Schulden-Coup: Wird das Zusammentreten des neuen Bundestags aktiv hinausgezögert?

vor etwa 2 Monaten

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Die Union und die SPD argumentieren, dass eine Grundgesetzänderung wegen der Reform der Schuldenbremse und die Einführung von Sondervermögen wegen „Eilbedürftigkeit“ notwendig seien. Doch es geht Friedrich Merz nicht um Eilbedürftigkeit, weil die Grundgesetzänderung sich auch im neuen Bundestag beschließen ließe. Allerdings ist dort fraglich, ob die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit zustande käme, wenn die AfD die Zustimmung verweigert.

Der Staatsrechtler Dietrich Murswiek sagt bei Tichys Einblick dazu: „Was die Spitzenpolitiker der Unionsparteien jetzt mit den SPD-Sondierern verabredet haben, ist ein strategischer Missbrauch der dem alten Bundestag in der Übergangszeit noch zustehenden Kompetenzen.“ Denn bisher seien Entscheidungen des alten Bundestages in der Übergangsphase vor Konstituierung des neuen nur in Notfällen getroffen worden.

„Dieses Vorgehen zeugt von Verachtung des Wählerwillens, ja, von Verachtung des demokratischen Legitimationsprozesses“, schreibt Murswiek. Und weiter: „Sie ändert noch schnell die Verfassung, weil sie die dafür erforderliche Mehrheit gerade bei der Wahl verloren hat.“ Die konstituierende Sitzung des neuen Bundestages ist für den letztmöglichen Tag der 30-Tage-Frist angesetzt, den 25. März.

Dabei kann der neue Bundestag sofort zusammentreten, sobald der Bundeswahlausschuss das amtliche Ergebnis vermeldet hat. Der Ausschuss hat den 14. März zur Verkündigung des amtlichen Wahlergebnisses ausgewählt. Die Frist von 30 Tagen ist eingeführt worden, damit die Wahlleitung genügend Zeit hat, die Wahlergebnisse zu prüfen. Der neue Bundestag könnte bereits am 17. März zusammentreten.

Nach der Verkündigung des amtlichen Wahlergebnisses gibt es laut dem Staatsrechtler keinen Grund, warum der Bundestag noch warten sollte, in seiner neuen Zusammensetzung zusammenzutreten. Allerdings ist für den 17. März auch die zweite und dritte Lesung wegen des Sondervermögens geplant. Es ist bereits festgelegt, dass der neue Bundestag am 25. März zur konstituierenden Sitzung zusammentreten soll. Somit wird die 30-Tage-Frist entgegen ihrem Zweck ausgenutzt, um neue Schulden zu beschließen, obwohl kein Notfall vorliegt.

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