
Viele Menschen und nicht wenige Wähler reiben sich verwundert die Augen: Wie kann die CDU einer ultralinken Kandidatin wie Frauke Brosius-Gersdorf den Weg ins Bundesverfassungsgericht ebnen? Ein Tribut an eine unglückliche Koalition mit der SPD? Mitnichten. Wer glaubt, die CDU verrate hier völlig überraschend noch einmal mehr konservative Grundwerte, hat nicht aufgepasst – denn der Verrat am Bürger- und Wählerwillen hat absolut System.
Die Union ist seit Jahren bereit, wirklich sämtliche Prinzipien über Bord zu werfen, sobald sich damit ihre eigene Machtbasis sichern lässt. Sofern Prinzipien überhaupt jemals vorhanden waren.
Im Jahr 2020 wählte die CDU in Mecklenburg-Vorpommern zusammen mit SPD und Linken eine bekennende Linksextremistin und Mauer-Verherrlicherin zur Verfassungsrichterin: Barbara Borchardt. Schon damals wurde klar, dass der Parteitagsbeschluss, nicht mit Linken oder AfD zusammenzuarbeiten, nur dann gilt, wenn es um die Abgrenzung nach rechts geht. Nach links ist jeder Dammbruch willkommen, wenn es um Posten und Einfluss geht.
Borchardt war nicht irgendwer: DDR-Kaderschülerin, Unterstützerin der „Antikapitalistischen Linken“, die vom Verfassungsschutz überwacht wird. Sie unterschrieb Erklärungen, in denen der Mauerbau als „alternativlos“ verteidigt wurde, und sah in getöteten DDR-Flüchtlingen offenbar kein größeres Problem: Mauertote habe es – so Borchardt – auf beiden Seiten gegeben.
Sie hat eine reine SED-Parteikarriere hinter sich, die sie nach der Wiedervereinigung nahtlos fortsetzen konnte:
Borchardts Ziehvater war Kreisgerichtsdirektor in Templin im Bezirk Neubrandenburg der DDR. 1974 machte Borchardt ihr Abitur und war anschließend bis 1976 Mitarbeiterin im Rat des Kreises Templin. Danach war sie von 1976 bis 1978 Bürgermeisterin der Gemeinde Rutenberg (heute Teil der Stadt Lychen). 1977 begann sie ein Fernstudium der Staats- und Rechtswissenschaft.
1979 wurde sie Bürgermeisterin der kleinen Gemeinde Groß Daberkow. Während dieser Zeit machte sie 1984 einen Abschluss an der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR in Potsdam, die als Kaderschmiede der DDR galt, und absolvierte anschließend von 1986 bis 1990 ein Fernstudium zur Diplom-Juristin. Eine lupenreine Funktionärsvita, deren Positionen unbedingte Nähe zu Partei und Staatssicherheit erforderte.
Trotzdem stimmte die CDU für sie – aus Angst, es könnten Stimmen der AfD nötig sein, um einen eigenen Kandidaten durchzubringen. Also riss man die rote Linie lieber selbst durch, Richtung linksextrem.
Fünf Jahre später wiederholt sich das Schauspiel, diesmal auf höchster Bühne: dem Bundesverfassungsgericht. Brosius-Gersdorf steht für eine Justizauffassung, die das Grundgesetz nicht schützt, sondern uminterpretiert. Sie will keine unabhängige Rechtsprechung, sondern eine Justiz als politisches Werkzeug. In der Corona-Zeit forderte sie eine allgemeine Impfpflicht, um die „große Mehrheit“ vor den Ungeimpften zu „schützen“. Nun will sie die Schutzwürdigkeit ungeborenen Lebens beseitigen.
In ihren Stellungnahmen erklärt Brosius-Gersdorf, dass es „gute Gründe dafür gäbe“, dass die Menschenwürdegarantie erst ab der Geburt gelten solle. Das würde in der Konsequenz bedeuten: Selbst ein lebensfähiges Kind im neunten Monat könnte unter Umständen bis zur Geburt straffrei getötet werden – für Ungeborene gälte Artikel 1 Grundgesetz, in dem die Menschenwürde garantiert wird, dann ja nicht. Das ist kein zivilisatorischer Rückfall, das ist ein moralischer Totalschaden.
Die aktuelle Abtreibungsregelung betrachtet den Schwangerschaftsabbruch als tragisches, aber straffreies Unrecht, um Einzelfälle zu schonen. Brosius-Gersdorf will daraus ein einklagbares Recht auf Tötung machen. Wer ein Kind „nicht will“, soll es vernichten dürfen, womöglich bis zur letzten Sekunde vor oder gar während der Geburt. Damit stellt sie das Grundrecht auf Leben unter den Vorbehalt persönlicher Willkür. Eine solche Haltung zerschlägt das Fundament, auf dem das Grundgesetz steht.
Dass die CDU ihr zustimmt, ist keine kurzfristige Laune. Die Union zeigt hier, was sie wirklich ist: eine Partei ohne jeden inneren Kompass, nicht einmal mit dem allergeringsten Kern, die bereit ist, sich mit jedem einzulassen, solange ihr selbst die Regierungsbeteiligung gesichert bleibt. Aus Angst vor Stimmenverlust an die AfD kauft man sich die moralische Reinwaschung beim linken Lager mit vorauseilendem Gehorsam. Offenbar geht die Denke so, dass noch mehr herbe Stimmenverluste eh nichts ausmachen, wenn man die AfD und jede andere nicht genehme Partei mit linken Verfassungsrichterinnen demnächst verbieten kann. So geht „UnsereDemokratie“.
CSU-Mann Alexander Hoffmann lieferte dazu die passende Begründung: „Bei den Richterwahlen geht es um die Handlungsfähigkeit unserer Demokratie.“ Gemeint ist: die Handlungsfähigkeit einer Gesinnungsdemokratie, in der Recht nicht mehr Recht ist, sondern Mittel zur Disziplinierung der politischen Konkurrenz. Wer die AfD verbieten oder unliebsame Vereine zerschlagen will, braucht dafür ein gefügiges Verfassungsgericht — Brosius-Gersdorf steht dafür, dass genau das liefert, was bestellt wurde.
Sie schwärmt schon jetzt von der Möglichkeit, Einzelpersonen oder Organisationen und Medien den Grundrechtsschutz zu entziehen. Für sie ist das keine Ausnahme, sondern ein Mittel, um die Gesellschaft nach dem eigenen moralischen Bauplan zu formen. Dass damit die Gewaltenteilung faktisch aufgehoben wird, stört die CDU offenbar nicht. Hauptsache, sie darf Teil des sogenannten „demokratischen Blocks“ bleiben.
Der Blick zurück auf den Fall Borchardt zeigt: Es war nie ein Unfall, es war immer schon blankes Kalkül. Damals wie heute knickte die CDU ein, sobald Linke und SPD mit Koalitionsbruch drohten. Damals wie heute zog man es vor, eine Verfassungsfeindin in ein hohes Amt zu heben, anstatt sich dem Vorwurf auszusetzen, gemeinsam mit der AfD abzustimmen oder überhaupt Widerstand zu leisten.
Heute wird dieser Weg auf die Spitze getrieben. Brosius-Gersdorf steht nicht nur für eine politische Linksentgleisung, sondern für die juristische Zerstörung des Schutzes des Lebens und die totale Instrumentalisierung des Rechts. Ihre Wahl ist ein Angriff auf die Grundlagen der Verfassung, orchestriert von SPD und Grünen, abgesichert durch eine CDU, die sich endgültig von jedem bürgerlichen Anspruch verabschiedet hat.
Die CDU liefert sich freiwillig einem rotgrünen Gesinnungskartell aus, in dem das Grundgesetz nicht mehr Schutzraum für den Bürger ist, sondern eine formbare Masse, die der Ideologie dienstbar gemacht wird. Die Union hat ihre Maske endgültig fallen lassen: Prinzipien? Über Bord damit. Rechtsstaat? Egal, solange man am Tisch sitzen darf. Opposition? Nur, wenn sie von der „falschen“ Seite kommt.
Nein, der Fall Brosius-Gersdorf ist kein Einzelfall, er ist die logische Fortsetzung eines langen Marsches der CDU nach linksaußen, der nunmehr bald abgeschlossen ist. Immer begleitet vom Mantra der Macht um jeden Preis. Wer sich heute noch wundert, hat in den letzten Jahren nicht hingeschaut.