
Wegen Merz-kritischer Graffiti durchsuchte die Polizei im April die Wohnung einer minderjährigen lokalen Juso-Vorsitzenden in NRW. Der Beschluss des Amtsgerichts Arnsberg (Sauerland) erwies sich im Nachhinein als rechtswidrig. Jetzt wird die Sache zum Politikum: Direktorin des für den Durchsuchungsbeschluss zuständigen Amtsgerichts ist Charlotte Merz, Ehefrau des Graffiti-geschädigten Kanzlers Friedrich Merz (CDU)!
In Menden im Sauerland wurde die Wohnung einer 18-jährigen Jungsozialistin zu Unrecht durchsucht. WDR-Recherchen zeigen: Es gab keinen stichhaltigen Verdacht. Der rechtswidrige Beschluss kam vom Amtsgericht Arnsberg. Pikant: Die Direktorin ist die Ehefrau des Bundeskanzlers, Charlotte Merz.
Es ist der 1. April, gegen 6 Uhr morgens, und es ist kein Aprilscherz: Fünf Polizeibeamte klingeln an der Wohnungstür der Familie Kruschinski in Menden im Märkischen Kreis. Mirko Kruschinski, SPD-Vorsitzender im Ort, öffnet die Tür und ist geschockt: „Auf einmal stehen da fünf Leute in Schusswesten, mit schweren Pistolen.“
Sie zeigen ihm den Durchsuchungsbeschluss. Er gilt seiner Tochter Nela Kruschinski, die seinerzeit noch 17 Jahre alt war und ebenfalls in der SPD aktiv ist. Sie ist die Juso-Chefin in Menden. Kurz vor ihrem Abitur nehmen die Beamten ihren Laptop, das Handy und mehrere Notizbücher mit. Auf einen Schlag konfiszierten die Beamten die gesamten Vorbereitungen der Abiturientin für die bevorstehenden Prüfungen – „sie nahmen alles mit“, berichtet der Vater.
Kein plausibler Verdacht
Wie der WDR berichtet, warf die Justiz Kruschinski vor, sie sei wohl für einige Graffiti verantwortlich. Die Familie rief zwischenzeitlich das Landgericht an. Das bewertete den Beschluss der Vorinstanz als eindeutig rechtswidrig. Danach basierte das Vorgehen der Justiz allein auf zwei fragwürdigen denunziatorischen „Hinweisen“, die nicht einmal Indizien für Kruschinskis Beteiligung geliefert hätten. So habe eine Zeugin lediglich erklärt, zwei unbekannte jüngere Personen, einen Mann und eine Frau, des Nachts vor Ort gesehen zu haben. Zudem habe die Polizei einen anonymen Zettel erhalten, mit der Botschaft, die Polizei solle wegen der Schmierereien doch mal Kruschinski und einen ihrer Bekannten ins Visier nehmen.
Aber selbst bei einem echten Verdacht wäre eine Hausdurchsuchung gegen eine damals Minderjährige in einem solchen Fall unverhältnismäßig gewesen, wie der Düsseldorfer Strafrechtsprofessor Till Zimmermann gegenüber dem WDR erläuterte.
Systemjustiz außer Rand und Band
Es gibt aber offensichtlich noch mehr Ungereimtheiten: In den Strafrechtsakten soll der gesetzlich vorgeschriebene Durchsuchungsantrag der Staatsanwaltschaft fehlen. Vielmehr soll die Polizei den Antrag selber beim Amtsgericht „angeregt“ und dazu geschrieben haben, die Staatsanwaltschaft schließe sich dem an. Diese fand auf Journalisten-Anfrage nichts dabei: Das Vorgehen sei zulässig, wenn es eilig sei, erklärte die Behörde. Solche Eile wegen eines Bagatelldelikts, dazu noch ohne plausiblen Verdacht?
Die Frau des Bundeskanzlers, Gerichtsdirektorin Charlotte Merz, streitet jede Einflussnahme auf den Beschluss ihrer Behörde ab. Angeblich sei das Dokument von einem Richter auf Probe ohne ihr Wissen unterzeichnet worden, erklärte sie auf WDR-Nachfrage. Glaubwürdig klingt das nicht.
FAZIT: Ob nun linker Juso oder vermeintlicher „Rechtsextremist“ – die Systemjustiz hierzulande ist außer Rand und Band. Sie droht immer mehr zum Staat im Staate zu werden!