Richterwahlen: Das gefährliche Gedankengut der Ann-Katrin Kaufhold – Stimmen CDU und CSU ihrer endgültigen Selbstkastration zu?

vor etwa 2 Stunden

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Bildquelle: Deutschland Kurier

Die deutsche Innenpolitik steht in dieser Woche ganz im Zeichen der Richterwahlen für das Bundesverfassungsgericht. Bei der Abstimmung am Donnerstag (25. September) im Deutschen Bundestag droht ein gefährlicher Dammbruch. Es sei denn, die Abgeordneten von CDU und CSU kommen in letzter Minute doch noch zur Besinnung, was mehr als fraglich sein dürfte.

Zur Besinnung kommen, würde in diesem Fall bedeuten: Nach dem Rückzug von Frauke Brosius-Gersdorf verhindern Unionsabgeordnete auch die zweite mindestens genauso gefährliche SPD-Kandidatin Ann-Katrin Kaufhold. Die 49-Jährige ist eine Klima-Ideologin und linke Umstürzlerin schlimmster Sorte. Und wie Brosius-Gersdorf ist auch Kaufhold natürlich eine fanatische AfD-Hasserin. Doch das nur nebenbei.

Viel wichtiger ist: Kaufhold hängt einem zutiefst totalitären Gedankengut an. Sie fordert nicht mehr und nicht weniger als eine „neue Kontrollform“ für das deutsche Volk.

Zudem sieht sie offenbar kein Problem darin, wenn Kinder mehr als zwei Elternteile haben. Dabei darf es wohl gerne auch eine Transperson sein, wenn es dem Kindeswohl dient.

Wissen CDU und CSU eigentlich, wen sie da wählen?

Wenn nicht ein Wunder geschieht – sprich: wenn es in dieser Woche nicht doch noch zum Aufstand in der Unionsfraktion kommt – dürfte der 25. September 2025 in die Annalen von CDU und CSU als Tag der endgültigen Selbstkastration eingehen. Dies mit dem Abschied auch von den letzten konservativen Werten!

Nach dem Verzicht der ultralinken Abtreibungs-Ideologin Frauke Brosius-Gersdorf sollen die Unionsabgeordneten um den Preis des Fortbestands der schwarz-roten Chaos-Koalition die nicht minder linke „Kröte“ Ann-Katrin Kaufhold schlucken. Für die Wahl der insgesamt drei neuen Richter am höchsten deutschen Gericht ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.  Ob die Unionsabgeordneten überhaupt begriffen haben, wen sie da wählen sollen? Wie gefährlich das Gedankengut der auf dem SPD-Ticket kandidierenden Münchner Staatsrechtlerin Ann-Katrin Kaufhold ist?

Plagiatsjäger Weber macht Aufsatz von 2018 publik

Da ist zunächst ein bisher kaum beachteter Aufsatz Kaufholds aus dem Jahr 2018, auf den „Plagiatsjäger“ Stefan Weber in einem bemerkenswerten Beitrag für die „Berliner Zeitung“ aufmerksam macht. Der Text lässt tief blicken in das totalitäre Weltbild dieser hochgefährlichen Klima-Ideologin. Kaufhold fordert nicht mehr und nicht weniger als eine „neue Kontrollform“ für das gesamte deutsche Volk!

Orwell lässt grüßen

Ziemlich genau drei Jahre vor Ausbruch des Corona-Virus hielt Kaufhold, Staatsrechts-Professorin an der Ludwig-Maximilians-Universität München, einen Vortrag an der Universität Osaka (Japan). Dieser wurde 2018 in der „Osaka University Law Review“ unter der Überschrift „Schmetterlinge und das Verwaltungsrecht“ veröffentlicht.

In ihrem verschriftlichten Vortrag dehnt Kaufhold das Prinzip der Systemaufsicht, das sie in ihrer zwei Jahre zuvor erschienenen Habilitationsschrift für Finanzmärkte thematisiert hatte, auf die gesamte Gesellschaft aus.

Dazu muss man wissen: Der Begriff „Systemaufsicht“ beschreibt nach bisherigem Verständnis klassischerweise eine Form behördlicher bzw. staatlicher Aufsicht, um „systemische Risiken“ für die Funktionsfähigkeit des Finanzsystems rechtzeitig zu erkennen und abzuwehren. Die sogenannte Systemaufsicht unterscheidet sich von der traditionellen Rechts- oder Fachaufsicht insoweit, als sie nicht nur einzelne Handlungsstränge in den Blick nimmt, sondern auch Wechselwirkungen und Stabilität des gesamten Systems im Auge hat. Inzwischen wird der Begriff der „Systemaufsicht“ auch im Sinne der Klima-Ideologie ausgelegt.

Sie will totale Kontrolle

Scheinbar unverfänglich beginnt Kaufhold ihre verschriftlichten Ausführungen: „Dass ich von Systemaufsicht und z.B. nicht von Überwachung oder Kontrolle spreche, ist in erster Linie der Tatsache geschuldet, dass das Finanzmarktrecht mein Hauptreferenzgebiet bildet und man dort traditionell von Finanzmarktaufsicht spricht.“

Dann kommt Kaufhold langsam zum Kern: Sie hebt mit dem Sars-Ausbruch in China 2002 sowie mit der Insolvenz der Investmentbank Lehman Brothers 2008 an. Sie frage sich, wie die Gesellschaft global sowohl mit bloß erwarteten als auch mit tatsächlich eingetretenen „Schmetterlingseffekten“ solcher Ereignisse umgehen kann. Ihre schockierende Antwort ist ein Plädoyer für ein Kontrollorgan Orwell’scher Prägung – jenseits von Staat und Wirtschaft.

Kaufhold schreibt: „Eine Systemaufsicht ist mithin weder Staats- noch Wirtschaftsaufsicht, sie ist weder Fremd- noch Selbstkontrolle. Sie tritt viel mehr als eigenständige Grundform der Aufsicht neben die tradierten Kategorien. Der Gesetzgeber sollte sich dieser neuen Aufsichtsform bedienen, wenn er systemische Risiken abwehren möchte!“ An späterer Stelle des Aufsatzes nennt Kaufhold dies wörtlich eine „neue Kontrollform“.

Steht diese Frau noch auf dem Boden des Grundgesetzes?

Übersetzt man dieses totalitäre Gedankengut, dann ist Orwells „1984“ nicht mehr weit. Folgt man Kaufhold, dann muss man zu dem Ergebnis kommen: Wenn es um weltweit abzufangende Risiken wie den vermeintlich menschengemachten Klimawandel  geht, sind Nationalstaaten oder Gebilde wie UNO und EU alleine nicht mehr in der Lage, die Sache in den Griff bekommen. Stefan Weber analysiert: „Die gesamtgesellschaftliche Systemaufsicht, die Kaufhold hier visioniert, müsste also eine weltweite sein.“

In der Konsequenz müssten Nationalstaaten und supranationale Gebilde wie die EU ihre Kompetenzen an eine übergeordnete „Systemaufsicht“ abgeben – de facto an eine Art Weltregierung. Diese weltweite „Systemaufsicht“ hätte die Macht, Freiheitsrechte und damit auch Rechte auf Entfaltung der Individuen zu beschränken. Bezeichnenderweise sagt Kaufhold nicht, wie diese weltweite neue Kontrollform demokratisch legitimiert werden soll – die Begriffe „demokratisch“ und „legitimiert“ kommen in ihrem Text exakt KEINMAL vor.

Die Frage stellt sich: Steht diese Frau, die künftig in einer roten Robe über unsere Verfassungsrechte urteilen soll,  überhaupt auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung? Stefan Weber bezweifelt das in der „Berliner Zeitung“ und führt weiter aus:

Man stelle sich einmal vor, es würde wieder eine Pandemie ausbrechen. Kaufholds globale „Systemaufsicht“ könnte nun verfügen, dass wir uns nicht mehr in sozialen Gruppen in der Frischluft aufhalten dürfen. Wer kann solche Anordnungen exekutieren und Verstöße sanktionieren? Und wer soll diese weltweit agierende Super-Behörde bezahlen? Kaufhold schreibt: „Rechtlich unproblematisch möglich ist natürlich eine Steuerfinanzierung (…).“

FAZIT: In dem gesamten Aufsatz tritt Kaufholds Vorliebe für totalitaristische Letztinstanzen offen zutage. Es wäre dann nur noch ein kleiner Schritt und diese „Systemaufsicht“ könnte, so befürchtet Weber, „auch verfügen, wie wir zu schreiben und zu denken haben!“

Radikal linkes Positionspapier: Nicht nur ein Elternpaar für Kinder

Eine Verfassungsrichterin Ann-Katrin Kaufhold wäre auch familienrechtlich ein Tabubruch: Die Münchner Juristin hält mehr als zwei rechtliche Elternteile für verfassungsrechtlich möglich – ohne feste Obergrenze. Selbst der Ampel war diese Idee zu radikal! Ob die Abgeordneten von CDU und CSU auch darüber im Bilde sind?

Für Aufsehen gesorgt haben unlängst auch Passagen aus einem Aufsatz Kaufholds mit dem Titel „Was darf der Staat? Verfassungsrechtliche Vorgaben für die einfach-rechtliche Regelung der Mutterstellung“ . Abgehandelt wird darin unter anderem die Frage, wie viele Elternteile der Staat rechtlich anerkennen kann – und ob es dafür eine feste Obergrenze geben darf.

„BVerfG hat keine Obergrenze gezogen“

Kaufhold zitiert zunächst die bestehende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG): Dieses habe eine solche Grenze bisher nicht gezogen. Daraus folgert die SPD-Kandidatin für das höchste deutsche Gericht: „Wie vielen Personen einfach-rechtlich Elternbefugnisse zugeordnet werden dürfen, kann allein die Abwägung der kollidierenden Grundrechte ergeben.“

Kaufhold stellt in diesem Zusammenhang ausdrücklich die ergebnisoffene Frage, „ob der Gesetzgeber die Grundrechtsträgerschaft beliebig multiplizieren darf oder ob es eine verfassungsrechtliche Bindung in Gestalt einer numerischen ‚Obergrenze‘ für verfassungsrechtliche Eltern gibt. Das BVerfG hat eine solche Grenze bisher nicht gezogen.“

Fakt ist allerdings: Das Bundesverfassungsgericht begrenzt bislang das volle Elternrecht – Pflege und Erziehung – auf zwei Personen. Kaufhold spricht sich also dafür aus, diese Rechtsauffassung zu überprüfen. Sie schreibt: „Die Aussage des BVerfG, das Elternrecht sei auf maximal zwei Elternteile begrenzt, sollte als Formulierung des Ergebnisses dieser Abwägung verstanden und als ein solches überprüft werden.“

In einem weiteren Zitat heißt es: „Ob einem Kind einfach-rechtlich mehr als zwei Elternteile zugeordnet werden können und ob der leiblichen vor der rechtlichen Mutter der Vorrang gewährt werden muss, ist abhängig von einer Bewertung der Konsequenzen der jeweiligen Regelungen für das Kindeswohl.“

Juristisch bedeutet das: Kaufhold hält es für verfassungsrechtlich möglich, dass mehr als zwei Personen als rechtliche Eltern eines Kindes eingetragen werden, zum Beispiel auch eine Transperson – sofern dies dem Kindeswohl dient.

Wie gesagt: Am Donnerstag dieser Woche geht es um nicht mehr und nicht weniger als die Selbstkastration der Union und die Aufgabe ihrer letzten konservativen Werte!

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