
Dass sich deutsche Spitzenpolitiker für ein Unternehmen einsetzen, dessen Geschäftsmodell das maschinelle Aufspüren der Äußerungen von Staatsbürgern und deren straf- und zivilrechtliche Verfolgung ist, ist fragwürdig genug. Da sowohl Wirtschaftsminister Habeck als auch Ministerpräsident Wüst dies aber in rechtswidriger Weise getan haben, indem sie ihre Amtsbezeichnungen und Fotos, deren Rechte allein beim Staat lagen, zu Werbezwecken für die Abmahn-Agentur „So Done“ auf deren Website einsetzten, habe ich die Bundesrepublik Deutschland und das Land Nordrhein-Westfalen am 21.11.2024 abgemahnt. Schon am Folgetag war die Werbung von Herrn Wüst vollständig entfernt, Herr Habeck hat seinen Ministertitel löschen lassen und ein privates Foto zur Verfügung gestellt. Jetzt recherchiert der WDR und schickte am 25.11.2024 um 12:04 Uhr die nachfolgende Presseanfrage. Unter der Anfrage befindet sich meine Antwort.
Sehr geehrter Herr Steinhöfel,
mein Name ist Arne Hell und ich arbeite für die Landespolitik des WDR in Düsseldorf. Ich beschäftige mich mit Ihrer Abmahnung gegen die Agentur So Done, NRW-Ministerpräsident Wüst und Bundesminister Habeck. Dazu habe ich ein paar Fragen:1. Wie begründen Sie ihre Einschätzung, die Auftritte von Herrn Wüst und Herrn Habeck auf der homepage von So Done seien „rechtswidrig“?2. Haben alle drei Abgemahnten die Abmahnung schriftlich akzeptiert, inkl. der Abmahnkosten?3. Herr Wüsts Auftritt ist inzwischen entfernt worden, Herr Habecks Auftritt ist verändert worden. Ist aus Ihrer Sicht ihrer Abmahnung damit ausreichend genüge getan? Falls nein, was müsste noch geschehen?4. Planen Sie, weitere juristische Schritte in diesem Fall? Falls ja, welche?Da wir heute unsere Berichterstattung zu dem Fall aktualisieren, möchte ich Sie bitten, mir die Fragen möglichst bis 15 Uhr heute zu beantworten. Sollte dies nicht möglich sein, geben Sie mir gerne eine Rückmeldung, bis wann eine Antwort klappen kann.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Arne Hell
Westdeutscher RundfunkRedaktion LandespolitikFunkhaus Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Hell,
eine kurze Anmerkung vorab. Der WDR hat über den Sachverhalt im Radio durch Ihren Kollegen Markus Meyer-Gehlen berichtet und dabei von einem „Anwalt aus der rechten Szene“ gesprochen. Mit dieser Bezeichnung, auf die mich eine sehr große Zahl Ihrer Hörer per Mail aufmerksam gemacht und die ich inzwischen auch lokalisiert habe, werde ich als für die „rechte Szene“ tätiger beziehungsweise dieser Szene nahestehender Rechtsanwalt bezeichnet. Mit diesen unwahren Behauptungen ist eine Prangerwirkung verbunden, die geeignet ist, das Ansehen einer Person – zumal als Rechtsanwalt – in der Öffentlichkeit herabzusetzen. Sie kann zu einer einen Rechtsanwalt in seiner Existenz gefährdenden Bedrohung werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10 -, juris Rn. 33), vergl. VG Stuttgart 1 K 4176/22.
Ich rate daher zur Vermeidung rechtlicher Schritte von einer Wiederholung ab. Dasselbe gilt für die in dem auf tagesschau.de veröffentlichten Text „Wüst wirbt nicht mehr für Abmahn-Agentur gegen Hetze“ aufgestellte falsche Tatsachenbehauptung „Medienanwalt Joachim Steinhöfel, der sonst zum Beispiel AfD-Chefin Alice Weidel…vertritt.“ Ich vertrete Frau Weidel nicht. Dieses Framing sollte selbst dem WDR zu peinlich sein.
Naheliegender wären vielmehr Hinweise auf die unmittelbar zum Thema passenden zahlreichen (14, soweit man die aktuellen Fälle Wüst und Habeck nicht mitzählt) gerichtlichen Erfolge gegen die Bundesregierung (u.a. Innenministerium, Außenministerium, Entwicklungshilfeministerium, Justizministerium, die Behörden von Frau Roth und Frau Ataman) im Jahre 2024, u.a. vor dem Bundesverfassungsgericht, dem OVG Berlin-Brandenburg, dem Kammergericht, dem LG Hamburg, dem LG Berlin und dem Verwaltungsgericht Berlin. Naheliegender deshalb, weil es sämtlich um Verfahren zwischen Journalisten und dem Staat geht.
Joachim Nikolaus Steinhöfel war bereits bei Ralf Schuler zu Gast.
Ich bin zuversichtlich, dass die kürzliche rechtskräftige Niederlage des WDR gegen den von mir gegen den WDR vertretenen Multimilliardär Alischer Usmanow wegen ihrer rechtswidrigen Verdachtsberichterstattung in der „Sportschau“ keinen Einfluss auf den von Ihnen geplanten Bericht haben wird.Sie behaupten in Ihrer Mail, ich hätte die „Agentur So Done“ abgemahnt. Das ist falsch. Eine solche Abmahnung existiert nicht. Nun Ihren Fragen:
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Nikolaus Steinhöfel