Raketen-Schütze von Neukölln verurteilt – Staatsanwaltschaft geht in Berufung

vor 18 Tagen

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Wie die Berliner Morgenpost und der Tagesspiegel übereinstimmend berichten, hat die Berliner Staatsanwaltschaft nach dem umstrittenen Urteil gegen den palästinensischen Influencer Atallah Younes Berufung eingelegt. Younes hatte in der Silvesternacht eine Rakete in ein Berliner Schlafzimmer geschossen und war mit einer Bewährungsstrafe davongekommen. Das Landgericht Berlin verurteilte den 23-Jährigen am Mittwoch wegen Sachbeschädigung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und hob den Haftbefehl auf, womit Younes Deutschland verlassen kann. Dies hat er laut eigenen Aussagen auch vor.

In einer öffentlichen Stellungnahme hatte Younes die Anklage und den Prozess gegen sich als angeblich „rassistisch motiviert“ bezeichnet und damit für Irritationen gesorgt. Sowohl bei den Ermittlungsbehörden als auch in der Öffentlichkeit sorgte die Äußerung für Unverständnis, da das Verfahren auf Videoaufnahmen der Tat und daher eindeutiger Beweislage basierte.

Die Staatsanwaltschaft hält das Urteil für zu milde und will härtere Konsequenzen – sie hatte ursprünglich zwei Jahre auf Bewährung gefordert. Ihrer Einschätzung nach habe sich Younes zusätzlich der versuchten schweren Brandstiftung und der versuchten gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht.

Younes hatte in der Nacht zum 1. Januar in Berlin-Neukölln gezielt eine Silvesterrakete in Richtung eines mehrstöckigen Wohnhauses abgefeuert. Die Rakete durchschlug ein geschlossenes Fenster und explodierte im Schlafzimmer eines 54-jährigen Bewohners – verletzt wurde niemand.Das Geschehen wurde gefilmt und kurz darauf auf Younes’ Instagram-Kanal veröffentlicht – mit über 310.000 Followern. Weder Polizei noch Feuerwehr wurden alarmiert. Erst bei einem späteren Ausreiseversuch am Flughafen BER wurde Younes festgenommen.

Das Gericht urteilte, dass kein Vorsatz nachweisbar sei – der Angeklagte habe davon ausgehen dürfen, dass die Fenster dem Feuerwerk standhalten würden. Grundlage dafür waren Aussagen einer Brandsachverständigen.Die Staatsanwaltschaft kündigte nun an, nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung eine genaue Prüfung vorzunehmen. Sollte sie an ihrer Berufung festhalten, wird der Fall vor dem Bundesgerichtshof landen. Ob dann auch Younes selbst zu diesem Anlass erneut nach Deutschland einreisen wird, ist offen.

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