Rechtsstaat ausgehebelt: Das Netzwerk der Asylindustrie

vor etwa 15 Stunden

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Bildquelle: Tichys Einblick

Es ist nicht besonders überraschend, weil es inzwischen Alltag in Deutschland ist, dass ein Geflecht aus Institutionen des Staates und NGOs, von denen einige mittelbar oder unmittelbar finanziell großzügig von deutschen Steuergeldern finanziert werden, gegen die Interessen der Bürger handeln. Wie man im Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin (VG 6 L 191/25 u.a.) vom 2. Juni 2025 nachlesen kann, habe eine somalische Staatsbürgerin am 9. Mai „im Anschluss an mehrere gescheiterte Einreiseversuche, im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Frankfurt (Oder) im Zug über die deutsch-polnische Grenze in das Bundesgebiet zu gelangen“, einen Eilantrag „gegen eine Einreiseverweigerung an der polnisch- deutschen Grenze“ gestellt und „die Einreise in das Bundesgebiet mit dem Ziel der Durchführung eines Asylverfahrens“ begehrt.

Die Somalierin wurde am 9. Mai gegen 14:34 Uhr von der Bundespolizei im Zuge einer Grenzkontrolle durch die Bundespolizei aufgehalten und nach Polen zurückgeschickt. Das Verhalten der Bundespolizei war völlig korrekt, denn, wie sogar das Gericht nicht umhinkam festzustellen, reiste sie aus einem sicheren Staat ein. Genau genommen aus zwei EU-Staaten, nämlich aus Litauen und aus Polen. Deutschland war laut Dublin deshalb keinesfalls zuständig. Die Somalierin musste also nach Polen zurückreisen.

Auch hatte das Gericht festgestellt, dass die Somalierin mehrfach versucht hatte, nach Deutschland einzureisen. Damit versuchte sie durchzusetzen, was nicht ihr Recht war, nämlich sich das Aufnahmeland in der EU auszusuchen. Das Gericht unterließ es, der Frage nachzugehen, ob die Somalierin vorsätzlich sich in Litauen nicht registrieren ließ und auch in Polen keinen Asylantrag zu stellen gedachte, weil sie nach Deutschland wollte und sich mithin das Aufnahmeland auszusuchen vorhatte.

Allerdings geschah plötzlich Erstaunliches, denn Alexander Dobrindt hatte als Bundesinnenminister am 7. Mai eine Intensivierung der Grenzkontrollen verfügt und angewiesen, dass Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen werden können. Am 9. Mai versuchten drei Somalier – unter ihnen die Frau – erneut den Übertritt über die Grenze, diesmal offen mit dem Zug. Sie wurden – wie zu erwarten stand – durch die Bundespolizei aufgegriffen und zurückgeschickt. Zügig, bereits am 14. Mai reichte die Somalierin beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ein. Nur nebenbei erwähnt, hatte sie keine Kontakte zu Anwälten. Die aber hatte Pro Asyl. Deren Chef Karl Kopp äußerte nun im Interview mit der taz dazu: „Die Kombination aus Rechtshilfe in beiden Staaten und Menschlichkeit ist keine Inszenierung, sondern ein menschenrechtlicher Ansatz.“ Das ist wohl so zu verstehen, dass man in oder mit Polen oder einer polnischen NGO zusammenarbeitet.

Dem vorausgegangen war, wie das Gericht sogar feststellte, dass sich die Somalierin „rund zwei Wochen in Litauen aufgehalten“ hatte, „ohne dort nach ihrer Ankunft registriert worden zu sein. Anfang Mai 2025 sei die Einreise nach Polen erfolgt. Der Aufenthalt in Polen habe zunächst nur zum Zwecke der Durchreise einige Stunden gedauert. Sie habe dort nur Kontakt mit dem polnischen Grenzschutz gehabt und habe Papiere erhalten, die sie unterschrieben, aber nicht verstanden habe. Sie habe nicht nachvollziehen können, was sie nun tun solle. Sie habe lediglich verstanden, dass ihr die illegale Einreise aus Deutschland vorgeworfen werde und sie sich melden müsse. Informationen über ein Asylverfahren oder darüber, wohin sie sich zu wenden habe, habe sie nicht erhalten. In Polen sei ein Rückführungsverfahren eingeleitet worden. Sie unterliege einer wöchentlichen Meldepflicht bei der polnischen Grenzpolizei. Eine private NGO habe ihr Nothilfe geleistet und komme für die Kosten ihrer Unterkunft auf. Dies könne sie aber auf Dauer nicht leisten.“

Interessant ist, dass nun der deutsche Steuerzahler für die Somalierin und für zwei weitere Somalier – wohl auf Dauer – aufkommen muss, weil die polnische NGO die Kosten für die Somalierin nicht „leisten“ kann. Werden diese Kosten nun den drei Richtern vom Verwaltungsgericht, die durch ihren Beschluss, die Kosten de facto erstmal dem deutschen Steuerzahler aufgebürdet haben – und übrigens auch die Kosten des Verfahrens –, von ihrem Gehalt abgezogen?

Es interessierte die Richter nicht, dass die Somalierin durch Litauen, durch Polen reiste, dass sie in Polen „Papiere erhalten“ habe, „die sie unterschrieben“ habe und in Polen bereits „ein Rückführungsverfahren eingeleitet worden“ war. Auch die Drittstaatenregel interessierte die Richter nicht, denn: „Die Antragsgegnerin kann die vorgenommene Zurückweisung der Antragstellerin an der Grenze weder auf § 18 Abs. 2 AsylG noch auf die Ausnahmevorschrift des Art. 72 AEUV stützen. – 9 — 9 – (1) Die Vorschrift des § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG, auf welche die Antragsgegnerin die am 9. Mai 2025 verfügte Einreiseverweigerung gestützt hat, kommt als Rechtsgrundlage für die Zurückweisung aufgrund vorrangigen Unionsrechts nicht in Betracht.“

So einfach geht das, wenn man die Turboeinwanderung in die deutschen Sozialsysteme rechtlich absichern will, dann kommen Teile des Rechts „nicht in Betracht“, auch wenn man damit einen kardinalen Fehler begeht, denn sogar in der Dublin III Verordnung heißt es klar und deutlich im Kapitel III, Artikel 13: „(1) Wird auf der Grundlage von Beweismitteln oder Indizien gemäß den beiden in Artikel 22 Absatz 3 dieser Verordnung genannten Verzeichnissen, einschließlich der Daten nach der Verordnung (EU) Nr. 603/2013 festgestellt, dass ein Antragsteller aus einem Drittstaat kommend die Land-, See- oder Luftgrenze eines Mitgliedstaats illegal überschritten hat, so ist dieser Mitgliedstaat für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz zuständig.“ Zuständig ist also, wenn die Somalier von Belorus nach Litauen gekommen sind, nicht einmal Polen, sondern Litauen.

Fairerweise muss man erwähnen, dass die Fragen von Asyl und Migration, von Europa-Recht und nationalem Recht inzwischen so komplex sind, dass Richter die Möglichkeit haben, sowohl der einen als auch der anderen Argumentation zu folgen. Unerklärlich bleibt dennoch, weshalb der Somalierin in dem Beschluss das Recht eingeräumt wird, in Deutschland ihren Asylantrag zu stellen, obwohl sie offensichtlich in Litauen vermieden hat, einen Asylantrag anhängig zu machen und in Polen ein wie auch immer geartetes Verfahren läuft. Im Beschluss geben sich die Richter Mühe zu belegen, dass es völlig irrelevant ist, welche Verfahren und Maßnahmen in Polen bereits getroffen worden sind. Inwieweit das noch Rechtsprechung oder schon politische Kasuistik ist, müssen Fachleute entscheiden.

Noch weiteres Wunder ereignete sich zwischen dem 9. Mai und dem 14. Mai, denn in diesem Zeitraum fand eine mirakulöse Verjüngung der Somalierin statt, die plötzlich minderjährig wurde, denn: „Ihr Geburtsdatum sei falsch erfasst und auch auf ihren Hinweis nicht korrigiert worden. Ihr tatsächliches Geburtsdatum sei der 7. (…); sie sei damit noch minderjährig.“ Minderjährige genießen besondere Schutzrechte. Eine gute Nachricht ist, dass wenigstens die Post zwischen Deutschland und Somalia sicher und vorbildlich funktioniert, denn flugs traf eine Kopie der Geburtsurkunde aus Somalia ein, die ihre Mutter geschickt habe.

Zu der wie von Hermes nach Deutschland gebrachten Kopie der Geburtsurkunde führte die Bundespolizei aus: „Es sei für sie, die Antragsgegnerin, zu keinem Zeitpunkt erkennbar gewesen, dass die Antragstellerin minderjährig sei. Die Echtheit der nunmehr vorgelegten Geburtsurkunde lasse sich aufgrund der bloßen Übermittlung einer Fotokopie nicht überprüfen. Die vorgelegte Kopie weise jedoch mehrere Merkmale auf, die von amtlichen somalischen Urkunden abwichen. Es werde deshalb davon ausgegangen, dass es sich um ein von nicht amtlicher Seite ausgestelltes Dokument handele.“

Nicht minder erstaunlich ist die Geschichte von Pro-Asyl-Chef Kopp, wie Pro Asyl zum perfekten Zeitpunkt auf die drei Somalier aufmerksam geworden ist. Der plaudert gegenüber der taz: „Unsere Mitarbeitenden haben die drei offenkundig geschundenen und völlig erschöpften somalischen Geflüchteten am 7. Mai zum ersten Mal gesprochen – bei Tageslicht auf offener Straße im Beisein anderer Menschen.“ In Frankfurt/Oder? In Polen? Auf der Brücke? Laut Beschluss wurden die Somalier über die Stadtbrücke um 19.30 Uhr nach Polen zurückgeschickt. Um 19.30 Uhr ist es im Mai noch hell. Warum so ungenau? Und überhaupt, wie muss man sich das praktisch vorstellen? Suchen die Mitarbeiter von Pro Asyl täglich in Frankfurt/Oder nach illegalen Migranten? Oder nur an diesem Tag? Besaßen sie Kenntnis durch die polnische NGO? Oder suchten sie gerade nach dem 7. Mai in Frankfurt/Oder nach jemanden, mit dem man flugs zu dem Beschluss kommen konnte, mit dem man die Bemühungen des Bundesinnenministers, das Migrationsproblem zu lösen, erste Schritte zu wagen, die Hoheitsrechte des deutschen Staates im Sinne seiner Bürger an den Grenzen durchzusetzen, möglichst eindrucksvoll zu stoppen vermochte? Zufall oder Plan?

Jedenfalls will Kopp unter allen Umständen den Eindruck erwecken, dass „das Bundesinnenministerium und die Bundespolizei eine krachende Niederlage erfahren“ hätten. Obwohl das Gericht kein Urteil gefällt, sondern einen Beschluss gefasst hatte, lief kaum, dass der Beschluss verkündet worden war, die Propagandamaschinerie grüner Funktionäre und Migrations-Aktivisten, die frei nach Brecht alles dafür tun, sich ein anderes Volk zu wählen, an. Sie versuchten, den Anschein zu erwecken, als sei dieser Beschluss, der nur für diesen einen Fall gilt, in der Sache ein Grundsatzurteil, welches belegen würde, dass der Bundesinnenminister gegen geltendes Recht verstieße. Doch genau das stimmte nicht, denn: „Ein Beschluss ist eine gerichtliche Entscheidung. Sie ist eine formelle Entscheidung eines Gerichts, der jedoch keine finale Entscheidung über den Streitgegenstand darstellt.“ Und auch nicht zu verallgemeinern ist.

Aber die Eile und die Wucht, mit der diese, nennen wir sie freundlich, Fehlinterpretation medial verbreitet wurde, die Schnelligkeit, mit der eine Asylanwältin zuvor vor Gericht gezogen war, erweckt den Anschein, als sollte mit dem Eil-Antrag der Anwältin und dem Beschluss des Verwaltungsgerichtes der Boden für die Kampagne zur Fortführung der Turbomigration in die deutschen Sozialsysteme bereitet werden. Irgendwie wirkt die Chronologie wie eine Anti-Dobrindt-Aktion.

Der Inhalt und die Begründung des Beschlusses, auch die stante pede einsetzende Kampagne der Asylindustrie haben einige Medien veranlasst, Recherchen zum Richter anzustellen. Wenig überraschend kamen sie zu dem Schluss, dass Fabian von Alemann der Grünen-Partei angehört und in dem Beschluss möglicherweise mehr Weltanschauung geflossen ist, als es rechtsstaatlich geraten scheint. Ein Parteifreund von Alemann, der Politiker der Berliner Grünen, Benedict Lux, freute sich bereits 2020 im Interview mit dem Neuen Deutschland wie Bolle: „Wir haben die gesamte Führung fast aller Berliner Sicherheitsbehörden ausgetauscht und dort ziemlich gute Leute reingebracht. Bei der Feuerwehr, der Polizei, der Generalstaatsanwaltschaft und auch beim Verfassungsschutz. Ich hoffe sehr, dass sich das in Zukunft bemerkbar macht.“ Die Hoffnung des guten Mannes scheint sich erfüllt zu haben, zumindest sprechen der Beschluss und seine Wirkung eine eindeutige Sprache.

Wenn die Auslegung des Rechtes, seine Interpretation politischen bzw. ideologischen Vorgaben folgt, wenn sich das Recht von der Gerechtigkeit und von seinem Sinn ablöst, wenn es politische Vorstellungen und Konzepte durchsetzen, wenn die Judikative die Legislative unterlaufen und aushebeln soll, um so auf judikativem Weg einen Umbau der Gesellschaft gegen den in Wahlen erklärten Willen der Bürger vorzuarbeiten, dann wird aus dem Rechtsstaat der Repressionsstaat.

Die Beispiele hierfür mehren sich – und sie reichen vom Verfassungsgericht, siehe beispielsweise das berüchtigte Klimaschutzurteil, über Verwaltungsgerichte bis hin zu Landgerichten sowie Urteilen wie das sogenannte „Stadtparkurteil“. Im Stadtpark Hamburg hatten 2020 neun Männer ein 15-jähriges Mädchen immer wieder vergewaltigt. Acht der Männer wurden nach Jugendstrafrecht zu Bewährungsstrafen verurteilt, einer musste für zwei Jahre und neun Monate in Haft. Ein Wort des Bedauerns hatte keiner der neun Männer vor Gericht geäußert. Hingegen eine junge Frau, die einen dieser Männer beschimpfte, wurde wegen Beleidigung und Bedrohung vom Hamburger Gericht zu einem Freizeitarrest verurteilt.

Oder man denke an das Urteil gegen einen 30-jährigen Syrer, der in Osnabrück ein 15-jähriges Mädchen vergewaltigt hatte. Der wohlmeinende Richter fand 2 Jahre Haft, die auf Bewährung ausgesetzt wurde, würden genügen, schließlich sei der Mann auf dem Weg, ein normaler Mitbürger zu werden und das Mädchen bekäme so wenigstens Schmerzensgeld. Das Sozialgericht Nürnberg hat in einem Beschluss vom 30. Juli 2024 (S 11 AY 15/24 ER) entschieden, dass die Ausgabe einer (restriktiven) Bezahlkarte ohne Ermessensausübung und ohne Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls rechtswidrig ist. Das Sozialamt muss wieder Geld in voller Höhe aufs Konto überweisen.

Zurück zu den drei Somaliern, für die nun auch der deutsche Steuerzahler und das Land Berlin aufkommen müssen. Das Gesundheitswesen in Berlin befindet sich in einer schwierigen Situation, das Land führt harte Verhandlungen mit den Universitäten und Hochschulen, weil die Kosten der Migration das Land überfordern. Ein in Tegel untergebrachter Migrant kostet das Land Berlin am Tag 400 Euro. Durch Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts kommen jetzt pro Tag auf die Berliner Kasse weitere 1200 Euro zu, macht im Jahr 438.000 Euro – für drei sogenannte Flüchtlinge. In Tegel sollen derzeit 3000 Flüchtlinge untergebracht sein. Macht 14.400.000. Laut RBB werden im Jahr 2025 je nach Berechnungsmethode zwischen 1,35 und 1,56 Milliarden Euro für Unterbringung und Versorgung aller Flüchtlinge anfallen.

Doch wenn nichts mehr hilft und die Wirklichkeit sich weder durch einen Gerichtsbeschluss eines grünen Richters noch durch die üblichen Medienkampagnen und Beschallungen durch grüne und linke NGOs verschleiern lässt, dann hilft vielleicht das Wort zum Sonntag. Jedenfalls hat sich jetzt der Chef der grünen NGO Berlin-Bandenburg, der Bischof Stäblein von der evangelischen Landeskirche, mit den drei Somaliern getroffen, um den Beschluss zu beweihräuchern. Ihr Schicksal, so Stäblein, der drei „sehr jungen Menschen, die schwer an dem tragen, was sie in ihrer Heimat und auf der Flucht erfahren haben“, bewege ihn. Und weiter säuselte Stäblein: „Wenn ich ihre Lebensgeschichten höre und ihre Verletzlichkeit spüre, dann trifft es mich, dass Menschen, die Schutz suchen, an unseren Grenzen abgewiesen werden.“ Wie war es eigentlich mit den Christen, die in der Zeit der Pandemie auch an den Türen von Stäbleins Kirche abgewiesen wurden? War es nicht der der damalige Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, der evangelische Theologe Peter Dabrock, der in einem ZEIT-Gespräch kaltschnäuzig befand: „Menschen sterben oft auch allein im Operationssaal.“ Hat das den Bischof Stäblein auch bewegt?

Es ist schon verblüffend, dass der Bischof Stäblein nach einem abgeschlossenen Studium genau dort anlangt, wo sich nach einem frühzeitig abgebrochenen Studium theologisch auch die Funktionärin des grünen Parteiapparats Katrin Göring-Eckardt befindet: offensichtlich bei dem Wunsch, das Christentum und das Land aufzulösen. Anscheinend genügen dafür ein Richter, eine NGO und ein Bischof.

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