Politisch motivierte Kriminalität: Jeder 19. Tatverdächtige in der Kategorie „rechts“ ist Ausländer

vor 2 Monaten

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Bildquelle: NiUS

Die Statistik zur politisch motivierten Kriminalität verfälscht die Realität: Jeder 19. „rechte“ Tatverdächtige besitzt keinen deutschen Pass. Das geht aus der Antwort des Bundeskriminalamts auf eine NIUS-Anfrage hervor.

Jahr für Jahr sorgt die Statistik des Bundeskriminalamts zur politisch motivierten Kriminalität (PMK) für Schlagzeilen. Auch 2024 ist das nicht anders: Rund 42.000 Straftaten wurden dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet – das entspricht fast der Hälfte aller politisch motivierten Delikte. Für viele Medien und Kommentatoren ist damit die Lage klar: Die größte Gefahr gehe vom deutschen Rechtsextremismus aus – gemeint sind dann in aller Regel AfD-nahe Milieus, weiße Männer, ethnisch Deutsche. Doch dieser Schluss ist nicht nur voreilig, sondern grundsätzlich irreführend. Das liegt am methodischen Aufbau der Statistik.

Bereits am Freitag berichtete NIUS, dass 196 Tatverdächtige, denen „rechte, ausländerfeindliche“ Straftaten zur Last gelegt wurden, eine ausländische Staatsangehörigkeit hatten. Nun wollte NIUS vom Bundeskriminalamt (BKA) wissen, wie viele der insgesamt als „rechts“ eingeordneten Tatverdächtigen Ausländer waren.

Auf Anfrage teilte das BKA mit:

„Zu den 42.788 für das Jahr 2024 im Phänomenbereich PMK -rechts- registrierten Straftaten wurden 23.834 Tatverdächtige ermittelt, davon 22.604 Staatsangehörige mit deutscher Staatsangehörigkeit (94,8 %).“

Das bedeutet: 1.230 Tatverdächtige hatten eine ausländische Staatsangehörigkeit. Anders gesagt: Jeder 19. Tatverdächtige im Bereich „rechte Straftaten“ war Ausländer.

Dass rechte Straftäter ausländisch sein können – davon war auf der Pressekonferenz mit Alexander Dobrindt (CSU) und Holger Münch, Präsident des BKA, nicht die Rede.

Das widerspricht der öffentlichen Wahrnehmung, in der rechte Straftäter automatisch als ethnisch deutsche Männer gelten. Dass ein nicht unerheblicher Teil der Täter faktisch Ausländer ist, bleibt meist unerwähnt – oder wird aktiv verschleiert. Öffentlich-rechtliche Medien wie das ZDF stellen diesen Zusammenhang regelmäßig falsch dar (NIUS berichtete).

Auch die 94,8 Prozent der Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit bieten keinerlei Klarheit über deren Herkunft. Denn auf Nachfrage von NIUS erklärte das BKA unmissverständlich:

„Im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) wird die Staatsangehörigkeit einer Person, jedoch kein Migrationshintergrund erfasst.“

Weiter weist das BKA darauf hin:

„Hinsichtlich der Staatsangehörigkeit ist zu beachten, dass in der Fallzahlendatei des BKA nur eine Staatsangehörigkeit erfasst wird. Sofern eine Person neben der deutschen, eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt, wird die deutsche abgebildet.“

Das heißt: Auch eingebürgerte Migranten mit türkischer, arabischer oder afrikanischer Herkunft zählen selbstverständlich als „deutsch“. Wer neben der deutschen eine zweite Staatsbürgerschaft besitzt, wird ausschließlich als Deutscher gezählt – selbst wenn die kulturelle, politische Prägung und das nationale Selbstverständnis ganz woanders liegen.

Ein Beispiel: Ein junger Araber, der bei einer Schlägerei einen Schwarzen mit „Scheiß-N****“ beleidigt, wird – sofern die Tat als „fremdenfeindlich“ eingestuft wird – unter „PMK rechts – ausländerfeindlich“ geführt. Das gilt auch dann, wenn der Täter selbst kein Deutscher ist und keinerlei ideologische Nähe zu klassischem deutschen Rechtsextremismus aufweist. Auch antisemitische Straftaten aus islamischen Milieus können unter „rechts“ gezählt werden, wenn die Behörden sie als „völkisch-nationalistisch“ bewerten.

Für die ARD ist der Angriff auf einen SPD-Politiker durch einen Ostdeutschen ein typisches Beispiel für „rechte Gewalt“.

Die Folge all dessen ist: Die Statistik ist strukturell ungeeignet, um Aussagen über die Verbreitung oder Gefahr des einheimischen Rechtsextremismus zu treffen – also genau jenes Phänomen, das mit der Rubrik „rechts“ assoziiert wird.

Trotz dieser gravierenden methodischen Schwächen stellen Medien wie das ZDF und Politiker wie Nancy Faeser (SPD) direkte Zusammenhänge her von den als „rechts“ registrierten Straftaten zu angeblich organisierten, rechtsextremen Strukturen in Deutschland. Doch das ist eine politische Fehlinterpretation – kein objektiver Befund. Die Statistik gibt diese Schlussfolgerung schlicht nicht her. Politik und Medien täuschen mit Zahlen, die nichts beweisen, sondern etwas suggerieren – und das seit vielen Jahren.

Wer die PMK-Statistik als Beleg für die wachsende Gefahr durch „deutschen Rechtsextremismus“ zitiert, stützt sich auf eine Zahl, die nichts über die Täter aussagt. Sie beschreibt nur, wie die Polizei das Motiv einer Tat interpretiert. Über Herkunft, Prägung oder politische Einstellung der Täter weiß sie in Wahrheit nichts.

Die Kategorie „rechts“ in der PMK ist kein Spiegel gesellschaftlicher Realität, sondern ein ideologisches Konstrukt, das in der Praxis auf einen Etikettenschwindel hinausläuft. Es ist damit ungeeignet, die tatsächlichen Gefahrenlagen in Deutschland differenziert zu erfassen.

Lesen Sie auch:BKA bestätigt offiziell: 196 „rechte, ausländerfeindliche“ Straftaten wurden von Ausländern begangen

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