
Es ist noch einmal ein anderer Blick auf die Kriminalstatistik. Denn ja, unter den Tatverdächtigen der polizeilichen Ausgangsstatistik sind unverhältnismäßig viele Ausländer oder Nichtdeutsche, also Personen ohne deutschen Pass. Seit 2014 steigt ihr Anteil einigermaßen beharrlich, von einst 28,7 Prozent auf im letzten Jahr schon 41,8 Prozent. Genauer gesagt gab es zwei Wellen in diesem Anstieg: eine akute 2015/2016, dann einige Jahre Stagnation, und seit 2020 eine zweite, die bis heute anhält.
Nicht anders sieht es bei den verurteilten Straftätern aus, unter denen gerade junge Ausländer zwischen 21 und 24 Jahren deutlich stärker vertreten sind, als es ihrem Bevölkerungsanteil entspräche (zwei bis dreimal so stark wie junge Deutsche). Im Bereich der Steuerhinterziehung sind Ausländer sogar mehr als vierfach überrepräsentiert.
Nun ist eine neue Dimension offenbar geworden: Auch unter den von der Polizei Gesuchten bilden Ausländer den weit überwiegenden Teil. Nur rund zwölf Prozent der gesuchten Tatverdächtigen besitzen demnach einen deutschen Pass, mehr als 88 Prozent nicht.
Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage des Bundestagsabgeordneten Sebastian Münzenmaier (AfD) hervor, aus der das Online-Medium Nius zitiert. Zum Stichtag am 1. April 2025 bestanden demnach bei 148.515 Personen „Ausschreibungen zu nicht vollstreckten Haftbefehlen“ im zentralen Informationssystem der Polizei (INPOL-Z), wie das Innenministerium schreibt. 17.413 der Gesuchten waren deutsche Staatsangehörige – ob mit oder ohne Migrationshintergrund bleibt dabei unbekannt. Den größeren Teil der Liste teilen sich die folgenden Nationalitäten:
• Rumänien (16.367), • Polen (12.968), • Georgien (7.309), • Türkei (6.356), • Bulgarien (5.184), • Albanien (4.049), • Algerien (4.043), • Ukraine (3.596), • Serbien (3.390).
Das ist natürlich nur eine „Momentaufnahme“, wie auch das Innenministerium schreibt. Was auch sonst. Außerdem rechtfertigt das Ministerium den verhältnismäßig geringen Anteil an Deutschen damit, dass „sich Ausschreibungen zu offenen Haftbefehlen bei deutschen Staatsangehörigen im Jahresverlauf aufgrund einer höheren Trefferwahrscheinlichkeit schneller erledigen und diese somit nicht mehr Teil der Stichtagsbetrachtung sind“. Das ist ein sinnwidriges Argumentieren mit „Stichtag“ und „Jahresverlauf“. Die Unsinnigkeit des Arguments enthüllt den Wunsch zur Täuschung. Kurz gesagt: Der Jahresverlauf endet nicht am Stichtag, alles ist in stetigem Fluss. Aber bei der Ausschreibung soll der Anteil deutscher Tatverdächtiger nicht bei zwölf, sondern bei 38 Prozent liegen. Was immer noch bedeutet, dass Ausländer, die an sich in Deutschland in der Minderheit sind, sich hier besonders stark hervortun.
Laut Münzenmaier hat Deutschland „ein gigantisches Problem mit Ausländerkriminalität“. Das zeige sich nicht nur „beim Blick in jede deutsche Haftanstalt, sondern auch bei den offenen Haftbefehlen“. Daher sei es „um so wichtiger, genau zu schauen, wer zu uns kommt und wen wir ins Land lassen. An der dauerhaften intensiven Kontrolle unserer Grenzen führt deshalb kein Weg vorbei. Der Schengen-Freifahrtschein darf nicht zum Sicherheitsrisiko werden.“
Tatsächlich ist schon mehr als ein Drittel der Häftlinge in Deutschland ohne deutsche Staatsbürgerschaft. In Baden-Württemberg lag der Anteil ausländischer Häftlinge im letzten Frühjahr gar bei 50,8 Prozent. Kann man diesem massiven Befund noch etwas mit einer neuen Politik entgegensetzen? Das ist eine Frage, die auch in anderen Ländern Europas immer mehr Bürger, vereinzelt auch Politiker, bewegt.
Münzenmaier fordert den Verlust des Aufenthaltsrechts für Straftäter, daraus folgend sofortige Abschiebung, Entzug von Sozialleistungen und Verbüßung von Haftstrafen im Heimatland, sodann auch die Möglichkeit zur Entziehung der deutschen Staatsbürgerschaft bei Doppelstaatlern und Einreisesperren für Kriminelle. „Der schwarz-rote Traum vom ‚Einwanderungsland‘ Deutschland wird aber wohl leider dafür sorgen, dass wir das Kriminellen-Mekka Europas bleiben“, fügt Münzenmaier skeptisch an.
Insgesamt suchen die deutschen Sicherheitsbehörden zum Stichtag 1. April sogar nach rund 656.000 Personen, also mehr als vier Mal so viele als die Ausschreibungen wegen nicht vollstreckter Haftbefehle. Bei den übrigen gesuchten Personen kann es um eine geplante „Ingewahrsamnahme“ gehen oder auch um eine „Aufenthaltsermittlung vermisster Personen“ oder schlicht um eine „polizeiliche Beobachtung“. Aber auch in diesem größeren Feld sind die Deutschen in der Minderheit – gut 98.000, das sind etwa 15 Prozent. Es folgen wiederum in dieser Reihenfolge Staatsbürger von:
• Rumänien (51.127), • Polen (35.325), • Türkei (26.324), • Georgien (24.169), • Ukraine (20.137), • Unbekannt (18.425), • Bulgarien (17.353), • Syrien (16.076), • Albanien (15.925).
Hier treten also auch die Syrer hervor, die offenbar relativ häufig zur Ingewahrsamnahme oder Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben werden. Ein weiterer Puzzlestein im Behördenchaos namens Deutschland. Viele dieser verloren gegangenen Syrer, das weiß man inzwischen aus den berüchtigten Fällen, wurden später zu Messerangreifern und Terroristen. Es geht also nicht immer um schon geschehene Kriminalität, wenn eine Person gesucht wird, sondern auch um sich anbahnende.