
Das Landgericht Aschaffenburg hat nun ein afghanisches Ehepaar für den Mord an einem 18-jährigen jungen Mann zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Tat, die sich im August 2024 nahe Faulbach (Landkreis Miltenberg) ereignete, sorgt für viele Diskussionen über die oft dramatischen Folgen der Zuwanderung.
Der heute 39-jährige Vater wurde wegen Mordes mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt, eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist damit ausgeschlossen. Seine 32-jährige Ehefrau wurde wegen Beihilfe zum Totschlag ebenfalls zu lebenslanger Haft verurteilt, obwohl die Verteidigung eine deutlich mildere Strafe gefordert hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Opfer, ein 18-jähriger Afghane aus Niedersachsen, hatte über ein Online-Spiel Kontakt zu dem 12-jährigen Sohn des Ehepaares aufgenommen. Schließlich kam es offenbar zu einem persönlichen Treffen, für das der junge Mann eigens von Bad Münder (Landkreis Hameln-Pyrmont) nach Unterfranken reiste. Doch was zunächst nach einem harmlosen Besuch klang, endete tödlich.
Laut Anklage fühlten sich die Eltern durch eine vulgäre Handynachricht an ihren Sohn beleidigt und provoziert. Die Folge: eine brutale Attacke mit einem Beil auf einem abgelegenen Forstweg im Spessart. Vater Atiqullah zerhackte mit 13 Beilhieben den Kopf eines 18-jährigen Afghanen. Seine Frau Aziza assistierte dabei. Und mangels Betreuungsmöglichkeiten waren ihre fünf Kinder als Zuschauer mit anwesend. Der junge Mann erlitt schwerste Kopfverletzungen und starb am Tatort.
Der Vater gestand die Tat vor Gericht: Er habe sich dem 18-jährigen Burschen von hinten genähert und mit dem Beil zugeschlagen. Ursprünglich galt der Täter als schuldunfähig – die Staatsanwaltschaft ging von einer psychischen Erkrankung, möglicherweise Schizophrenie, aus. Nach erneuter psychiatrischer Begutachtung wurde er dennoch angeklagt.
Die Mutter schwieg zum Prozessauftakt. Sie war zunächst wegen Mordes angeklagt, das Gericht verurteilte sie schließlich wegen Beihilfe. Die Familie lebte mit fünf Kindern in einer Flüchtlingsunterkunft.