Polizei Schleswig-Holstein muss ab sofort Herkunft von Straftätern nennen

vor 25 Tagen

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Die Landesregierung in Schleswig-Holstein hat die Polizei im Bundesland angewiesen, künftig bei Straftaten stets die Nationalität der Täter auszuweisen. „Die Transparenz in der polizeilichen Berichterstattung spielt eine zentrale Rolle bei der öffentlichen Wahrnehmung und Vertrauensbildung“, sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) hierzu. Ein entsprechender Erlass ist am 16. Mai in Kraft getreten. Zuerst hatten hierüber die Kieler Nachrichten berichtet.

Weiter erklärte die Landesinnenministerin zu dem Erlass: „Besonders bei Straftaten, an denen Menschen mit Migrationshintergrund beteiligt sind, kommt es zu Vorwürfen, dass Behörden Informationen über die Herkunft der Tatverdächtigen zurückhalten“. Die Landesregierung sei bestrebt, diese Vorwürfe aus der Welt zu schaffen und insgesamt mehr Transparenz zu erzeugen. Ausdrücklich erklärte die Landesinnenministerin zudem, dass der Erlass gegebenenfalls auch die Nennung der deutschen Herkunft einschließe.

Sütterlin-Waack erklärte weiter: „Eine klare und nachvollziehbare Kommunikationsstrategie soll dazu beitragen, Spekulationen und Gerüchten entgegenzuwirken, die oft von politisch motivierten Narrativen geprägt sind“. Nach Angaben des Ministeriums wurde das Thema bereits 2024 auf der Innenministerkonferenz (IMK) behandelt. Auf der künftigen IMK wolle man sich dafür einsetzen, dass die in Schleswig-Holstein nun verkündete Regelung bundeseinheitlich gilt.

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