
Am Dienstag entscheidet der Bundestag über eine Veränderung des Grundgesetzes, um neue Schulden in Höhe von über einer Billion Euro zu ermöglichen und die Formulierung „Klimaneutralität bis 2045“ in der Verfassung zu verankern.
All das geschieht unter Führung von CDU-Chef Friedrich Merz und GEGEN die ausdrücklichen und unzählige Male wiederholten Wahlversprechen der CDU. Immer wieder hatte Merz im Wahlkampf SPD und Grüner Partei vorgeworfen, mit neuen Schulden die wirtschaftliche Zukunft junger Generationen zu gefährden. Nun will er genau diesen Weg selbst gehen.
Lässt sich diese wohl größte und folgenschwerste Wählertäuschung in der Geschichte der Bundesrepublik noch abwenden? Die CDU braucht im Bundestag eine Zweidrittel-Mehrheit, die sie mit den Stimmen von SPD und Grünen bekommen würde.
Fakt ist aber: Jeder einzelne Unionsabgeordnete und besonders die direkt gewählten Wahlkreis-Kandidaten würden im Parlament gegen ALLES stimmen, was sie ihren Wählern im Wahlkampf versprochen haben. Fakt ist auch: Kein CDU/CSU-Wähler hat bei der Bundestagswahl FÜR das gestimmt, was Friedrich Merz nun vorhat, sondern ausdrücklich DAGEGEN.
Hier sind SIEBEN unbestreitbare Fakten, die Wähler und Gewählte kennen müssen, um den historischen Schulden-Wortbruch doch noch abzuwenden.
Merz spricht vor seiner Fraktion.
Die CDU begründet ihre Kehrtwende nach der Wahl mit einer „dramatisch veränderten Lage“ auf der Welt, besonders durch die Präsidentschaft von Donald Trump. FAKT IST: Die CDU hat den Wortbruch nicht NACH, sondern VOR der Bundestagswahl geplant. Friedrich Merz gibt das in einem Bild-Interview selbst zu. Merz wörtlich: Den Vorwurf, er habe die Wähler angelogen, weil er im Wahlkampf behauptet hatte, er wolle keine neuen Schulden, lässt der Sauerländer nicht gelten: „Natürlich haben wir im Verlauf der letzten Wochen eine Diskussion gehabt, welche neuen Antworten angesichts der sich noch einmal dramatisch verändernden internationalen Lage geboten sind. Ich habe aber auch schon vor der Wahl gesagt: Man kann über eine Änderung des Grundgesetzes sprechen. Nur wenige Artikel sind unveränderbar. Aber: Wenn wir es tun, müssen wir die Schuldenbremse dahin gehend ergänzen, dass wir dann wirklich Investitionen in unsere Zukunft zusätzlich ermöglichen. Ich habe das immer mal wieder – auch intern zu meinen Kollegen – gesagt: Lasst uns mal nicht zu sehr darauf fixiert sein, dass wir sie nie und nimmer ändern.“
Bedeutet: Während Merz auf allen Bühnen und in allen Interviews erklärte, er würde die Schuldenbremse nicht antasten und keine neuen Schulden machen, plante er im kleinsten Parteikreis bereits schon das Gegenteil. Nicht nur ist der Wortbruch unbestreitbar. Der Wortbruch war laut Friedrich Merz bereits vor der Wahl geplant.
Die Formulierung „Klimaneutralität bis 2045“ wird ins Grundgesetz geschrieben. Zwar behauptet die CDU-Führung, das sei nicht als „Staatsziel“ zu verstehen, aber Fakt ist: Das Verfassungsgericht betrachtet die Klimaneutralität schon jetzt als „gebotenes“ Ziel. Selbst Friedrich Merz nennt Klimaneutralität ausdrücklich unter Bezug auf das Verfassungsgericht wörtlich einen „bestehenden Verfassungsauftrag“. Merz: „Unsere Verabredung, das Grundgesetz zu ändern, ändert also an dieser Aufgabe nichts.“
Bedeutet übersetzt: Schon JETZT sieht das Verfassungsgericht die Klimaneutralität als Staatsziel, obwohl es so noch nicht im Grundgesetz steht – sagt Friedrich Merz selbst. Die Formulierung „Klimaneutralität bis 2045“ im Text des Grundgesetzes wird das Verfassungsgericht gerade dazu zwingen, Klagen stattzugeben, die sich gegen „fossile“ Infrastruktur wenden, also zum Beispiel gegen Kraftwerke, Fabriken oder andere Industrieanlagen. Verfassungsrechtler Professor Josef Franz Lindner: „In der Tat handelt es sich nur um eine Zweckbindung, nicht um eine isolierte Staatszielbestimmung. Allerdings muss man sehen, dass der verfassungsändernde Gesetzgeber Klimaneutralität 2045 als Ziel ansieht und dies im Verfassungstext auch ausdrücklich mit konkreter Jahreszahl festhält. Dies könnte interpretatorisch durchaus zu einem konkreten Verfassungsauftrag entwickelt werden.“
Denkbar wäre sogar, dass die Grünen gegen das eigene Heizgesetz klagen, weil es der Klimaneutralität 2045 zuwider läuft. Das könnte innerhalb kürzester Zeit zu einem Verbot von Gas- und Ölheizungen durch das Verfassungsgericht führen.
Der „erweiterte Verteidigungsbegriff“, der auf Forderung der Grünen Partei ebenfalls ins Grundgesetz aufgenommen werden soll, um die Landesverteidigung um den „Bevölkerungsschutz“ zu erweitern, ist ein Einfallstor für grüne Ideologie, grüne NGOs und grüne Propaganda, finanziert von den Milliarden, die eigentlich für die Aufrüstung der Bundeswehr gedacht sind. Der „Bevölkerungsschutz“ beinhaltet laut Definition des zuständigen Bundesamtes ganz ausdrücklich auch den Klimawandel. Auf der Internetseite der Bundesbehörde heißt es zum Beispiel wörtlich: „Risikobewusstsein durch Betrachtung konkreter Szenarien erhöhen: ‚Der Klimawandel‘ erscheint den meisten Menschen gemeinhin als eine sehr abstrakte Gefahr. Auch wenn extreme Wetterereignisse der vergangenen Monate und Jahre zunehmend einen Eindruck davon vermitteln, wie sich der Klimawandel bemerkbar macht, bleibt oft schwer vorstellbar, dass dies tatsächlich jede und jeden zu nahezu jeder Zeit betreffen kann. Konkrete Szenarien (‚Was wäre wenn..‘) können dabei helfen, ein greifbares Bild zu erzeugen.“
Bedeutet übersetzt: Die Angstpolitik der Grünen Partei, mit der in den letzten Jahren eine ganze Generation in Klimapanik versetzt wurde, kann ab sofort mit Milliarden aus dem Verteidigungshaushalt finanziert werden. Propaganda statt Panzer. Für solche Aufgaben und auch für den „Kampf gegen Desinformation und Fake News zum Klimawandel“ könnten mit nahezu unbegrenzten steuerlichen Mitteln grüne NGOs beauftragt werden. All diese Kosten wären oberhalb von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts von der Schuldenbremse ausgenommen. Die Regelung ist nichts anderes als unbegrenzte Finanzmittel für grüne Klimaideologie.
Erklärbär Habeck darf sich glücklich schätzen: Die Grünen setzten sich bei den Verhandlungen durch.
Die Änderung des Grundgesetzes hat für Bürger und Steuerzahler unabsehbare wirtschaftliche Konsequenzen, die im Bundestag ignoriert und ohne Einbindung und Anhörung von Experten übergangen wurden. Für die Abgeordneten blieb nicht ansatzweise ausreichend Zeit, um sich mit diesen möglichen Auswirkungen zu befassen.
Beispiel 1: Durch den Schuldenplan von Friedrich Merz sind die zehnjährigen Realzinsen innerhalb von Tagen auf den höchsten Wert seit 2011 geklettert (0,92 Prozent). Die Realzinsen wirken sich auch unmittelbar auf die Zinsen am Kreditmarkt aus. Wer in den nächsten ein bis drei Jahren zum Beispiel einen Immobilienkredit refinanzieren muss, wird dramatisch höhere Zinsen zahlen müssen.
Beispiel 2: Höhere Verschuldung in Deutschland wird nach Ansicht vieler Experten zu höheren Zinsen auf Staatsanleihen in ganz Europa führen, möglicherweise sogar zu schlechterer Kreditwürdigkeit von Staaten und damit noch mal zu gewaltigen Zinssprüngen. Diese Zinsen (für Deutschland rund 20 bis 30 Milliarden Euro ZUSÄTZLICH pro Jahr) werden die Bürger durch Steuererhöhungen bezahlen müssen. Oder aber der Staat investiert im Ergebnis nicht MEHR, sondern WENIGER in Infrastruktur, um die Merz-Schulden bedienen zu können.
Nichts von all den denkbaren wirtschaftlichen Auswirkungen ist in den Ausschüssen des Bundestages diskutiert worden.
Friedrich Merz hat selbst bekanntgegeben, dass er mit den Billionen-Schulden nicht CDU-Politik, sondern das Wahlprogramm der Grünen Partei umsetzen möchte. Merz im Wortlaut: „Ich hoffe, dass die Grünen zustimmen, ja. Und wenn ich es richtig einschätze, dann ist ja vieles von dem, um nicht zu sagen, fast alles, was wir da vorschlagen, auch von den Grünen in der letzten Wahlperiode schon einmal vorgetragen worden.“
Bedeutet übersetzt: Die CDU übernimmt bei ihrer Investitionspolitik exakt und teilweise wortwörtlich das, was der scheidende Wirtschaftsminister Robert Habeck im Wahlkampf gefordert hat. Im Wahlkampf hatte Merz „CDU Pur“ versprochen. Nun will er mit Grünen Schulden „Grüne Pur“ finanzieren, um sich selbst das Kanzleramt zu sichern.
Neben der unseligen Verankerung der Klimaschutzideen im Grundgesetz wird die Merz‘sche Schuldenorgie zwingend dazu führen, dass es auf lange Zeit keine Anreize gibt, effizienter und produktiver zu werden oder unsinnige Ausgaben zu vermeiden. Bis zum Wahltag sah Friedrich Merz das genauso. Das und der Einstieg in immer mehr Planwirtschaft werden unsere Wettbewerbsfähigkeit zerstören. Unser Wohlstand wird durch Zins- und Schuldendienst sowie durch dramatische Schrumpfung unserer Wirtschaft vernichtet werden. Letztere Last wird auch die Inflation nicht mindern. Stattdessen wird die Inflation unsere Einkäufe von Energie und Technologie im Ausland dramatisch verteuern.
Man kann als Bürger bis Dienstag noch etwas gegen den historischen Schulden-Wortbruch unternehmen! Auch wenn man sich angesichts der gebrochenen Wahlversprechen machtlos vorkommt, man hat als Bürger durchaus eine Handhabe. Das mächtigste Mittel ist der direkte Protest beim eigenen Bundestagsabgeordneten! Schreiben Sie an Ihren Abgeordneten und protestieren Sie gegen den historischen Wortbruch. Noch 17 Tage vor der Wahl, als er den Schulden-Wortbruch längst plante, sagte Merz diese Worte: „Das, was die Sozialdemokraten gut können, ist Schulden machen, Steuern erheben und immer höhere Staatsausgaben. Jetzt geht ihnen das Geld fremder Leute aus. Wir haben jetzt knapp 900 Mrd. Euro Steuereinnahmen. Können wir uns mal mit dem Gedanken beschäftigen, ob wir auf der Ausgaben-Seite ein Problem haben?“
Protestieren Sie bei Ihrem CDU-Abgeordneten dagegen, so von Friedrich Merz getäuscht zu werden!
Wie findet man heraus, wer von der CDU für einen Wahlkreis im Bundestag sitzt? Ganz einfach! Gehen Sie auf https://www.bundestag.de/abgeordnete/wahlkreise und geben Sie einfach nur Ihre Postleitzahl ein. Ihr Abgeordneter wird Ihnen dann mitsamt seiner Kontaktdaten angezeigt