
Randale, Körperverletzung, Hausfriedensbruch: In den Hamburger Flüchtlingsunterkünften geht es so rüde zu, dass dreimal täglich die Polizei ausrücken muss, wie der rot-grüne Senat jetzt auf eine Kleine Anfrage in der Bürgerschaft mitteilte.
In Deutschlands zweitgrößter Stadt gibt es derzeit rund 230 Flüchtlingsunterkünfte, in denen rund 47.000 Menschen untergebracht sind – und einige von ihnen sind wahre Kriminalitäts-Hotspots. Musste die Hamburger Polizei im Jahr 935-mal ausrücken, waren es im vergangenen Jahr schon 1.044 Polizeieinsätze. Und auf eine Kleine Anfrage des AfD-Fraktionschefs in der Hamburger Bürgerschaft, Dirk Nockemann, teilte der Senat jetzt mit: Bis Mai dieses Jahres gab es schon fast 500 Einsätze, also mehr als drei pro Tag.
Die Gründe dafür sind vielfältig. Ein Blick in die aufgeführten Fälle zeigt die häufigsten Delikte: Streitigkeiten, Schlägerei, Person randaliert, Körperverletzung, Ermittlungen, Durchsuchung, Hausfriedensbruch, Haftbefehl, Person gesucht, Bedrohung, hin und wieder auch Sexualdelikt, Selbsttötungsversuch. Aber auch bizarre Gründe wie „Person gebissen“ liegen mitunter vor.
Nicht selten müssen aus dem ganzen Stadtgebiet Streifenwagen kommen, um der Lage Herr zu werden, wenn Bewohner randalieren, abends und nachts die Nachbarschaft mit Lärm beschallen oder sich Messerstechereien liefern. Mitunter gehen auch Angehörige verschiedener Nationalitäten, die miteinander verfeindet sind, zu Dutzenden aufeinander los. Dann werden bei einem Großeinsatz gleich mehrere Streifenwagen (9 an der Schlachthofstraße in Harburg im März 2024, 16 in die Schmiedekoppel im August) samt Besatzungen benötigt, um die Ruhe wiederherzustellen.
In einer Flüchtlingsunterkunft im Hamburger Stadtteil Neuenfelde liefern sich 20 Bewohner eine Schlägerei, die Polizei greift ein.
In der Flüchtlingsunterkunft am Überseering in der City Nord sind die Polizeibeamten täglich vor Ort. Besonders auffällig ist die Situation in der Unterkunft an der Schlachthofstraße 3 in Harburg: Allein in den ersten Monaten des Jahres 2025 wurden dort 75 Polizeieinsätze registriert. Die Zahl der Einsätze der Feuerwehr ist sogar noch höher als bei der Polizei, etwa wenn Heimbewohner – oft fälschlich – den Feueralarm auslösen oder aus Frust über die Wohnbedingungen gar selbst einen Brand legen.
Hinzu kommt, dass nicht selten Bewohner der Unterkünfte gegen Polizei- und Feuerwehrkräfte Gewalt anwenden. Zu diesem Punkt der Kleinen Anfrage sagte der Senat nichts Konkretes: Im Vorgangsverwaltungs- und Vorgangsbearbeitungssystem der Staatsanwaltschaft MESTA werde nicht erfasst, ob Verletzte eines Verfahrens Feuerwehreinsatzkräfte oder Polizeieinsatzkräfte seien. Dazu müsste man tausende Akten manuell durchforsten, hieß es, was zeitlich nicht machbar sei.
Die immer häufigeren Einsätze der Hamburger Polizisten an Problemstandorten binden erhebliche Ressourcen. Polizeikräfte, die für Einsätze in Unterkünften eingesetzt werden, stehen nicht für andere Aufgaben (etwa allgemeine Kriminalitätsbekämpfung) zur Verfügung, was sich in Hamburg bemerkbar macht, weil dort insbesondere die Gewaltdelikte stark zugenommen haben. Zudem ziehen sich manche Einsätze in Flüchtlingsheimen über viele Stunden oder sogar Tage hin.
Zuweilen wird auch eine Person gesucht.
Und teuer ist es auch: Für das Jahr 2024 wurden die Gesamtkosten für den Betrieb der Hamburger Wohnunterkünfte – inklusive Verwaltungskosten und Personalkosten (zu denen auch Sicherheitspersonal zählt) – auf etwa 454 Millionen Euro geschätzt. Diese Kosten basieren auf einer durchschnittlichen Belegung von etwa 44.500 Personen, was etwa 850 Euro pro Person und Monat entspricht. Die Polizei- und Feuerwehreinsätze kommen noch obendrauf.
Dirk Nockemann, auch innenpolitischer Sprecher der Hamburger AfD, sagt zu den erschreckenden Zahlen, die der Senat vorlegen musste: „Über 500 Polizeieinsätze und über 700 Feuerwehreinsätze in Flüchtlingsunterkünften in wenigen Monaten bedeuten eine unzumutbare Belastung für unsere Polizeikräfte … Es kann nicht sein, dass Flüchtlingsunterkünfte zu Kriminalitäts-Hotspots werden. Wenn vermeintlich Schutzsuchende bereits in den Unterkünften zu kriminellen Gewalttätern werden, muss die Abschiebung auf dem Fuße folgen. Die Devise muss lauten: Wer Gewaltstraftaten begeht, verwirkt sein Bleiberecht. Hamburg muss den Abschiebemotor anschmeißen. Diese Zustände sind nicht länger hinnehmbar.“
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