Ostbeauftragter Carsten Schneider gab fast eine Million für Öffentlichkeitsarbeit aus

vor 7 Monaten

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Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der AfD hervorgeht, hat der Ostbeauftragte Carsten Schneider über 916.000 Euro für die Öffentlichkeitsarbeit an externe Dienstleister gezahlt. Allein im Laufe des letzten Jahres wurden etwa 532.000 Euro aus dem Budget für diverse Firmen im Bereich Marketing und Kommunikation ausgegeben. Diese Summe verteilte sich auf verschiedene Werbeagenturen, Fotografen, Produktionsfirmen und Druckereien, die für unterschiedliche Projekte und Aufträge engagiert wurden.

Begünstigt wurde insbesondere die Werbeagentur „Scholz und Friends“. Das Unternehmen erhielt in den letzten drei Jahren Zuwendungen in Höhe von über 141.000 Euro. Seit 2017 ist es für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend initiierten Förderprogramms „Demokratie leben!“ verantwortlich. Bekanntheit erlangte der Dienstleister nicht zuletzt im Jahr 2016, als man das Projekt „Kein Geld für Rechts“ ins Leben rief und zum Werbeboykott bei rechten und alternativen Medien aufrief.

Zudem gab Schneider 2024 insgesamt 912.000 Euro für den „Deutschland-Monitor“ aus. Die Bundesregierung hat 2023 die jährliche Studie nach eigenen Angaben initiiert, um die politische Stimmung in Ostdeutschland langfristig zu beobachten. Mit der Durchführung wurde das Meinungsforschungsinstitut Forsa beauftragt, dessen Geschäftsführer Manfred Güllner der SPD angehört.

Außerdem entscheidet der Ostbeauftragte Carsten Schneider offenbar in eigener Zuständigkeit darüber, welche Autoren in Berichten zu Wort kommen. In dem „Bericht zum Stand der Deutschen Einheit“ nahmen ausschließlich Politiker der CDU sowie der SPD zu diesem Thema Stellung. „Die Autorinnen und Autoren wurden auf Grundlage ihrer jeweiligen Expertise beziehungsweise ihres öffentlichen Mandats ausgewählt“, so die Bundesregierung. Weiter heißt es: „Die Entscheidung über Autorinnen und Autoren für den Bericht des Ostbeauftragten obliegt dem Ostbeauftragten.“

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