Michael Ballweg weitestgehend freigesprochen – Verurteilt wegen Steuerhinterziehung von 19 Euro

vor 1 Tag

Blog Image
Bildquelle: Apollo News

Querdenken-Gründer Michael Ballweg wurde am Donnerstagvormittag vor dem Landgericht Stuttgart in den meisten Punkten freigesprochen. Wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen und wegen „versuchter Steuerhinterziehung“ in drei Fällen verurteilt und verwarnt erhielt er eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu je 100 Euro, also insgesamt 3.000 Euro, wie das Gericht mitteilte. Die Strafe wurde dabei auf Bewährung ausgesetzt.

Bei den beiden Fällen von Steuerhinterziehung handelt es sich, um Umsatzsteuervoranmeldungen im Umfang von elf beziehungsweise acht Euro für Parfüm und eine Hundematte, die Ballweg über seine Firma abgerechnet hatte. Laut Gericht waren die Ausgaben jedoch rein privater Natur. Das berichtet Nius.

Mit dem Urteilsspruch gehen Jahre der juristischen Verfolgung von Ballweg vorerst zu Ende. Noch ist jedoch unklar, ob die Staatsanwaltschaft oder Ballweg in Berufung gegen das Urteil gehen werden, denn das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Laut Gericht soll Ballweg nun für den während der Untersuchungshaft und der Hausdurchsuchung entstandenen Schaden entschädigt werden. „Die Staatskasse trägt im Umfang des Freispruchs, also in wesentlichen Teilen, die dem Angeklagten durch dieses Verfahren entstandenen Kosten“, heißt es weiter.

Seit Oktober 2024 stand Ballweg vor dem Landgericht Stuttgart. Die Staatsanwaltschaft warf Ballweg versuchten Betrug in mehr als 9.000 Fällen und Steuerhinterziehung vor. Insgesamt nahm er rund eine Million Euro an Spenden von Unterstützern seiner gegen die Corona-Maßnahmen gerichteten Bürgerbewegung „Querdenken 711“ entgegen.

Die Staatsanwaltschaft sah darin eine gewerbliche Tätigkeit und warf Ballweg vor, diese Einnahmen nicht korrekt versteuert zu haben. Die Spender der Gelder sollte Ballweg laut Staatsanwaltschaft betrogen haben – das Gericht wies zumindest diesen Vorwurf nun vollständig zurück. Noch vergangene Woche hatte die Staatsanwaltschaft in ihrem Schlussplädoyer eine dreijährige Haftstrafe für Ballweg gefordert, ebenso wie den Einzug von über einer halben Million Euro.

Das Gericht sah insgesamt von Anfang an wenig Chancen auf einen Erfolg des Verfahrens: Die Richter lehnten die Eröffnung eines Verfahrens zunächst ab – die Staatsanwaltschaft klagte es daraufhin vor dem Oberlandesgericht ein. Im März schlugen die Richter am Landesgericht eine Einstellung der wichtigsten Punkte des Verfahrens vor – das wurde jedoch von der Staatsanwaltschaft abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft lehnte daraufhin die Richter der Strafkammer wegen angeblicher Befangenheit ab – das wurde vom Gericht wiederum abgelehnt.

Publisher Logo

Dieser Artikel ist von Apollo News

Klicke den folgenden Button, um den Artikel auf der Website von Apollo News zu lesen.

Weitere Artikel