
5.970 Migranten mit ungeklärter Identität haben durch das Chancen-Aufenthaltsrecht eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis bekommen. Das ist das Ergebnis einer Kleinen Anfrage des AfD-Abgeordneten Sebastian Münzenmaier, wie Bild berichtet. Insgesamt haben bis zum Stichtag 28. Februar 82.474 Migranten über das Chancen-Aufenthaltsrecht eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis bekommen.
Das Gesetz wurde 2022 von der Ampel eingeführt und gilt bis Ende 2025. Es sieht vor, dass Migranten, die bisher nur eine Duldung hatten, eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis bekommen können, wenn sie mit Stichtag 31.10.2022 mindestens fünf Jahre geduldet in Deutschland gelebt haben. Die Antragsteller dürfen keine vorsätzliche Straftat begangen haben und dürfen nicht „wiederholt vorsätzlich falsche Angaben“ über die Identität gemacht haben.
Geduldet sind Migranten dann, wenn sie eigentlich ausreisepflichtig sind, aber nicht ausreisen können, zum Beispiel wegen fehlender Ausweisdokumente oder wegen einer Krankheit. Obwohl das Gesetz also vorsieht, dass keine falschen Angaben über die Identität gemacht werden dürfen, haben dennoch 5.970 Menschen eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis bekommen, die zuvor wegen ihrer ungeklärten Identität nur eine Duldung hatten.
2023 erhielten 4.291 Migranten trotz ungeklärter Identität ein Bleiberecht. Letztes Jahr waren es 1.631 Menschen. 2025 haben bisher 48 Menschen trotz zweifelhafter Identität ein dauerhaftes Bleiberecht bekommen. Der Vorfall könnte Kritiker darin bestärken, dass das Gesetz falsche Anreize schafft und Menschen eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis bekommen, obwohl sie nicht alle Kriterien erfüllen.
„Das Chancen-Aufenthaltsrecht läuft dieses Jahr aus, das werden wir nicht verlängern“, sagte der CDU-Innenpolitiker Alexander Throm laut FAZ. Er war auch an den Koalitionsverhandlungen beteiligt. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die neue Regierung ein „befristetes Aufenthaltsrecht“ für Migranten schafft, die bisher nur geduldet sind und die „durch ein bestehendes, sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis seit zwölf Monaten ihren Lebensunterhalt überwiegend sichern“.