Für „Schwachkopf“ gab es eine Hausdurchsuchung, für die Drohungen des Magdeburg-Attentäters nicht

vor 3 Monaten

Blog Image
Bildquelle: NiUS

Ganze 105 Mal wurde der Attentäter von Magdeburg laut einer internen BKA-Liste auffällig, bevor er den Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt von Magdeburg verübte. Er drohte öffentlich mit Vergeltung für Deutschland und fragte das Bundesinnenministerium von Nancy Faeser (SPD) direkt, ob man erst „20 Leute auf den Straßen von Berlin umbringen muss, um die Gerechtigkeit zu bekommen?“ Doch die Behörden reagierten nicht.

Besonders brisant: Trotz Dutzender Drohungen des späteren Attentäters, trotz zig Warnungen vor der Gefahr, die von dem Mann aus Saudi-Arabien ausging, hielten es die Behörden nie für nötig, härtere Bandagen aufzuziehen und seine Wohnung nach Hinweisen zu durchsuchen. Selbst nach der Drohung „Deutschland wird den Preis dafür zahlen müssen. Einen hohen Preis. Ich versichere Ihnen zu 100 Prozent, dass die Rache bald kommen wird. Auch wenn es mich mein Leben kostet“, lehnte ein Richter und später auch die Staatsanwaltschaft Magdeburg eine Hausdurchsuchung ab, wie die brisante BKA-Liste belegt.

Anders verhält es sich im Fall des sogenannten „Schwachkopf“-Memes. Da klingelte die Polizei im Morgengrauen.

Wegen des Teilen dieses Memes gab es eine Hausdurchsuchung.

Wenn jemand in Deutschland ein Meme, also ein ironisch gemeintes Bildchen, verbreitet, schauen die Behörden sehr genau hin. Bundesweite Berühmtheit erlangte ein solches Meme, das Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) im Stile einer Werbung der Shampoo-Marke Schwarzkopf zeigt und dazu die Aufschrift „Schwachkopf Professional“ beinhaltet.

Am 12. November klingelte bei Stefan Niehoff frühmorgens die Polizei, hielt ihm einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Bamberg unter die Nase. Vorwurf und Begründung: „Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung.“ Niehoff habe sich nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuches strafbar gemacht.

Niehoff habe das Meme geteilt, „um Robert Habeck generell zu diffamieren und ihm sein Wirken als Mitglied der Bundesregierung zu erschweren“, wie es im Durchsuchungsbeschluss (liegt NIUS vor) wörtlich heißt.

Das Verfahren gegen den späteren Magdeburg-Attentäter Taleb Al-Abdulmohsen wegen des Verdachts der „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ nach Paragraf 126 des Strafgesetzbuches war der 86. Eintrag seiner Auffälligkeits-Akte.

Hier droht der spätere Magdeburg-Attentäter offen Deutschland mit Rache, selbst wenn er beim Ausführen selbst sterben würde.

Vorausgegangen war ein Tweet, in dem er offen Deutschland mit Rache drohte: „Deutschland wird den Preis dafür zahlen müssen. Einen hohen Preis. Ich versichere Ihnen zu 100 Prozent, dass die Rache bald kommen wird. Auch wenn es mich mein Leben kostet“, schrieb er auf Englisch.

Wie die Akte Al-Abdulmohsen zeigt, lehnte ein Bereitschaftsrichter einen Antrag auf Durchsuchung ab.

Weiter heißt es in der Akte: „Nach einer Zeugenvernehmung und weiteren Ermittlungshandlungen erfolgt erneut die Anregung zur Beantragung eines Durchsuchungsbeschlusses, welche durch die StA (Staatsanwaltschaft, d.Red.) Magdeburg abgelehnt wird.“

Auf die Drohung „Deutschland wird den Preis dafür zahlen müssen. Einen hohen Preis. Ich versichere Ihnen zu 100 Prozent, dass die Rache bald kommen wird. Auch wenn es mich mein Leben kostet“ folgte keine Hausdurchsuchung.

Später wurde das Verfahren eingestellt.

Mehr NIUS: Der Anschlag von Magdeburg und die unbequeme Wahrheit

Publisher Logo

Dieser Artikel ist von NiUS

Klicke den folgenden Button, um den Artikel auf der Website von NiUS zu lesen.

Weitere Artikel