
Im März findet das islamische Zuckerfest Ramadan statt. Es fällt etwa in die gleiche Zeit wie die christliche Fastenzeit. Dennoch ist der Ramadan deutlich präsenter in der Gesellschaft. Die Carl-Zuckermayer-Schule im migrantisch geprägten Berlin-Neukölln wollte, wie die Bild berichtet, alle ihre Schüler – egal ob muslimisch oder nicht – zur Teilnahme an einem abendlichen Fastenbrechen verpflichten.
Laut Bild hätten mindestens die Eltern einer siebten Klasse eine Einladung zum sogenannten Iftar (Fastenbrechen) erhalten. Der Termin war für den 28. März zwischen 17:30 Uhr und 20 Uhr geplant. Die Schüler, so steht in der Einladung, sollten zur Veranstaltung jeweils etwas zu Essen beitragen. Am Ende des Briefes an die Eltern steht lapidar: „Dieses Treffen ist verpflichtend, da wir dafür anderen Unterricht ausfallen lassen.“
Doch der geplante Pflichttermin wird in dieser Weise nicht stattfinden. Denn nachdem ein empörter Vater sich an die Bild gewendet hatte und diese eine Anfrage beim Berliner Bildungssenat gestellt hatte, wurde die Pflichtteilnahme abgeschafft.
Die Zeitung zitiert einen Sprecher des Senats: „Grundsätzlich gilt für staatliche Schulen in Berlin das Neutralitätsgebot. Die Teilnahme an religiösen Veranstaltungen ist für Schülerinnen und Schüler nicht verpflichtend.“ Deshalb habe man in Rücksprache unter anderem mit der Schule klargestellt, dass die Teilnahme an dem Termin freiwillig sei.
Für Schulen gilt eigentlich auch das staatliche Neutralitätsgebot. Kinder dürfen grundsätzlich nicht zu religiösen Feiern gezwungen werden, auch nicht zu christlichen Feiern. Das stellt einerseits die Trennung zwischen Staat und Kirche sicher und gewährleistet auch die Religionsfreiheit.
Immer öfter kommt es zu Beschwerden seitens von Schülern oder Eltern, dass eben das allgemein geltende Neutralitätsgebot durch Lehrer gebrochen werde, auch das politische Neutralitätsgebot. Erst im Oktober sorgte etwa ein Fall aus Brandenburg für Aufsehen, als Lehrer eine Hotline gegen rechts starteten (Apollo News berichtete).