Das Märchen der „außergewöhnlichen Notsituation“: Mit diesem Trick überrumpelte Scholz seinen Finanzminister

vor 6 Monaten

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Die markigen Worte des Kanzlers klingen noch nach, doch auch das Lob aus den eigenen Reihen kann nicht verdecken, worum es am Mittwoch tatsächlich ging: Olaf Scholz (SPD) startete einen schnöden Erpressungsversuch, um an mehr Geld zu kommen.

Der Bundesregierung fehlen Milliarden. Ein vernünftiger Haushalt ist nicht in Sicht. Deshalb streben SPD und Grüne danach die Schuldenbremse auszusetzen. Finanzminister Christian Lindner sollte gezwungen werden, zuzustimmen, und wurde mit einem tagelang vorbereiteten Bühnenstück überrumpelt.

Scholz setzte dem „kleinkarierten“ Lindner die Pistole auf die Brust: Er müsse eine „außergewöhnliche Notsituation“ ausrufen, um so die Schuldenbremse auszusetzen. Der andauernde Ukrainekrieg diente ihm dabei als Begründung und somit als Mittel zum Zweck. Der FDP-Chef wollte jedoch nicht mitmachen. Jetzt aber ist der schlecht vorbereitete Lindner der Buhmann, weil Scholz ihm öffentlich eine Verweigerung der Ukraine-Hilfen unterschieben kann.

Bemerkenswert ist vor allem die Dreistigkeit, mit der Scholz zeigt, wie wenig ihm die Verfassung bedeutet. Denn es gibt in Deutschland keine „außergewöhnliche Notsituation“. Diese kann laut Artikel 115 des Grundgesetzes nur dann ausgerufen werden, wenn sich die Situation „der Kontrolle des Staates entzieht“. Das Argument ist nach mittlerweile drei Jahren Krieg in der Ukraine geradezu absurd, zumal sich die Frage stellt: Welche Regierung schaltet in einer Notsituation funktionierende Atomkraftwerke ab? Und welche Regierung verscherbelt über den Umweg „Entwicklungshilfe“ Milliarden ins Ausland, wenn es im eigenen Land eine dramatische Krise gibt?

In den vergangenen vier Jahren hangelten sich die Regierungen stets von Verfassungsbruch zu Verfassungsbruch. Sie erkannten von 2020 bis 2023 einen „außergewöhnlichen Notstand“. So zumindest stand es in den Haushaltsplänen der Ampel-Koalition und ihrer Vorgänger-Regierung von Union und SPD. Die Corona-Pandemie sorgte in den Haushalten 2020 und 2021 für eine Situation, die sich „der Kontrolle des Staates entzog“. Erstmals wurde die Schuldenbremse ausgesetzt. 2022 diente die Energiepreiskrise infolge des Ukraine-Krieges als Anlass, weitere Schulden aufzutürmen.

Diese Krise dauerte gemäß Ampel-Koalition auch 2023 an. Hier griff man schamlos auf eine weitere Notlüge zurück: Die Flut im Ahrtal 2021 sollte eine „außergewöhnliche Notsituation“ im Jahr 2023 erklären. Erst versagte die Regierung also den Opfern der Flutkatastrophe die notwendige Hilfe, dann versuchte sie aus dem Leid der Menschen auch noch Kapital zu schlagen, um ihre eigenen Haushaltstricks zu verstecken.

Der schlecht vorbereitete Lindner wurde am Mittwoch überrumpelt.

Ende 2023 hatte Christian Lindner schließlich klargemacht, bei diesem Spielchen nicht länger mitmachen zu wollen. Lange genug hatte er es getan. Der Staat habe genug Geld, er müsse es aber besser ausgeben, erklärte der nun gefeuerte Finanzminister. Angesichts von 916 Milliarden Euro Steuereinnahmen allein im Jahr 2023 war dies sicherlich kein absurder Gedanke.

Die Koalitionspartner von SPD und Grünen wehren sich jedoch bis heute mit Händen und Füßen gegen jeden Einsparungsvorschlag. Sie sehen es nicht ein, die Milliarden-Kosten bei der Migration zu hinterfragen, die Finanzierung hunderter linker NGOs einzustellen, die ausufernden Sozialleistungen zu maßregeln oder die staatlichen Subventionen für die „grüne Transformation“ herunterzufahren. Es soll alles bleiben, wie es ist. Da aber das Geld ausgeht, müssen neue Schulden her. Da steht die Schuldenbremse nur im Weg.

Kein Wunder also, dass derzeit zahlreiche linke Politiker erneut für die Ausrufung eines Notstands trommeln. „Ein Instrument, um Sicherheit für Europa zu garantieren, ist die Ausrufung einer finanziellen außerordentlichen Notlage“, war sich Katrin Göring-Eckardt am Mittwoch sicher. „Das Festhalten an der Schuldenbremse ist der Lage nicht angemessen.“

Mit welcher Mehrheit Scholz nun ohne die FDP den „Überschreitensbeschluss“ nach Artikel 115 GG durchbekommen will, ist jedoch noch völlig offen. Klar ist nur: In Deutschland gibt es nur eine „außergewöhnliche Notsituation“. Und das ist der Mangel an fähigen politischen Eliten, die vernünftig haushalten.

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