
Die Bundesregierung hat bestätigt, dass die Verurteilung von DK-Chef David Bendels zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung durch das Amtsgericht Bamberg im Zusammenhang mit einem satirischen Faeser-Meme („Ich hasse die Meinungsfreiheit“) ein bislang beispielloser Vorgang ist! Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion zur Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland als zentraler Bestandteil der Menschenrechte hervor.
In Bezug auf die auch im Ausland, vor allem in den USA, scharf kritisierte und noch nicht rechtskräftige Verurteilung von David Bendels, Herausgeber und Chefredakteur des Deutschland-Kurier, räumt die Bundesregierung unumwunden ein, dass es vergleichbare Skandal-Urteile in der Bundesrepublik Deutschland bisher nicht gegeben habe.
In der Antwort des Innenministers heißt es dazu: „Der Bundesregierung sind keine Verurteilungen von Journalisten wegen Regierungsmitglieder betreffender politischer Satire als Straftat nach § 188 StGB („Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“, bis zum 2. April 2021 „Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“) bekannt.“
Strafnorm gibt es nur in Deutschland
Zugleich gibt die Bundesregierung zu, dass ihr vergleichbare Verurteilungen von Journalisten wegen politischer Satire mit Bezug auf Regierungsmitglieder anderer Länder nicht bekannt seien.
Die AfD wollte auch wissen: „Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung andere Länder, deren Strafrecht eine besondere Strafbarkeit für die Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung speziell von Politikern vorsieht? Wenn ja, welche Länder sind das?“
Antwort des Dobrindt-Ministeriums: „Der Bundesregierung sind keine Strafnormen im Sinne der Fragestellung bekannt.“
Dobrindt duckt sich weg
In der AfD-Anfrage war auch nach der Einschätzung der Bundesregierung zu einem „Welt“-Kommentar gefragt worden, in dem es geheißen hatte, beim Richterspruch aus Bamberg handele sich um ein „Urteil wie aus einer Diktatur“.
Das jetzt von Alexander Dobrindt (CSU) geführte Bundesinnenministerium drückt sich um eine konkrete Antwort. Die Auslegung der Gesetze und ihre Anwendung im konkreten Einzelfall obliege „unabhängigen Gerichten“. Um „jeden Anschein einer unzulässigen Einflussnahme auf die Gerichte zu vermeiden, sieht die Bundesregierung daher grundsätzlich davon ab, zu einzelnen Strafverfahren und Urteilen Stellung zu nehmen.“
Faesers „starker Staat“
Wissen wollte die AfD schließlich, ob sich die Bundesregierung weiterhin an den von Dobrindts Amtsvorgängerin Nancy Faeser (SPD) geprägten Leitsatz halte, wonach es diejenigen, die den Staat verhöhnen, „mit einem starken Staat zu tun bekommen“.
Auch hier duckt sich das Dobrindt-Ministerium weg: „Die Bundesregierung kommentiert überdies keine einzelnen Aussagen der vorherigen Regierung.“
AfD: Es geht um unsere Grundrechte!
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Achim Köhler, Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, kommentierte die Antworten der Bundesregierung zusammenfassend so: „Bundesinnenminister Alexander Dobrindt plant offenbar nicht, den von Nancy Faeser geführten Leitsatz ‚Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen‘ zu ändern. Er hält weiterhin an § 188 StGB fest, der Kritik an öffentlichen Persönlichkeiten unter Strafe stellt. Das führt zu einer Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit, und damit werden elementare Grundrechte in einer Demokratie bedroht.“
Die Verurteilung von David Bendels kritisiert Köhler als „einen beispiellosen Präzedenzfall“. Die strafrechtliche Verfolgung eines Journalisten wegen politischer Satire „ist ein Vorgang, der bislang nur aus autoritären Regimen bekannt war. Niemals zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik wurde im Sinne von § 188 StGB ein Journalist in vergleichbarer Weise verurteilt.“
Die AfD-Fraktion wird sich deshalb auch weiterhin im Sinne der Verfassungsordnung für die Wahrung der Grund- und Freiheitsrechte einsetzen. „Keine Regierung hat das Recht darauf, die grundgesetzlich garantierten Freiheiten abzuschaffen, denn sie gehören uns allen“, betonte der AfD-Politiker.