
„Die Parlaments-Fußballmannschaft ist seit mehr als 50 Jahren eine feste Institution im Hohen Hause. Keine andere Fraktion ist derart von Zusammenhalt, Fairness, Respekt, Disziplin, Spaß und Teamgeist geprägt wie der FC Bundestag.“ So beschreibt sich der FC Bundestag zumindest auf seiner Website. Doch der Teamgeist und der Zusammenhalt könnten bald nicht mehr in derselben Form bestehen wie einst. Am Mittwoch soll auf der Mitgliederversammlung des Vereins eine Satzungsänderung beschlossen werden, die darauf abzielt, AfD-Abgeordnete vom Verein ausschließen zu können.
Im Entwurf zur neuen Satzung, der dem Stern vorliegt, heißt es, alle Mitglieder müssten sich künftig zur „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ bekennen. Der Verein stelle sich zudem „rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen“ entgegen. Über die Aufnahme neuer Mitglieder solle der Vorstand künftig mit einfacher Mehrheit entscheiden dürfen. Eine Ablehnung sei insbesondere dann vorgesehen, wenn ein Antragsteller in einer Organisation sei, „die verfassungsfeindliche Ziele“ verfolge. Auch könnten Mitglieder ausgeschlossen werden, wenn sie dem Verein durch „extremistische oder verfassungsfeindliche Gesinnung“ schadeten, innerhalb wie außerhalb des Vereins.
Der Verein hatte bereits im vergangenen Jahr beschlossen, dass eine Mitgliedschaft mit einer gleichzeitigen Zugehörigkeit zur AfD nicht vereinbar sei. Mehrere AfD-Abgeordnete klagten dagegen und bekamen vor dem Landgericht Berlin recht. Das Gericht urteilte, der Beschluss verstoße gegen die geltende Satzung.
Der Grüne-Bundestagsabgeordnete und Spieler des Vereins, Kassem Taher Saleh, erklärte gegenüber dem Stern, dass es bei der Satzungsänderung nicht um die Ausgrenzung gehe. „Aber hier geht es um Profis, die mit ihren Worten und Taten mitverantwortlich dafür sind, dass Nazis in diesem Land wieder offener auftreten – und dass queere Menschen und Migranten zunehmend unter Druck geraten.“ Dagegen stelle man sich, „auf dem Platz und im Parlament“.
Hintergrund der Auseinandersetzung ist unter anderem ein fragwürdiges Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutzes der AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstuft“ gegen diese Einstufung läuft derzeit ein Klageverfahren.