
In Polen wird es für die Regierung künftig möglich sein, das Recht, Asylanträge im Land zu stellen, massiv einzuschränken. Das entsprechende Gesetz unterzeichnete der polnische Präsident Andrzej Duda am Mittwoch. So kann die Regierung künftig eine 60 Tage währende Notlage ausrufen – diese kann auch durch das Parlament verlängert werden. Während dieser Zeit dürfen illegale Migranten keinen Asylantrag in Polen stellen – nur legal eingereisten Ausländern wird das erlaubt sein.
Nach der Unterzeichnung des Gesetzes erließ die polnische Regierung noch am Abend eine entsprechende Verordnung, die die Notlage in Kraft setzt und somit das Asylrecht deutlich einschränkt. Zwischen den eigentlich aus gegnerischen Parteien stammenden Präsidenten Duda und Ministerpräsident Donald Tusk herrscht in dieser Frage Einigkeit.
Tusk begrüßte das Gesetz und schrieb dazu auf X (ehemals Twitter): „Heute Abend wird die Regierung eine Verordnung zur Aussetzung des Asylantragsrechts verabschieden. Genau wie angekündigt – ohne einen Moment zu zögern.“ Die Regierung steht unter dem Druck der Bevölkerung, härter gegen die anhaltende Krise an der polnischen Grenze, insbesondere zu Belarus, vorzugehen.
Seit Jahren versuchen täglich Tausende illegale Migranten von Belarus aus, über die schwer befestigte Grenze nach Polen, in die EU zu gelangen. Die Behörden in Belarus helfen den illegalen Migranten dabei auch noch. Polen wirft dem Land unter der Führung des autokratisch regierenden Präsidenten Alexandr Lukaschenka vor, die Migranten als Waffe gegen den Westen und die EU einzusetzen, um Europa auf diese Weise destabilisieren zu können.
Immer wieder verschärft Polen die Grenzmaßnahmen. Vor einigen Jahren wurde ein Grenzzaun errichtet. Mittlerweile setzen polnische Soldaten regelmäßig Schusswaffen ein, um Eindringlinge von Polen fernzuhalten.
Bereits im Oktober hatte der polnische Ministerpräsident Tusk auf dem Parteitag seiner Partei, der Bürgerplattform (PO), angekündigt, das Recht auf Asyl aussetzen lassen zu wollen (Apollo News berichtete). Dies musste jedoch erst durch die Europäische Union gebilligt werden, was im Dezember auch geschah. Mitte März fiel mit der Zustimmung des polnischen Senats auch die vorletzte Hürde, vor der Unterschrift des Präsidenten.