In einer freien Gesellschaft darf man Robert Habeck Schwachkopf nennen

vor 5 Monaten

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Jeder Politiker, der auch nur einen Bürger wegen einer Beleidigung anzeigt, disqualifiziert sich selbst. Jeder Politiker, der wegen eines bösen Wortes einen Strafantrag stellt, verachtet die Demokratie und die Meinungsfreiheit. Jeder Politiker, der das hundertfach betreibt, sollte von der kritischen Öffentlichkeit so zerrissen werden, dass er nie wieder die Chance auf ein Amt hat. Schon gar nicht auf das Bundeskanzleramt, in das Robert Habeck so gerne einziehen würde.

Robert Habeck ist der unfähigste Wirtschaftsminister und einer der inkompetentesten Politiker der bundesdeutschen Geschichte. Kaum ein Minister hat jemals so viel Schaden angerichtet wie er. Eine Kapitalflucht in dreistelliger Milliardenhöhe, erst Wirtschaftsstagnation, dann Rezession, zehntausende verlorene Arbeitsplätze. Zusätzlich zerstört er mit seiner klimasozialistischen Ideologie die deutsche Energieversorgung, womit laut Bundesrechnungshof die „sichere Versorgung“ gefährdet wird. Habeck ist ein radikaler Freiheitsfeind, ein Wohlstandszerstörer, ein brandgefährlicher Kollektivist und spaltet das Land wie kaum ein zweiter Politiker. Der grüne Kanzlerkandidat wird in den Geschichtsbüchern als historischer Fehler auftauchen.

Um 06:00 Uhr klingelte die Polizei an seiner Tür: Der 64-jährige Niehoff mit seiner Tochter, die das Down-Syndrom hat.

Diese Sätze sind hart, sie haben das Potenzial, die Gefühle des fragilen Robert Habeck zu verletzen, sein öffentliches Bild zu beschädigen und damit sein öffentliches Handeln zu erschweren. Diese Sätze sind aber zum Glück völlig legal. Ich darf sie schreiben, ohne eine Anzeige oder gar eine Hausdurchsuchung befürchten zu müssen. Nichts daran ist potenziell strafbar. Anders wäre das, wenn ich den Vizekanzler als „Schwachkopf“ bezeichnen würde. Das zeigt ein Fall aus Unterfranken.

Der Familienvater Stefan Niehoff nannte Habeck noch nicht einmal selbst so, sondern teilte lediglich im Juni ein Meme, in dem der grüne Politiker in Anlehnung an die Schwarzkopf-Werbung als „Schwachkopf Professional“ betitelt wird. Fünf Monate später klingelte es frühmorgens an Niehoffs Tür. Hausdurchsuchung! Robert Habeck hatte Anzeige gestellt. Die Polizei holte Stefan Niehoff aus dem Bett, verhörte ihn und beschlagnahmte sein Tablet. Seine Tochter, die Down-Syndrom hat, musste alles mitansehen.

Der Vorgang ist möglich wegen des Paragrafen 188 im Strafgesetzbuch. Der besagt, dass Beleidigungen gegen Politiker mit einer Geldstrafe oder mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden, sofern sie geeignet sind, das öffentliche Wirken des Politikers „erheblich“ zu erschweren. Ein Paragraf so totalitär, er könnte von Putin eingeführt worden sein.

Die Türknaufe am Amtsgericht in Bonn. Der Paragraf 188 regelt die Beleidigung von öffentlichen Personen.

Schon die Strafbarkeit von Beleidigungen ist lächerlich. Armin Laschet formulierte es am Wochenende schön: „In einer Demokratie darf man die Herrschenden Idioten, Schwachköpfe, Deppen nennen. In Diktaturen wird man dafür strafrechtlich verfolgt.“ Wie Recht er hat.

In einer Demokratie darf man die Herrschenden Idioten, Schwachköpfe, Deppen nennen. In Diktaturen wird man dafür strafrechtlich verfolgt. Als Ministerpräsident wurde mir oft vorgeschlagen, beleidigende Tweets mit Strafanzeigen zu verfolgen. Bis heute unterzeichne ich solche nur… https://t.co/5bU4RtnYo7

Emotionen gehören zur Demokratie. Beleidigungen sind urdemokratisch. In einer Demokratie zählt jede Stimme gleich viel, nun sind aber nicht alle gleich begabt, ihrer Stimme Gehör zu verschaffen. Hinter jeder Beleidigung steckt eine Meinung, die vielleicht nicht adäquat ausgedrückt werden kann. Wer Beleidigungen verbietet, schließt Millionen Bürger, die nicht wissen, wie sie ihrem Ärger sonst Luft machen sollen, von der Teilnahme am Diskurs aus. Man kann ein ganzes Buch mit den Schäden füllen, die Robert Habeck verursacht. Oder man kann ihn „Schwachkopf“ nennen. Beides erfüllt den gleichen Zweck, nämlich Ausdruck von Regierungskritik und Äußerung von Unmut. Beides sollte selbstverständlich legal sein.

Wer Macht übernimmt und exponiert auftritt, der muss sich auch Kritik gefallen lassen, so unser Autor.

Und wozu überhaupt Politikerkritik äußern, wenn diese Kritik das öffentliche Wirken des Politikers nicht möglicherweise erschweren kann? Dann kann man es auch gleich bleiben lassen.

Darüber hinaus haben verletzte Gefühle einfach nichts vor Gericht verloren. In Wahrheit sind die Gefühle der klagefreudigen Politiker natürlich auch gar nicht verletzt. Sie tun nur so. Alleine Robert Habeck und Annalena Baerbock haben in den letzten drei Jahren fast 1500 Strafanzeigen gegen Bürger wegen böser Wörter gestellt. Der „Schwachkopf“-Fall ist also keine Ausnahme, sondern die Regel.

Ich kann einfach nicht glauben, dass Robert Habeck und Annalena Baerbock in den letzten drei Jahren knapp 1500 Stunden weinend verbracht haben, weil sie von einem anonymen Kleinstaccount im Internet beleidigt wurden. Interessanterweise behauptet Robert Habeck noch nicht mal selber, dass er groß beleidigt ist. „Natürlich ist jetzt ‚Schwachkopf‘ nicht die schlimmste Beleidigung, die jemals ausgesprochen wurde“, sagte er am Sonntag bei der ARD.

Annalena Baerbock und Robert Habeck sind die Spitzenreiter, wenn es um Anzeigen aus ihrem Amt geht. (Quelle: Statista)

Die Beleidigungen, die er anzeigt, würden außerdem „über Agenturen“ gefiltert, was bedeutet, dass er ohne jene Agenturen nichts von solchen gemeinen Wörtern mitbekäme und gar nicht persönlich betroffen sein könnte. Erschreckenderweise wurde am Sonntag deutlich, wie wenig Robert Habeck sich offensichtlichmit seinen eigenen Anzeigen beschäftigt. Er wusste wenig bis nichts darüber, unterstellte Stefan Niehoff sogar beleglos Rassismus. Der Vizekanzler der Bundesrepublik hat kein Verantwortungsgefühl. Er stellt die Anzeigen halt einfach, die Erfolgsaussichten sind egal.

Über den Effekt, den so eine Hausdurchsuchung auf einen Menschen haben kann, macht er sich entweder keine Gedanken oder er nimmt die einschüchternde Wirkung willentlich in Kauf. Anzeigen wie aus dem Maschinengewehr, Konsequenzen egal, das muss die grüne Supermenschlichkeit sein.

Kann man von Regierungspolitikern, deren Arbeit das Leben von Millionen Menschen erschwert, nicht ein etwas dickeres Fell erwarten? Jeder Schulhof kennt einen weitaus härteren Umgangston als „Schwachkopf“, die Kinder überleben aber ohne Polizei, Hausdurchsuchungen, Anwälte und Richter. Wir sollten Ministern das auch zutrauen. Weg mit der Strafbarkeit von Beleidigungen!

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Ich will gar nicht wissen, wie viele Anwälte und Richter mit solchen absurden Verfahren beschäftigt sind, wie viel Steuergeld und Geld der Bürger dabei drauf geht, wie viele andere, wirklich wichtige Verfahren dafür liegen bleiben. Es gibt mittlerweile eine regelrechte Beleidigungs-Industrie, die von der Mimosenhaftigkeit der Politik profitiert. In den USA werden Unternehmen gegründet, die Raketen wieder landen lassen, das Internet revolutionieren, Roboter bauen und Wohlstand schaffen, in Deutschland gründet die Vorsitzende der Jungen Liberalen ein Unternehmen, das mit KI-Hilfe Beleidigungen im Internet sucht und zur Anzeige bringt. So sieht „Made in Germany“ im Jahr 2024 aus, wird nur leider maximal ein Exportschlager in Richtung Russland und China.

Deutschland sollte weg von dieser Heul-Industrie, weg von in Watte gepackten Politikern, weg von Untertanendenken, weg von der Angst vor unangenehmen Wörtern, weg von unverhältnismäßigen Hausdurchsuchungen und einer Kultur der staatlichen Abschreckung, die jeden einschüchtern soll, der zu kritisch über den Polit-Adel denkt.

Robert Habeck auf dem Parteitag den Grünen: Auch er muss beleidigt werden dürfen, schreibt unser Autor.

Sämtliche Verteidiger der politisch motivierten Strafverfolgung von Beleidigungen sollten mal in sich gehen und überlegen, ob sie die auch gut fänden, wenn eine ihnen unliebsame Partei regieren würde. Und ob ihre Argumentation nicht im Kern totalitär, freiheitsfeindlich und unlogisch ist. Wer dafür ist, dass verletzte Gefühle Grund für Gerichtsverfahren sind, muss auch dafür sein, die Ablehnung von Heiratsanträgen und Scheidungen strafbar zu machen. Wer dafür ist, Beleidigungen gegen Politiker zu verbieten, weil sie deren öffentliche Arbeit erschweren könnten, muss für eine Hausdurchsuchung bei Robert Habeck sein, weil nichts sein öffentliches Bild so sehr beschädigt hat wie Habecks eigene Regierungsarbeit.

Es gibt keinen freiheitlichen Grund, Beleidigungen unter Strafe zu stellen. Und erst recht keinen Grund, die Herrscher mit dem Paragrafen 188 StGB zu privilegieren. In einer freien Gesellschaft ist das Wort frei. In einer freien Gesellschaft müssen kritische und auch wütende Bürger keine Hausdurchsuchungen fürchten. In einer freien Gesellschaft darf man Robert Habeck „Schwachkopf“ nennen.

Auch bei NIUS: Jetzt sollte auch der Letzte kapieren: Der linksgrüne Irrsinn muss ein Ende haben

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