
Das Europäische Parlament hat die Immunität des AfD-Abgeordneten Petr Bystron aufgehoben und damit den Weg für weitere strafrechtliche Ermittlungen gegen ihn freigemacht. Mit deutlicher Mehrheit votierten die Abgeordneten in Straßburg für die Aufhebung des Schutzes, den EU-Parlamentarier normalerweise vor Strafverfolgung genießen.
Hintergrund ist ein Beitrag auf einem sozialen Netzwerk, in dem Politiker – darunter auch Mitglieder der geschäftsführenden Bundesregierung – in einer Fotocollage mit erhobenem rechten Arm gezeigt werden. Die Staatsanwaltschaft München I sieht darin den Verdacht, dass bei objektiver Betrachtung der Eindruck eines Hitlergrußes entstehe. Bystron soll dies zumindest stillschweigend gebilligt und damit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verbreitet haben.
Bereits im Jahr 2023 hatte der Deutsche Bundestag die Immunität des damaligen Abgeordneten Bystron aufgehoben. Nach seiner Wahl ins EU-Parlament musste das Verfahren zunächst ruhen, da nun die Zustimmung des neuen Parlaments erforderlich war.
Petr Bystron (AfD) im EU-Parlament.
Bystron selbst reagierte mit scharfer Kritik auf die Ermittlungen. „Erst mit aufkommendem EU-Wahlkampf entdeckte darin die Staatsanwaltschaft einen Hitlergruß und inszenierte medienwirksam ein Verfahren gegen mich“, teilte er auf Anfrage der dpa mit. Über ein Jahr lang habe das Foto niemanden gestört, so der AfD-Politiker.
Doch dies ist nicht das einzige Verfahren, das gegen Bystron läuft. In einem weiteren Fall prüft das Parlament derzeit einen zweiten Antrag auf Immunitätsaufhebung. Dabei geht es um den Verdacht der Bestechlichkeit und Geldwäsche. Bystron soll Geld vom prorussischen Netzwerk Voice of Europe erhalten haben, um im Bundestag russlandfreundliche Positionen zu vertreten.
Solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt, gilt die Unschuldsvermutung. Wann das Parlament über den zweiten Immunitätsantrag entscheidet, ist derzeit offen.