Schwarz-rotes Chaos um Richterwahl: Wie geht es weiter?

vor etwa 5 Stunden

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Fest steht: Die von der SPD vorgeschlagene ultralinke Juristin Frauke Brosius-Gersdorf wird bis auf weiteres nicht zur Verfassungsrichterin gewählt. Die Wahl aller geplanten drei Neubesetzungen in Karlsruhe ist vertagt. Dabei hat der Bundestag aber klar geregelte Fristen zu beachten. Wie geht es weiter?

Die Union hat nach einer turbulenten Fraktions-Sondersitzung die Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin gestoppt. Hintergrund sollen jetzt Plagiatsvorwürfe gegen die Potsdamer Rechtsprofessorin sein. Zuvor hatte es aus den Reihen der CDU/CSU aber auch Kritik wegen ihrer Haltung zum Thema Abtreibung gegeben.

Auch die geplanten Wahlen des Unionskandidaten Günter Spinner und der von der SPD nominierten Klima-Ideologin Ann-Katrin Kaufhold zu Verfassungsrichtern wurde am Freitag (11. Juli) von der Tagesordnung des Deutschen Bundestages genommen. Damit stellt sich die Frage nach dem weiteren Fortgang im Koalitions-Chaos.

An der Ausgangslage hat sich nichts geändert: Für die geheime Richterwahl ist eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen im Parlament erforderlich. Wie viel Zeit der Bundestag jetzt hat, um die Richterstellen in Karlsruhe zu besetzen, hängt zunächst davon ab, wann die Amtszeiten der bisherigen Richter abgelaufen sind.

► Am längsten wartet bereits Bundesverfassungsrichter Josef Christ auf seinen Ruhestand. Seine Amtszeit endete bereits im November 2024. Die Union hatte für seine Nachfolge in der vergangenen Wahlperiode Bundesverwaltungsrichter Robert Seegmüller vorgeschlagen – den die „Grünen“ ablehnten. Vor der Bundestagswahl kam es deshalb zu keiner Einigung im Parlament.

► Im Mai beschloss das Bundesverfassungsgericht selbst eine Vorschlagsliste, an deren Spitze Bundesarbeitsrichter Günter Spinner stand. Diesen Vorschlag hat die Union später übernommen. Mit Eingang der Liste beim Deutschen Bundestag am 23. Mai begann eine Dreimonatsfrist. Bedeutet: Nach deren Ablauf Ende August entscheidet der BUNDESRAT anstelle des Bundestages über die Nachfolge von Christ, sofern es keine Sondersitzung des Bundestages in der Sommerpause gibt. Denn die nächste reguläre Sitzungswoche des Bundestages nach der Sommerpause findet erst ab dem 8. September statt.

► Dies hat auch Folgen für die Nachfolge der linksgrünen Verfassungsrichterin Doris König: Für ihren Richterplatz hatte die SPD Frauke Brosius-Gersdorf vorgeschlagen. Königs Amtszeit endete am 30. Juni. Die Wahl für ihre Nachfolge müsste gleichfalls spätestens bis Ende August im Bundestag stattfinden. Hier dürfte es jetzt ebenfalls darauf hinauslaufen, dass Karlsruhe mehrheitsfähige Personalvorschläge machen soll, wodurch sich die Frist verlängert. Solche Bitten an das Bundesverfassungsgericht gab es in der Vergangenheit häufiger, wenn sich die Politik nicht einigen konnte.

Sollte das Bundesverfassungsgericht auch für die König-Nachfolge eine Liste mit Richternamen nach Berlin schicken, beginnt wieder eine Dreimonatsfrist: Diese würde auf jeden Fall bis in die Adventszeit reichen – erst danach wäre der Bundesrat am Zug.

► Noch mehr Zeit besteht bei der Nachfolge von Ulrich Maidowski, für dessen Richteramt die SPD die Klima-Ideologin und Linksaktivistin Ann-Katrin Kaufhold vorgeschlagen hat: Seine Amtszeit endet erst am 30. September.

Egal, wie es weitergeht: Auf jeden Fall sind die bisherigen Richter verpflichtet, bis zur Wahl ihrer Nachfolger im Amt zu bleiben.

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