströs für einen demokratischen Rechtsstaat. Das sowohl im internationalen als auch im historischen Vergleich bereits beschämend schwache Gefühl der Deutschen, ihre Meinung frei äußern zu dürfen, wird durch die Aktivitäten der jetzt aus dem Boden schießenden „Meldestellen“ nochmals einbrechen – ganz im Sinne der drei linken Parteien.
Auf allen Ebenen des Staates, von den Parlamenten über die staatlich kontrollierten Medien und die steuerfinanzierten NGOs bis in die Gerichtsbarkeit hinein, versucht heute eine linke Minderheit, der konservativen Mehrheit ihren Willen aufzuzwingen, und nennt das dann im sattsam bekannten DDR-Jargon „unsere Demokratie“. Kein Wunder, dass vor allem im Osten immer mehr Bürger inzwischen die AfD als die „Partei des gesunden Menschenverstands“ und „letzte Bastion der Demokratie“ gegen den rot-grünen Totalitarismus ansehen.
Und jetzt soll vor aller Augen auch noch das Bundesverfassungsgericht entsprechend besetzt werden, um ein AfD-Parteiverbot notfalls mittels verfassungsgerichtlicher Rechtsbeugung zu erzwingen. Eine linksextreme Aktivistin, die gute Gründe darin sieht, dem ungeborenen menschlichen Leben die uneingeschränkte Menschenwürde abzusprechen, die im Anschluss an das für sie offenbar schon selbstverständliche Oppositionsverbot im Zusammenhang mit 10 Millionen AfD-Wählern von „Beseitigung“ schwadroniert, die das Grundgesetz verhöhnt, indem sie eine Impfpflicht als Gebot der Verfassung proklamiert, soll mit allem rot-grünen Druck zur Hüterin eben dieser Verfassung gemacht werden.
Der schlimmste Bock wäre ein besserer Gärtner im Garten unseres Grundgesetzes als diese Juristin. Gerade ältere Bürger im Osten, die sich noch an das sozialistische Wüten einer Hilde Benjamin am höchsten DDR-Gericht erinnern, fürchten deren Wiederauferstehung am höchsten bundesdeutschen Gericht. Und hätte es noch eines letzten Beweises für die komplette Täter-Opfer-Umkehr hinsichtlich der Gefährdung der Demokratie in Deutschland bedurft, so hat das ARD-Sommerinterview mit Alice Weidel am 20. Juli (sic!) diesen Beweis erbracht.
Linksextreme Störer durften quasi unter Polizeischutz in die Bannmeile des Bundestags vordringen, und der Moderator gab auch noch feixend seiner klammheimlichen öffentlich-rechtlichen Freude über den „Anti-AfD-Protest“ Ausdruck, in welchem die als Interview inszenierte Farce akustisch unterging. Hätten „rechte Störer“ gegen ein Interview mit Baerbock oder Habeck protestiert, wäre dies mit Sicherheit als weiterer Beweis für die Notwendigkeit eines AfD-Verbots gewertet worden.
Doch nicht nur an ihren Taten sollt ihr sie erkennen, sondern gerade auch an ihren Worten. Denn die „Lingua Quarti Imperii“, also die Sprache des Vierten Reichs in Gestalt eines rot-rot-grünen Totalitarismus, durchdringt bereits alle politisch-medialen Lebensbereiche. Verräterische Vokabeln wie „Unsere Demokratie“ für eine Demokratie-Simulation, „Delegitimierung des Staates“ für die in jeder Demokratie notwendige Regierungskritik oder „Zivilgesellschaft“ für die auf Einschüchterung zielenden Aufmärsche staatlich finanzierter Vorfeldorganisationen tragen das totalitäre Staatsverständnis bereits in sich.
Ganz zu schweigen von der Unwort-Kombination „Hass und Hetze“, die ganz bewusst von der Meinungsfreiheit gedeckte und damit strafrechtlich irrelevante Äußerungen kriminalisieren und damit zum Verstummen bringen soll. „Hetze“, wahlweise als „jüdische Hetze“ oder als „faschistische Hetze“, war übrigens der Lieblingsvorwurf von Joseph Goebbels und Erich Mielke, um die mörderische Jagd auf „Staatsfeinde“ zu legitimieren. Allein das zeigt den Abgrund an Verkommenheit der heutigen linken Demagogen.
Das „Gutachten“ des Verfassungsschutzes, aufgrund dessen Nancy Faeser die AfD als letzte Amtshandlung als Bundesinnenministerin noch als „gesichert rechtsextrem“ hat einstufen lassen, ist inzwischen als einzigartiges Staatsfake entlarvt und zu einem international beachteten Beispiel für staatlich orchestrierte Zersetzungsarbeit gegen die parlamentarische Opposition geworden. Als einziger „Beweis“ für angeblichen Rechtsextremismus wird der AfD in diesem „Gutachten“ die Verwendung eines ethnisch-kulturellen Volksbegriffs vorgeworfen, da seine Verwendung angeblich die Menschenwürde von Migranten verletze.
Dabei haben die Kölner Schlapphüte offensichtlich übersehen, dass einer bloßen „Verletzung der Menschenwürde“ noch keinerlei Bedeutung für ein Parteiverbot zukommt. Selbst der bundesdeutsche Gesetzgeber hat nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts gelegentlich mit verfassungswidrigen Gesetzen die Menschenwürdegarantie verletzt, wie etwa mit dem Luftsicherheitsgesetz von 2005. Dennoch wurden SPD und Grüne als Vertreter der damaligen Bundesregierung nicht verboten.
Auch die linksextreme Verfassungsgerichts-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf hat mit ihrer zweifelhaften Bemerkung über die „Beseitigung“ von 10 Millionen AfD-Wählern deren Menschenwürde öffentlich verletzt, ohne dass deswegen ein Berufsverbot gegen sie verhängt wird. Man stelle sich nur einmal vor, Alice Weidel hätte im Zusammenhang mit Migranten von „Beseitigen“ gesprochen.
Für ein Parteiverbot relevant ist jedenfalls nur ein aktiv kämpferisches Eintreten für die Abschaffung der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes. Und dafür findet sich weder im Parteiprogramm der AfD noch auf den 1108 Seiten des „AfD-Gutachtens“ – beides für jedermann nachlesbar – auch nur ein einziger Beleg.
Im Übrigen ist der ethnisch-kulturelle Volksbegriff nicht nur ein auf der der ganzen Welt historisch und wissenschaftlich etablierter Begriff; er ist vielmehr mit der Erwähnung der „deutschen Volkszugehörigkeit“ in Artikel 116 ausdrücklicher Gegenstand des Grundgesetzes. In § 6 des Bundesvertriebenengesetzes wird definiert, dass deutscher Volkszugehöriger nur derjenige sein kann, der „sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird.“
Doch nicht nur das. Auch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist ein ethnisch-kultureller Volksbegriff schlechterdings unverzichtbar zur Beschreibung des für jede funktionierende Demokratie zwingend erforderlichen Mindestmaßes an ethnisch-kultureller Homogenität.
Die zunehmende Zahl der AfD-Anhänger scheint daher mit ihrem Argwohn nicht ganz falsch zu liegen: Die ebenso perfide wie falsche Gleichung „ethnisch-kultureller Volksbegriff = gesichert rechtsextrem = Parteiverbot“, die von linken Demokratiefeinden in Regierung, Parlament, Medien und NGOs im permanenten Trommelfeuer in die deutsche Öffentlichkeit getragen wird, soll die AfD verschwinden lassen und damit einer offensiven Minderheit den Weg in den totalitären Staat ermöglichen.
Das beständige politisch-mediale Einhämmern von Schuldzuweisungen gegen die Opposition hat in beiden deutschen Diktaturen Menschen zu Unmenschen werden lassen und der Demokratie den Garaus bereitet. Dieses Modell schwebt Rotgrün offenbar vor, da jegliche Opposition gegen erratisches Regierungshandeln als rechtsextremistisch verunglimpft und mit Parteiverbot bedroht werden soll.
Die wachsende Zahl der AfD-Wähler ist offenbar davon überzeugt, dass die AfD in sämtlichen entscheidenden Politikbereichen der vergangenen 10 Jahre als einzige Oppositionspartei Widerstand gegen die verheerenden Fehler der Bundesregierung geleistet hat: Von der illegalen Massenimmigration aus überwiegend muslimischen Ländern und ihren zerstörerischen Auswirkungen auf Staat und Gesellschaft, über das Aushebeln der Grundrechte im diktatorischen Corona-Regime bis zum überstürzten ideologie-getriebenen Atomausstieg inmitten einer von Krieg und Klimawahn befeuerten Energiekrise.
Nicht nur im Ausland wie etwa in der Trump-Administration, sondern auch beim gewöhnlichen AfD-Wähler bleibt der Eindruck hängen, dass die einzige Partei, die in dieser Zeit ihre Oppositionsrolle ernst genommen und mit ihren Warnungen fast immer Recht hatte, gerade deswegen von „unserer Demokratie“ ausgeschlossen und verboten werden soll.
Eine linke Regierungspartei jedoch, die das Verbot der größten Oppositionspartei fordert, ohne auch nur einen einzigen stichhaltigen Beweis für deren Verfassungsfeindlichkeit vorlegen zu können, zeigt vor aller Welt, dass sie selbst die größte Gefahr für Demokratie und Rechtsstaat ist. Und da Rot-Rot-Grün es nicht bei der Verbotsforderung belässt, sondern vielmehr mit getürkten Kampagnen, inszenierten Aufmärschen und perfider Instrumentalisierung von Polizei, Staatsanwaltschaft und Inlandsgeheimdienst auf die systematische Zersetzung der parlamentarischen Opposition hinarbeitet, sind es vielmehr SPD, Grüne und Linkspartei, die das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsgebot bekämpfen und damit viel eher die Kriterien für Verfassungsfeindlichkeit erfüllen.
Doch man sollte den Widerstand der Deutschen nicht unterschätzen. Gerade die von Linksextremen in geschichtsvergessener Einfalt auf die AfD gemünzte Parole „Nie wieder ist jetzt!“ scheint wegen ihrer Anwendbarkeit auf die Abwehr einer erneuten SED-Diktatur immer mehr Bürger zu Sympathisanten der AfD zu machen, wie die neuesten Umfragewerte zeigen. Man mag es einen Trotz-Effekt nennen, aber diese Bürger sehen die Demokratie nicht von rechts gefährdet, sondern von links.
Dr. med. Lothar Krimmel, Facharzt für Allgemeinmedizin, war von 1992 bis 2000 Geschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.