
Schlag gegen Terror von Rechts! Die Bundesanwaltschaft hat am Morgen des 5. Novembers 2024 die acht deutschen Staatsangehörigen Kurt H., Karl K., Kevin M., Hans-Georg P., Kevin R., Jörg S., Jörn S. und Norman T. festnehmen lassen.
Die Festnahmen erfolgten in und um Leipzig, in Dresden, an einem Ort im Landkreis Meißen und in Zgorzelec (Polen). Am Morgen liefen dort Durchsuchungen in rund 20 Objekten. Die Ermittlungen richten sich auch gegen weitere sieben Beschuldigte. Zudem werden Räume in Wien und im Bezirk Krems-Land (Österreich) durchsucht.
Im Einsatz vor Ort: mehr als 450 Sicherheitskräfte und Polizeibeamte des Bundeskriminalamts, Spezialkräfte der Bundespolizei und des Landeskriminalamts Sachsen. Die Maßnahmen in Österreich werden von der dortigen Direktion Staatschutz und Nachrichtendienst umgesetzt, die in Polen von der Agencja Bezpieczeństwa Wewnętrznego.
Die Generalbundesanwaltschaft schreibt: „Die festgenommenen Beschuldigten sind dringend verdächtig, sich in einer inländischen terroristischen Vereinigung mitgliedschaftlich betätigt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB), wobei Karl K. und Jörn S. teilweise als Jugendliche und Heranwachsende, Kevin M. und Norman T. als Heranwachsende gehandelt haben sollen (§ 1 Abs. 1 und 2, § 3, § 105 JGG). Jörg S. soll als Rädelsführer agiert haben (§ 129a Abs. 4 StGB).“
Konkret geht es darum: Die Beschuldigten gehören einer spätestens im November 2020 gegründeten Vereinigung an, die sich selbst „Sächsische Separatisten“ nennt. Die Ideologie der aus fünfzehn bis zwanzig Personen bestehenden militanten Gruppierung ist von rassistischen, antisemitischen und in Teilen apokalyptischen Vorstellungen geprägt. „Ihre Mitglieder verbindet eine tiefe Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.“ Ihrer Ansicht nach steht Deutschland vor dem „Kollaps“. Am „Tag X“, wenn der staatliche und gesellschaftliche Zusammenbruch eintritt, will die Gruppierung mit Waffengewalt Gebiete in Sachsen und gegebenenfalls auch in anderen ostdeutschen Ländern erobern, um dort ein am Nationalsozialismus ausgerichtetes Staats- und Gesellschaftswesen zu errichten. „Unerwünschte Menschengruppen sollen notfalls durch ethnische Säuberungen aus der Gegend entfernt werden.“
Jedenfalls Jörg S., Jörn S., Karl K. und Norman T. zählten zu den Ursprungsmitgliedern der „Sächsischen Separatisten“. Spätestens im August 2022 schlossen sich Kurt H. und Hans-Georg P. an. Im Jahr 2023 folgten Kevin R. und Kevin M. Seit ihrer Gründung bereitete sich die Vereinigung kontinuierlich auf den aus ihrer Sicht unausweichlichen Systemsturz vor. Dazu absolvierten die Mitglieder – einschließlich aller festgenommenen Beschuldigten – wiederholt paramilitärische Trainings mit Kampfausrüstung. Dabei wurden insbesondere der Häuserkampf, der Umgang mit Schusswaffen, Nacht- und Gewaltmärsche sowie Patrouillengänge eingeübt. Überdies beschaffte sich die Gruppierung militärische Ausrüstungsgegenstände, so etwa Tarnfleckanzüge, Gefechtshelme, Gasmasken und Schutzwesten.
Die Festgenommenen werden am 5. und 6. November 2024 dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt.