
Gleich zu Beginn seiner Rede in der Plenarsitzung des niedersächsischen Landtags in der vergangenen Woche wurde der AfD-Abgeordnete Stephan Bothe fast aus der Sitzung ausgeschlossen. Bothe kritisierte in seiner Rede den Umgang der Regierung mit angeblichen Hassposts in den sozialen Medien und wurde deshalb innerhalb von 30 Sekunden gleich zweimal zur Ordnung gerufen.
„Wer Hassbotschaften postet, muss damit rechnen, dass danach die Polizei vor der Tür steht“, zitiert Bothe die Innenministerin Daniela Behrens zu Beginn seiner Rede zum Thema „Meinungsfreiheit und Abschaffung der Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet – Niedersachsen (ZHIN)“. Er erklärt, dass die Aussage der Innenministerin eine „totalitäre und radikale Grundhaltung“ zeige.
„Herr Bothe!“, unterbricht ihn daraufhin Landtagspräsidentin Hanna Naber (SPD). „Mitgliedern des Landtags und Regierungsmitgliedern eine totalitäre Haltung vorzuwerfen, zieht einen ordentlichen Ordnungsruf nach sich“. Es folgt zustimmendes Klatschen aus den Bänken der niedersächsischen rot-grünen Regierung.
Auf den Ordnungsruf reagiert Bothe mit den Worten: „Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich werde Sie zu gegebener Zeit daran erinnern“ und büßt daraufhin gleich einen zweiten Ordnungsruf ein. „Sie haben gerade der Präsidentin gedroht“, behauptet Naber. Sie gibt ihm den zweiten Ordnungsruf innerhalb von weniger als 30 Sekunden. Erneut klatschen die Grünen und SPD-Abgeordneten begeistert Beifall.
Als Bothe weiter sprechen will, mahnt die Landtagspräsidentin, er solle seine Worte „mit Bedacht“ wählen. Bei drei Ordnungsrufen werden Abgeordnete aus der Plenarsitzung ausgeschlossen. „Frau Präsidentin, es war ganz bestimmt nicht meine Absicht, Sie in irgendeiner Weise zu bedrohen“, erklärt Bothe anschließend und bittet darum, seine Rede beginnen zu dürfen.
Im weiteren Verlauf seiner Rede kritisiert Bothe den Umgang der Regierung mit minderschweren Hasspostings und bezieht sich unter anderem auf die CBS-Doku des Formats 60 Minutes, die in den vergangenen Wochen in den Medien Aufsehen erregte. Darin hatten sich drei deutsche Staatsanwälte unter anderem über den Schock von Betroffenen, bei denen aufgrund von Online-Posts Hausdurchsuchungen gemacht wurden, lustig gemacht (Apollo News berichtete).