Richter sprach von „Hochachtung“: Staatsanwaltschaft überprüft Skandal-Urteil über Gaza-Aktivistin

vor 3 Tagen

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Bildquelle: Apollo News

Wie die BZ berichtet, wird das Skandal-Urteil eines Berliner Richters über die Gaza-Aktivistin Yasemin Acar überprüft. Am Mittwoch wurde die radikale Aktivistin, die immer wieder mit widerlichstem Judenhass auffällt, vor dem Amtsgericht für das Rufen einer antisemitischen Parole freigesprochen. „Das Urteil wird nun überprüft“, sagte jetzt Michael Thomas Petzold, Sprecher der Staatsanwaltschaft, zur BZ. Nach dieser Prüfung würde man entscheiden, ob man Berufung oder Revision gegen das Urteil einlegen werde. Ein höheres Gericht, Landgericht oder Kammergericht, könnte dann über das Urteil entscheiden.

Am Mittwoch hatte das Amtsgericht Berlin die Pro-Palästina-Aktivistin wegen Verleumdung, Widerstand, Angriff auf Polizeibeamte und versuchter Körperverletzung verurteilt. Einen Freispruch erhielt sie dagegen für das Rufen der antisemitischen Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“, die das Existenzrecht Israels abspricht und Zustimmung mit der verbotenen islamistischen und mörderischen Terrororganisation Hamas zeigt.

Das Urteil wurde mit Jubel von ihren Mitstreitern empfangen. Noch größere Freude herrschte, als der Richter der anti-israelischen Aktivistin sogar noch Lob aussprach: Der urteilende Richter, Philipp Berkholz, äußerte „Hochachtung“ vor ihrem Einsatz gegen Israel, wie die B.Z. berichtete. Berkholz sagte im Wortlaut, er habe „Hochachtung vor dem, wie Sie sich einsetzen. Sie sprechen wahrscheinlich einigen Leuten aus der Seele. Sie stehen zu dem, was Sie gemacht haben. Versuchen Sie künftig, keine Angriffsfläche zu bieten.“ Acar ist in der Pro-Palästina-Szene keine Unbekannte. Nach dem 7. Oktober unterstützte sie die Hamas und nannte Deutschland zuletzt einen „faschistischen Staat“.

Aufgrund der antisemitischen Parole, die sie mehrfach skandiert haben soll, wurde Acar eigentlich wegen des Straftatbestands des Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen angeklagt. Das Bundesinnenministerium ordnet „From the river to the sea, Palestine will be free“ als Kennzeichen der verbotenen Palästinenser-Organisation Hamas ein. Doch dieser Einschätzung der Staatsanwaltschaft folgte das Amtsgericht offenbar nicht. Es verurteilte Acar wegen der übrigen Anklagepunkte zu 120 Tagessätzen à 15 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte 220 Tagessätze à 20 Euro gefordert.

Richter Philipp Berkholz musste zwar anerkennen, dass Acar auf den Demonstrationen durchaus die Terrororganisation Hamas unterstützte. Doch dies sei nicht der Hauptgrund für ihre Teilnahme gewesen, so Berkholz‘ Interpretation: „Sie sind zum Großteil nicht da auf den Demos, um die Hamas zu unterstützen – ich halte das deshalb nicht für strafbar“, sagte er laut BZ.

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