Rechtsanwalt Steinhöfel kämpft gegen NGO-Komplex: „Sie glauben, sie können mauscheln und verdunkeln – doch nicht mit uns“

vor 6 Monaten

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Bildquelle: NiUS

NIUS berichtete am Dienstagabend exklusiv, dass die Bundesregierung die 551 von der Unionsfraktion gestellten Fragen zum NGO-Komplex nicht fristgerecht beantwortet hat. Zuvor hatte die SPD bereits gestanden, dass man sich in den Sondierungsgesprächen auf einen Deal zur Handhabung dieser Fragen geeinigt habe. Damals teilte ein Sprecher der SPD-Bundespartei mit: „Lars Klingbeil und Friedrich Merz haben sich mit Beginn der Sondierungsgespräche auf einen Umgang mit den Fragen der Union verständigt.“ Alles Weitere sei vertraulich.

Bei NIUS Live sprach auch Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel über diese brisanten Fragen und wann mit den Antworten zu rechnen ist. Die nicht fristgerechte Beantwortung sei ein einmaliger Vorgang:

Steinhöfel kommentierte die Vorgänge bei NIUS Live kritisch. Schließlich sei es eines der wichtigsten Rechte eines Parlaments, Fragen an die Regierung zu stellen. Das werde einfach missachtet, „aus ganz klar parteitaktischen Gründen.“ Kann man was gegen diese Verzögerungen tun? „Wenn die glauben, sie können mauscheln und verdunkeln, oder irgendeinen faulen Kompromiss schließen und die Fragen unter den Tisch fallen lassen – doch nicht mit uns“, erklärt der Anwalt.

„Darum haben wir die Fragen einfach kopiert und noch mal gestellt“. Dabei habe Steinhöfel einige Fragen herausgestrichen, die falsch formuliert gewesen sind. „Aber der Auskunftsanspruch der Presse hat Verfassungsrang und die haben die Fragen jetzt von uns bekommen. Mit der CDU kann sie einen faulen Deal machen, aber mit NIUS können sie diesen faulen Deal nicht machen.“

Joachim Nikolaus Steinhöfel bei NIUS Live am Mittwochmorgen

Falls man die Fragen nicht beantworte, verweist Steinhöfel an das Verwaltungsgericht Berlin. „Wenn das Gericht eine Liste mit 500 Fragen kriegt, weil die Regierung sich weigert, auf berechtigte Fragen zu antworten, werden die natürlich nicht begeistert sein, wenn da ein Antrag über 30 Seiten reinflattert. Aber, liebe Richter der 27. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin, das ist nicht meine Schuld“, erklärt Steinhöfel. „Das ist nicht die Schuld von NIUS. Das beruht einfach auf der Verweigerungshaltung der Regierung, die sowohl eine parlamentarische Anfrage als auch eine gerechtfertigte Presseanfrage unter Verstoß gegen verfassungsrechtliche Grundnormen ignoriert und glaubt, sie kann machen, was sie will und das werden sie mit uns nicht tun.“

Die ganze Aufzeichnung von NIUS Live finden Sie hier:

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