Wenn Politiker sich nachträglich die Welt schönrechnen: So sieht das neue Schuldengesetz von Lars Klingbeil aus

vor etwa 8 Stunden

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Wie gibt man 500 Milliarden Euro aus? Die Wenigsten von uns haben da Erfahrung, Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat jetzt genau dazu den Entwurf für ein Gesetz zur „Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)“ vorgelegt, an dem man ganz gut sehen kann, wie Politik und Gesetzgebung funktionieren. Zuerst beschreibt man das Problem: „Insgesamt ist die gesamtwirtschaftliche Dynamik in Deutschland derzeit schwach. Die deutsche Volkswirtschaft steht vor erheblichen strukturellen Herausforderungen, die das Wachstumspotenzial seit Jahren dämpfen….“ Kurz: Deutschland geht es schlecht. Lösung: Geld auf Pump.

„Die Einrichtung des Sondervermögens mit einer Kreditermächtigung von bis zu 500 Milliarden Euro sichert eine langfristige Finanzierungsgrundlage für Investitionen zur Modernisierung Deutschlands.“ Alternativen? „Keine.“ Sparen ist offenbar keine Option.

Mit Milliarden Euro neuer Schulden möchte sich das Kabinett Merz die haushalterische Arbeit erleichtern

Dieses Vorgehen ist ein Standard, der bei jedem Gesetz angewandt wird: Der Gesetzgeber bescheinigt sich selbst, dass sein Vorgehen „alternativlos“ ist, tut aber so, als hätte er lange gegrübelt, was man sonst noch so hätte unternehmen können, aber das vorliegende Gesetz ist einfach das beste und einzig praktikable. Tja, was soll man da machen. Wer kann dazu schon nein sagen.

Alternativen? Keine! Im Gesetz steht drin, dass man Schulden machen muss und auch keine anderen Möglichkeiten vorhanden seien.

Liest man genauer nach, kommt man durchaus ins Grübeln: „Ohne die Finanzmittel des Sondervermögens wären der Bund und die Länder nicht in der Lage, in dem erforderlichen Maß, in dem gebotenen Zeitrahmen und mit der benötigten Planungssicherheit Investitionen in die jeweilige Infrastruktur zu tätigen.“ Um die Notwendigkeit des Gesetzes und der Milliardenschulden zu unterstreichen, wird zugegeben, dass die öffentlichen Haushalte aus dem letzten Loch pfeifen. Wenn das so ist, müsste man allerdings mehr tun, als einfach nur neues Geld hinterherzuwerfen.

Der sogenannte „Erfüllungsaufwand“ beschreibt Kosten und Aufwendungen, die nötig sind, um das Ganze umzusetzen. „Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand.“ Klingt gut, ist aber nur die halbe Wahrheit, denn bezahlen müssen die Bürger sowohl die Kredite als auch die Zinsen als auch die Beamten, die all die Milliarden bearbeiten, kontrollieren und beraten.

Ganz zum Schluss unter Punkt F findet sich dann aber doch noch ein interessanter Punkt: „Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau sind möglich, dürften sich aber trotz des hohen Mittelvolumens aufgrund des langen Förderzeitraums in Grenzen halten.“ Mit anderen Worten: Wenn die Bauwirtschaft mit Krediten angekurbelt wird, könnten Material- und Baupreise wegen der Nachfrage steigen. Für alle. Wie stark? Unklar. Aber wird schon nicht so doll sein.

Dann kommt der eigentliche Gesetzentwurf, bei dem man in §12 nachlesen kann, dass das Gesetz rückwirkend vom 1. Januar 2025 gelten soll, damit man sich schon im laufenden Haushaltsjahr an den Krediten bedienen kann. Die Sonderabschreibungen für die Wirtschaft gelten dagegen erst ab Juli. Wer vorher Maschinen gekauft hat, guckt in die Röhre. Das ist der feine Unterschied, wenn man sich als Politiker seine Gesetze selbst machen kann.

Der Rest sind Erläuterungen zum Entwurf, damit die Abgeordneten, die nach dem Beschluss im Bundeskabinett das letzte Wort über das Gesetz haben, die rechtlichen Grundlagen und gewünschten Ziele des Entwurfs kennen. Wer sich selbst ein Bild über die neuen Milliardenschulden machen will, kann den Gesetzesentwurf hier als PDF ansehen.

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