
Drei Tage nach dem Attentat auf den konservativen Aktivisten Charlie Kirk nutzte US-Talkshowmaster Bill Maher seine HBO-Show Real Time für ein Plädoyer zur Meinungsfreiheit – und ging dabei auch auf Deutschland ein. In seinem „New Rule“-Monolog sagte er: „Freie Rede ist eines der zentralen Dinge, die Amerika groß machen.“ Wer dieses Prinzip ernst nehme, dürfe es nicht selektiv anwenden: „Entweder man begreift das Konzept oder nicht. Und leider begreifen es viele nicht mehr.“
Besonders die junge Generation habe das „durch ihr marodes Bildungssystem nie gelernt“. Auch US-Präsident Donald Trump greife die Pressefreiheit an, warf er ihm vor – etwa indem er die Nachrichtenagentur Associated Press aus dem Pressepool ausschließe, Journalisten als „Feinde des Volkes“ bezeichne und Fernsehsender verklage, wenn ihm deren Berichterstattung missfalle.
Maher wandte sich dann Europa zu. „In Deutschland gab es eine Razzia, weil jemand einen Politiker ‚Pimmel‘ nannte“, sagte er mit Verweis auf den Hamburger Innensenator Andy Grote. Der SPD-Politiker hatte im Jahr 2021 eine Menschenansammlung im Schanzenviertel kritisiert und die Teilnehmer als „ignorant“ bezeichnet. Ein Twitter-Nutzer reagierte darauf mit den Worten: „Du bist so 1 Pimmel.“ Grote stellte Strafantrag, die Polizei durchsuchte daraufhin die Wohnung des Verdächtigen und beschlagnahmte Geräte. Maher kommentierte: „What a pimmel move.“ Später stellte das Landgericht Hamburg fest, die Maßnahme sei rechtswidrig gewesen.
Noch schärfer kritisierte Maher Großbritannien. „Dieses Land darf nicht werden wie das Vereinigte Königreich, ein Ort, wo man für Tweets verhaftet wird, etwas, das inzwischen 12.000 Mal im Jahr passiert“, sagte er. Er verwies auf den Fall des irischen Drehbuchautors Graham Linehan, der am Flughafen London Heathrow von mehreren Polizisten festgenommen wurde, weil er transkritische Beiträge auf X veröffentlicht hatte. Nach einem Verhör kam er nur unter der Auflage frei, die Plattform nicht mehr zu nutzen.
Maher betonte, dass man Trump in den USA wegen des First Amendment bekämpfen könne. „England hat das nicht. Und dass sie es nicht haben, das ist kein Vorteil – das ist ein Fehler. Und es ist ein Fehler, der sich jetzt in Europa ausbreitet.“
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Es war nicht das erste Mal, dass deutsche Strafverfolgung wegen Online-Posts in den Vereinigten Staaten für Aufmerksamkeit sorgte. In einer CBS-Dokumentation berichtete der Sender über das Vorgehen gegen „Hass im Netz“. Drei Staatsanwälte lachten darin schadenfroh über den Schock, den Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen bei Beschuldigten auslösen. US-Vizepräsident JD Vance bezeichnete die Vorgehensweise als „orwellsch“ Vance hatte sich bereits im Februar bei der Münchner Sicherheitskonferenz besorgt über die Lage der Meinungsfreiheit in EU geäußert. Die Meinungsfreiheit in ganz Europa sei „auf dem Rückzug“, sagte er.
Internationale Resonanz löste auch der Fall von Wirtschaftsminister Robert Habeck aus. Er stellte Strafantrag gegen einen Rentner, der ein Meme mit der Aufschrift „Schwachkopf PROFESSIONAL“ geteilt hatte. Die Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen wegen Beleidigung nach § 188 StGB ein und ließ die Wohnung durchsuchen. Der Vorwurf: eine Politikerbeleidigung – auch hier wegen einer Einzeläußerung im Netz. Solche Verfahren sind kein Einzelfall. In den vergangenen Jahren kam es wiederholt zu Hausdurchsuchungen und Strafverfahren, die durch vergleichsweise harmlose Äußerungen ausgelöst wurden.