
Die AfD hat in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern die Vornamen von deutschen Tatverdächtigen abgefragt. Doch die beiden Bundesländer gaben in ihrer Antwort auf die jeweiligen Kleinen Anfragen die Vornamen nicht preis. Zuvor hatte das Berliner Verfassungsgericht in einer ähnlichen Angelegenheit entschieden, dass durch die Nichtbeantwortung der Frage das parlamentarische Fragerecht verletzt wurde. Andere Bundesländer geben die Namen inzwischen heraus.
In Mecklenburg-Vorpommern fragte der AfD-Abgeordnete Jan-Phillip Tadsen die Vornamen der tatverdächtigen Deutschen bei Messerangriffen im Jahr 2024 ab, unterteilt in Alterskategorien. Dazu teilt die Landesregierung mit, dass die Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik anonymisiert sind. „Daher kann in der PKS nicht nach personenbezogenen Daten recherchiert werden. Die Frage kann daher nicht beantwortet werden“, heißt es in der Antwort.
In Sachsen interessierte sich Jonas Dünzel für die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen bei sexuellen Übergriffen in Freibädern, Schwimmhallen und Badeanstalten in den Jahren 2023 und 2024 sowie für die deutschen Tatverdächtigen bei sexuellen Übergriffen auf Bahnhöfen ebenfalls in den Jahren 2023 und 2024.
In seiner Antwort argumentiert das Land ähnlich wie in Mecklenburg-Vorpommern. „Aussagen zu personenbezogenen Daten der Tatverdächtigen können nicht getroffen werden, da diese Angaben nicht in der Polizeilichen Kriminalstatistik enthalten sind. Insoweit kann nach den fragegegenständlichen Angaben der Vornamen nicht recherchiert werden und die Frage damit nicht beantwortet werden“.
Doch Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern sind bei der Nichtbeantwortung der Frage nach den deutschen Tatverdächtigen nicht allein. Auch das Land Berlin weigert sich – trotz des Urteils des Landesverfassungsgerichts – die Vornamen von deutschen Tatverdächtigen zu veröffentlichen. Das begründete man mit dem Diskriminierungsverbot und damit, dass die Veröffentlichung der Vornamen zu einer Stigmatisierung von Bevölkerungsgruppen führen würde.
In einer neuen Antwort auf eine weitere Anfrage des AfD-Abgeordneten Thorsten Weiß, der ebenfalls die Vornamen von deutschen Tatverdächtigen wissen wollte, begründet der Berliner Senat das Zurückhalten der Namen damit, dass dies das „Staatswohl“ gefährden könnte (Apollo News berichtete).
Im Widerspruch dazu steht die Beantwortung einer kleinen Anfrage der beiden nordrhein-westfälischen AfD-Abgeordneten Markus Wagner und Enxhi Seli-Zacharias aus dem August 2024. Die beiden Abgeordneten wollten die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen bei Vergewaltigungen wissen und bekamen eine Liste mit allen Vornamen der deutschen Tatverdächtigen von A wie Abdullah bis Z wie Zayd.