
Von 240 Nachwuchskräften der Berliner Polizei, die ihre Ausbildung im Frühjahr 2025 begonnen haben, benötigen 132 Deutsch-Förderunterricht. Das teilte die Berliner Polizei auf Anfrage von NIUS mit. Insgesamt benötigen somit 55 Prozent der beginnenden Polizeischüler eine Förderung in Deutsch.
In der Regel sei der Bedarf an einer solchen Unterstützung im ersten Semester am höchsten, so die Polizei weiter. Der Anteil der Erstsemester, die entsprechende Nachhilfe benötigen, liege regelmäßig etwa bei 50 Prozent, verringere sich jedoch mit jedem Halbjahr.
132 von 240 Polizeianwärtern im ersten Semester benötigen Deutsch-Förderunterricht.
Als mögliche Gründe hierfür nennt die Berliner Polizei „abnehmende schriftsprachliche Kompetenzen“. Diese seien jedoch „kein polizeispezifisches, sondern gesamtgesellschaftliches Problem“. Die Ursachen hierfür vermutet die Polizei „zum Teil im schulischen Bereich“.
In den Schulen herrsche unter anderem „Fachkräftemangel“, erklärt die Berliner Polizei die Situation. Auch „die Heterogenität in den Klassen“ nennt die Polizei als mögliche Ursache – ohne jedoch zu spezifizieren, was was genau bedeutet. Zudem hätten die Herausforderungen, vor die Schule gestellt seien, allgemein zugenommen, sepziell aber im Deutschunterricht, wie beispielsweise in der „Medienkompetenzbildung“.
Ein Polizeischüler betätigt sich in der Schießanlage.
Kinder und Jugendliche würden heute in einer Welt aufwachsen, „in der extrem viel Schrift überall sichtbar“ sei, „allerdings zugleich kaum fehlerfreie Texte zu finden sind“. Auch sinke die „Motivation, sich mit orthografischen Regeln selbst auseinanderzusetzen, da Rechtschreibprüfungen von Textverarbeitungsprogrammen, Autokorrektur und künstliche Intelligenz dies vermeintlich überflüssig machen“.
Polizeibeamte werden in den mittleren und höheren Dienst vereidigt.
Da es unabdingbar sei, dass sich Polizeibeamte schriftlich und mündlich korrekt ausdrücken können, sei als Voraussetzung für die Zulassung zum Polizeidienst C2-Sprachniveau in Deutsch vorausgesetzt, erklärt die Berliner Polizei gegenüber NIUS. Dies werde im Rahmen einer Prüfungsarbeit während oder zum Ende der Ausbildung abgefragt. Ein zweimaliges Nicht-Bestehen führe aufgrund des Polizeigesetzes zur Entlassung.
Zu den rot eingefärbten Bundesländern liegen NIUS Daten zum Migrationshintergrund neu eingestellter Polizeibeamter vor.
Erst kürzlich waren Berliner Polizeischüler in die Schlagzeilen geraten. Ein 20-jähriger Anwärter auf den Polizeidienst soll einen Familienvater erst rassistisch beleidigt haben, bevor er auf ihn eingeschlagen haben soll. Der entsprechende Polizeischüler soll türkischer Abstammung gewesen sein.
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