Oralverkehr mit 12-jährigem Mädchen – Freispruch in Vergewaltigungsverfahren

vor 5 Monaten

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Bildquelle: Apollo News

Am Dienstag traf das Wiener Strafgericht die Entscheidung, dass ein damals 15-jähriger Syrer ein damals 12-jähriges Mädchen, mit dem er Oralverkehr gehabt hatte, nicht vergewaltigt habe. Obwohl das Mädchen im Vorhinein sagte, dass es den Oralverkehr nicht wolle, sah es das Gericht als nicht erwiesen an, dass der Syrer das für eine Vergewaltigung nötige Maß an Gewalt verwendet habe. Die Vorsitzende des Jugendschöffensenats, Martina Hahn, sagte, dass es denkbar gewesen sei, dass das Mädchen zuerst nein gesagt habe. „Es passiert oft, dass man erst ,Nein’ sagt und sich dann durch Zärtlichkeiten überzeugen lässt“, sagte die Richterin weiter, wie Die Presse berichtet.

In Österreich bleiben sexuelle Kontakte, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, straflos, wenn der Altersunterschied zwischen den Jugendlichen nicht mehr als vier Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 12 Jahre alt ist. Allerdings kann sexueller Missbrauch vorliegen, wenn bei einer Person unter 16 Jahren die mangelnde Reife ausgenutzt wird oder bei einer unter 18-jährigen Person eine Zwangslage ausgenutzt wird.

Der Syrer war bei Verkündung des Urteils 17 Jahre alt, der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat bisher keinen Kommentar abgegeben. Er ist einer von 17 Jugendlichen aus Österreich, Syrien, der Türkei, Italien, Serbien oder Bulgarien, die das Mädchen von Februar bis Juni 2023 im Stadtteil Wien-Favoriten mehrfach missbraucht haben sollen. Der Freigesprochene soll jedoch nur einmal Oralverkehr mit dem Mädchen gehabt haben. Laut der Staatsanwaltschaft soll er das Mädchen Anfang 2023 in einem Parkhaus nahe des Wiener Hauptbahnhofs zum Oralverkehr gezwungen haben. Wie Der Standard berichtet, ist der Kontakt über Snapchat entstanden und beide haben sich gegenseitig Nacktfotos geschickt.

Im obersten Stock des Parkhauses soll es zuerst zu einem freiwilligen Kuss gekommen sein. Anschließend sei es zum Oralverkehr gekommen. Die Staatsanwaltschaft betont, dass es zum Oralverkehr gekommen sei, „obwohl sie klar und deutlich gesagt hat, dass sie das nicht will.“ Das nun 13-jährige Mädchen war selbst nicht beim Prozess anwesend und ließ über eine Anwaltserklärung mitteilen: „Ich habe mehrmals gesagt, ich will nicht. Er hat meinen Kopf gepackt. Ich habe keinen Ausweg gesehen.“

Der Täter, der 2016 nach Österreich kam, sagte: „Ich habe sie mehrmals gebeten. Dann war es freiwillig.“ Das berichtet der Kurier. Auch der Verteidiger des Syrers betont, dass sein Mandant zwar „einen Fehler“ gemacht habe, weil er um Oralverkehr „gebettelt“ habe, aber kein Vergewaltiger sei. „Das Mädchen hätte ja auch um Hilfe schreien können. Oder hätte die Möglichkeit gehabt, zuzubeißen“, sagte der Verteidiger. Für die Mutter des Mädchens, die im Gerichtssaal saß, war diese Aussage völlig unverständlich.

Der 17-Jährige überreichte dem Anwalt des Opfers zwei Fünfzig-Euro-Scheine, die er aus seiner Hosentasche zog, als „symbolische Wiedergutmachung“. Den Anwalt der Familie ärgert dieses Verhalten: „Es ist diese grenzenlose Verachtung gegenüber dem Opfer, die hier im Prozess deutlich wurde.“ Der Anwalt hatte einen Schadensersatz von 3.000 Euro gefordert. Das Mädchen musste den Wohnort, die Schule und den Freundeskreis wechseln, wie der Anwalt ausführte. Es gehe seiner Mandantin „sehr schlecht“. Dennoch entschied eine Gutachterin, dass keine posttraumatische Belastungsstörung bei dem Mädchen vorliege.

In Chatnachrichten mit einem Freund soll der Syrer das Mädchen als „scheiß Nutte“ bezeichnet haben. Sie soll ihm auch nach der Tat weiter Nacktfotos geschickt haben, wie der Schöffenrat mitteilte. Jedoch wurde dieser Umstand nicht vor Gericht verhandelt. Durch das Versenden der Nacktfotos sei „bei meinem Mandanten ein falscher Eindruck entstanden“, so der Anwalt des Freigesprochenen. Die Richterin sagte: „Er konnte davon ausgehen, dass sie das freiwillig gemacht hat.“

Selbst wenn die damals 12-Jährige eine innere Ablehnung gehabt habe, sei diese nur strafrechtlich relevant, wenn sie auch äußerlich erkennbar sei. Laut der Richterin sei es „nicht erweislich“, dass der Angeklagte jenes Maß an Gewalt angewendet hatte, das „zur Überwindung eines Widerstands“ nötig sei. Das Fazit der Richterin: „Wir haben hier zwei sehr junge Menschen, denen wenig vorgelebt worden ist, wie Sexualität gelebt wird.“

Bereits Anfang Dezember war ein 16-jähriger Syrer vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Der Geschlechtsverkehr mit dem Mädchen sei einvernehmlich gewesen, urteilte das Gericht unter der Vorsitzenden Richterin Katharina Adegbite-Lewy. Dieser Freispruch ist mittlerweile rechtskräftig, wie Der Standard berichtet. Für den Jugendlichen sei „nicht erkennbar“ gewesen, dass das Mädchen den Geschlechtsverkehr nicht gewollt habe. Andererseits zweifelten die Richter an, dass es überhaupt zu einem Treffen und dem Geschlechtsverkehr gekommen sei.

Wie der Standard am 5. Dezember berichtete, habe der 16-Jährige mit dem Mädchen gegen ihren Willen Analverkehr gehabt. Der Anwalt des 16-Jährigen sprach von einer „unglaubliche[n] Vorverurteilung, die da stattgefunden hat“. Dass sie sich immer wieder mit Jugendlichen in Hotels oder Parks getroffen hat, sieht er als Beleg für die Freiwilligkeit. „Es gibt eine derartige Opferinszenierung, wie ich es selten erlebt habe“, sagte der Anwalt des Täters.

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