
Das Landgericht Göttingen hat einer Familie eine Million Euro Schmerzensgeld zugesprochen. So hoch war der Betrag in einem Arzthaftungsfall dort noch nie.
Im Zentrum des Verfahrens steht ein Mädchen, das 2016 in Göttingen (Niedersachsen) zur Welt kam. Während der Geburt kam es nach Überzeugung der Kammer zu gravierenden Versäumnissen, berichtet Bild.
Die Hebamme und der diensthabende Arzt hätten entscheidende Schritte unterlassen: Ein Not-Kaiserschnitt blieb aus, Warnhinweise auf Komplikationen wurden übersehen. Auch nach der Geburt reagierte das Team nicht angemessen – das Neugeborene erhielt weder die erforderliche Sauerstoffversorgung noch wurde der spezialisierte Notdienst rechtzeitig alarmiert.
Arzt und Hebamme handelten fahrlässig.
Die Folgen sind lebenslang. Das Kind ist seit seiner Geburt schwerstbehindert: Es kann nicht sprechen, nicht selbstständig Nahrung aufnehmen und benötigt rund um die Uhr Betreuung. Eine Besserung sei ausgeschlossen, stellten die Richter fest.
Die Krankenhausgesellschaft wurde deshalb zu einer Zahlung von einer Million Euro Schmerzensgeld verpflichtet – ein Rekordurteil für Göttingen. Inzwischen ist die betroffene gynäkologische Station geschlossen.
Rechtskräftig ist die Entscheidung noch nicht. Die Klinik kann gegen das Urteil Berufung einlegen.