Pakt zu „fairem Wahlkampf“ von der Linken bis zur Union steht – nur AfD und BSW sind draußen

vor 4 Monaten

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Von den Linken bis zur Union haben alle einem Fairnessabkommen für den Wahlkampf zugestimmt. Das teilte die CDU in einer Presseerklärung am Sonntag mit. Die Generalsekretäre der Unionsparteien, der FDP, der SPD, der Grünen und der Linken haben das Abkommen beschlossen. BSW und AfD sind nicht Teil des Abkommens. Der Beschluss legt die Grundsätze dar, die im Wahlkampf beachtet werden sollen. „Die Bundestagswahl 2025 stellt die Bürgerinnen und Bürger vor eine Entscheidung über die Zukunft Deutschlands”, heißt es gleich zu Beginn.

Damit die Bürger „frei zwischen den Argumenten und Konzepten der Parteien auswählen können”, sollen die sich selbst so bezeichnenden „demokratische[n] Parteien” die folgenden Grundsätze einhalten. Eine Zusammenarbeit mit der AfD und „mit Parteien, die nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen” wird abgelehnt. Außerdem lehnen die Parteien die Beeinflussung des Wahlkampfes „von innen und von außen” ab.

Das Fairnessabkommen umfasst drei Punkte: „Integrität von Botschaften, Absendern und Sprache”, „Grundsätze für einen fairen Wahlkampf vor Ort”, „Fairer digitaler Wahlkampf und Nutzung von KI”. Beim ersten Punkt wird dazu aufgefordert, dass es in Debatten keine persönlichen Herabwürdigungen geben soll oder bewusst Falschinformationen verbreitet werden sollen.

Werden Aussagen Dritter im Wahlkampf verwendet, sollen diese mit „nachvollziehbare[n] Quellenangaben” belegt werden. Außerdem steht in dem Abkommen: „Durch irreführende Formulierungen dürfen demokratische Parteien im Mitte-Rechts-Spektrum keinesfalls mit rechtsextremen Parteien gleichgesetzt werden.”

Der zweite Aspekt „Grundsätze für einen fairen Wahlkampf vor Ort” umfasst die Hinweise, dass Gewalt gegen Wahlkämpfer abgelehnt wird und „Plakate politischer Konkurrenten” nicht abgehängt, zerstört oder beschädigt werden dürfen. Beim „faire[n] digitale[n] Wahlkampf” geht es darum, KI-generiertes Material deutlich zu kennzeichnen.

Außerdem steht in dem Abkommen: „Deepfake-Technologien nutzen wir nicht, um politischen Mitbewerbern Aussagen in den Mund zu legen, die sie nicht tatsächlich getätigt haben.” Des Weiteren soll eine zielgruppenspezifische Wähleransprache nicht auf Basis von sensiblen Daten wie sexueller Identität oder Religionszugehörigkeit erfolgen.

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