
Das Landgericht Potsdam hat den südafrikanischen Asylbewerber Hilton „Cleopatra“ G. zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren und acht Monaten verurteilt. Er hatte im Mai 2024 einen syrischen Wachmann vor einer Asylunterkunft in Potsdam erstochen. Über das Urteil berichtet der rbb.
Dem Angeklagten war zur Last gelegt worden, am 30. Mai um 3:50 Uhr auf den Wachmann getroffen zu sein, der ihm eine Woche zuvor untersagt hatte, die Asylunterkunft mit einem Messer zu betreten. Dann zückte er ein Messer und stach dem Syrer zweimal in den Brustbereich.
Vor Gericht machte G., der „Cleopatra“ genannt werden will, von seinem Schweigerecht Gebrauch.
Die Staatsanwaltschaft sah es als erwiesen an, dass der Südafrikaner, der sich als „trans definiert“, den Mitarbeiter des Wachschutzes vor der Unterkunft niedergestochen hat – obwohl G. die Tat abgestritten hatte. Zur Tat wollte sich G. nicht einlassen. „Meine Mandantin bestreitet die Vorwürfe, sie macht von ihrem Schweigerecht Gebrauch“, sagte die Verteidigerin des Angeklagten im Laufe des Prozesses.
Beim Strafmaß folgten die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Das Urteil wurde am Mittwoch verkündet.
G. war als Asylbewerber nach Deutschland eingereist und hier abgelehnt worden – konnte aber dennoch bleiben. Er trat 18 Mal polizeilich in Erscheinung, unter anderem, weil er eine Ukrainerin bereits zuvor mit einem Messer bedroht hatte. Auch in Untersuchungshaft, in der JVA Luckau-Duben, wo der Killer mit Frauen inhaftiert war, sorgte er für Ärger und drohte unter anderem Mitinsassinnen und Wärtern mit dem Tod.
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