Seit dem Selbstbestimmungsgesetz ändern immer mehr Verbrecher ihr Geschlecht – einer ist sogar Vergewaltiger

vor etwa 5 Stunden

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Bildquelle: NiUS

Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes haben in deutschen Haftanstalten mindestens elf Insassen ihren Geschlechtseintrag ändern oder sich in einen anderen Trakt verlegen lassen. Einer von ihnen ist nach NIUS-Informationen ein wegen Vergewaltigung inhaftierter männlicher Häftling. Eine NIUS-Umfrage unter den Bundesländern zeigt: In deutschen Gefängnissen werden Insassen munter zwischen den Trakten für Männer und Frauen hin- und herverlegt.

Damit bestätigt sich, wovor Kritiker des Selbstbestimmungsgesetzes gewarnt hatten: Männer nutzen das Gesetz gezielt aus, um in einen Frauentrakt verlegt zu werden.

Die Abfrage bei den zuständigen Justizministerien der Länder zeigt, dass diese die Fälle sogenannter „Trans-Häftlinge“ unterschiedlich handhaben. Einige Länder erfassen nicht einmal die Zahl der Fälle, andere erlauben Verlegungen, ohne dass sich der Geschlechtseintrag geändert hat.

Die Justizvollzugsanstalt Heidering in Brandenburg.

Im Saarland wurde ein Häftling aus dem Männertrakt in einen separaten Trakt für Transpersonen verlegt, zugleich gab es in diesem Zeitraum keine Änderung eines Geschlechtseintrages im Bundesland. In Thüringen gibt es ebenfalls einen männlichen Häftling, der in eine Justizvollzugsanstalt für Frauen verlegt wurde.

In Nordrhein-Westfalen, das über die meisten Insassen verfügt, erfolgt keine statistische Erfassung der Fälle. Die Landesjustizvollzugsdirektion spricht darum von zwei „Einzelfällen“, die ihr seit November letzten Jahres bekannt geworden seien: Eine Person wurde vom Frauen- in den Männertrakt verlegt, eine vom Männer- in den Frauentrakt. In Brandenburg wiederum wurden zwei Gefangene aus dem Frauenvollzug in einen Männertrakt verlegt, ohne dass im selben Zeitraum ein Geschlechtseintrag in den Gefängnissen des Landes geändert wurde.

In Schleswig-Holstein gab es in einem Fall eine Änderung des Geschlechtseintrags, bislang wurde jedoch kein Insasse in einen anderen Trakt verlegt. In Sachsen-Anhalt haben zwei Gefangene einen Antrag auf Änderung des Geschlechtseintrags gestellt, aber zugleich angegeben, dass sie keine Verlegung in einen anderen Trakt wünschen. In Rheinland-Pfalz gab es ebenfalls eine Änderung des Geschlechtseintrags, ohne dass die Person in einen anderen Trakt verlegt wurde. Selbiges gilt für Sachsen, auch hier gab es eine Änderung des Eintrags ohne Verlegung.

In Hessen, Hamburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern gibt es nach Angaben der Behörden seit November 2024 keine Fälle von Änderungen der Geschlechtseinträge oder Verlegungen. In Berlin, Bayern und Niedersachsen wird die Zahl der Fälle gar nicht erst erfasst.

Bei den Zahlen handelt es sich ausschließlich um die Fälle, die seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes aufgetreten sind. „Trans-Häftlinge“, die bereits zuvor inhaftiert waren, sind darin nicht eingeschlossen.

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