Ryanair hat keine Chance im Rechtsstreit gegen die Trans-Community

vor 27 Tagen

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Bildquelle: Tichys Einblick

Wer demnächst mit Ryanair fliegen möchte, kann sich bei der Buchung über eine weitere Wahlmöglichkeit freuen: Niemand braucht sich bei dieser Fluggesellschaft nun mehr entscheiden, ob sein Geschlecht männlich oder weiblich ist. Das wäre ja auch eine unzumutbare Entscheidung. Neben den Anredeoptionen „Mann“, „Frau“ und „Fräulein“ führt Ryanair nun „Mx (Mixter)“ ein. Diese neutrale Anrede wird teilweise im englischen Sprachraum für nicht-binäre Personen als Anrede verwendet. Und nun halt auch im Regenbogen-Deutschland.

Damit gibt Ryanair außergerichtlich einer Klage nach. Der Kläger war „René_ Rain Hornstein“, eine trans-Person, die sich weder als männlich noch als weiblich identifizieren will. Das berichtet die „TIN-Rechtshilfe“, die „Mixter“ Hornstein gemeinsam mit dem Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V. (BUG) bei der Klage Rechtsbeistand geleistet hat. Im Herbst 2021 wollte diese Person ein Flugticket von der Regenbogenhauptstadt Berlin zu den Kanarischen Inseln buchen. Aber um den Kauf abzuschließen, hätte sie sich entscheiden müssen, ob „männlich“ oder „weiblich“. Daraufhin forderte „Mixter Hornstein“, dass Ryanair eine „diskriminierungsfreie Ansprache“ einführt. Darauf ging die irische Fluggesellschaft zunächst nicht ein. Also eröffnete der Mixter eine Klage im Rahmen des „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes“.

Am 19. März dieses Jahres haben die beiden Parteien dann mündlich verhandelt. Im April ist Ryanair dann außergerichtlich auf die Klägerseite zugegangen und am 2. Mai hat man sich geeinigt. Ryanair erklärte sich bereit, die Buchungsmaske anzupassen. Am vergangenen Montag hat die Fluggesellschaft dann „Mx (Mixter)“ als Anrede eingeführt. Für die begleitende Anwältin Friederike Boll ist das ein Sieg: „Nicht-binäre Menschen müssen sich nun bei Ryanair nicht mehr durch fehlende Auswahloptionen beim Ticket-Kauf zur Lüge und Verleugnung über ihr Geschlecht zwingen lassen.“

In dieser Siegesstimmung werden weitere Forderungen der trans-Community laut: Der „Bundesverband Trans*“ verlangt zum Beispiel, dass auf Bundesebene ein Verbandsklagerecht eingeführt wird, damit solche Verfahren in Zukunft auch stellvertretend geführt werden können. Es sei ein unzumutbarer Aufwand für eine Einzelperson, findet der Verband.

Der Kläger „Mixter Hornstein“ fordert, dass sich andere Unternehmen an Ryanair ein Beispiel nehmen. Aber ob das wirklich ein Sieg für Mixter Hornstein ist? Wäre Ryanair standhaft geblieben und hätte ein gerichtliches Urteil abgewartet, hätte die trans-Person sicherlich eine nette Entschädigung erhalten. Das hätte sich geeignet, um das Flugticket zu den Kanaren zu refinanzieren, das sich „Mixter Hornstein“ sicherlich trotz der fehlenden nicht-binären Anrede gekauft hat. Immerhin musste die Deutsche Bahn in einem ähnlichen Verfahren einem Kläger eine Entschädigungssumme von 1.000 Euro zahlen. Und wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt trotzdem verpflichtet, eine weitere Anredeoption einzuführen. Die Deutsche Bahn wehrte sich und legte Beschwerde beim Bundesgerichtshof ein. Aber der Bundesgerichtshof wies diese im Herbst 2024 als „unbegründet“ zurück.

Diesen aussichtslosen Kampf wollte sich Ryanair offenbar nicht antun und gab der Klage lieber direkt nach. Es stellt sich die Frage, wie viele Restaurants und Hotels auf den Kanaren „Mixter Hornbach“ wegen Diskriminierung angeklagt hat. Denn dort ist das Gendern noch nicht so verbreitet wie im Regenbogen-Deutschland. Auf Fuerteventura nennen sich die Einheimischen beispielsweise „Majoreros“ – verwenden für den Plural also nur die männliche Form. So ist es im Spanischen üblich.

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